Vorlage - VO/2019/07797  

Betreff: Änderungsantrag des AM Gabriele Friemer (Die Unabhängigen) zu VO/2019/07130 Satzung zur Einrichtung eines Behindertenbeirates gem. §47d GO
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Baldy, Christoph
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales
04.06.2019 
9. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss / die Bürgerschaft möge beschließen,

 

Paragraf 3 des Satzungsentwurfes der Verwaltung zur Einrichtung eines Behindertenbeirates in der Hansestadt Lübeck gemäß § 4 und 47d Abs. 1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird wie folgt ersetzt;

 

§ 3 Wahlverfahren

 

(1) Die Wahl des Beirats erfolgt in einer Wahlversammlung durch die Anwesenden und in die Anwesenheitsliste eingetragenen Menschen mit Behinderung. Diese müssen am Tag der Wahlversammlung ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Hansestadt Lübeck haben und schwerbehindert oder gleichgestellt im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S.3234) sein oder eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen. Ein Mindestalter wird nicht festgelegt.

 

(2) Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bestimmt den Termin der Wahlversammlung für die Wahl eines neuen Behindertenbeirats frühestens 9 Monate und spätestens 4 Monate vor Ablauf der Wahlzeit des Behindertenbeirats.

 

(3) Termin, Uhrzeit und Örtlichkeit der Wahlversammlung für die Wahl des Behindertenbeirats sind nach Maßgabe der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck in ihrer jeweiligen Fassung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung hat spätestens acht Wochen vor dem Termin der Wahlversammlung zu erfolgen. Die Bekanntmachung ist in leichter Sprache zu formulieren, damit auch Menschen mit psychischen oder geistigen Behinderungen diese verstehen können. Menschen mit Behinderungen, die für einen Sitz im Beirat kandidieren möchten, können dies bis zum Beginn des Wahlvorgangs erklären. Die Hansestadt Lübeck hat sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen, die an der Wahlversammlung teilnehmen möchten, dies ohne organisatorische oder finanzielle Probleme können. Eine Stelle, die für die gegebenenfalls erforderliche Unterstützung sorgt, ist in der Bekanntmachung zu benennen. Die Bewerbung muss die aktuelle Anschrift und das Geburtsdatum sowie eine Erklärung enthalten, dass der/die jeweilige Bewerber die persönlichen Voraussetzungen (Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach Absatz 1) erfüllt.

 

 

(4) Die zu wählenden Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung der

Hansestadt Lübeck repräsentieren möglichst eine große Bandbreite an unterschiedlichen Behinderungsformen. Der Beirat soll paritätisch aus Frauen und Männern besetzt werden. Er besteht aus Betroffenen aus den Bereichen


• geistige Behinderung,

• körperliche und/oder motorische Behinderung,

• Sinnesbehinderungen und

• psychische Behinderungen

 

entsprechend ihres Anteils an der Gesamtzahl der in Lübeck lebenden Menschen mit Behinderungen.

 

 

 


Begründung

(erfolgt mündlich)

 

 


Anlagen