TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung (Herstellung Nichtöffentlicher Teil; Vorziehen TOP 5.3.2 und 7.1 bis 7.4 (Beratung nach Polizeibeirat); Gemeinsame Beratung TOP 3.1.1 mit 3.3.4
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Ö 3 |
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Polizeibeirat |
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Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Polizeidirektion |
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Ö 3.1.1 |
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Aktuelle Situation im Bereich Drogenszene / Krähenteich |
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Ö 3.1.2 |
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Drogenkonsum im Baobab-Park |
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Ö 3.2 |
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Beantwortung von Anfragen an den Polizeibeirat (Es liegt nichts vor.) |
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Ö 3.3 |
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Neue Anfragen an den Polizeibeirat |
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Ö 3.3.1 |
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Anfrage AM Mählenhoff - Reichsbürger |
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VO/2018/06401 |
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Ö 3.3.2 |
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AM Zahn (SPD): Partylärm im Carlebach Park |
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VO/2018/06381 |
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Ö 3.3.3 |
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AM Zahn (SPD): Nächtlicher Lärm am Hansering |
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VO/2018/06382 |
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Ö 3.3.4 |
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AM Zahn (SPD): Drogenszene Lübeck |
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VO/2018/06383 |
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Ö 3.3.5 |
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Anfrage AM Friedrichsen - Kontrolle Brückenbefahrung Lkw |
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Ö 3.3.6 |
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Anfrage AM Friedrichsen - Kontrolle Handynutzung während des Fahrradfahrens |
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Ö 3.3.7 |
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Anfrage AM Friedrichsen - Überwachung des ruhenden Verkehrs an Sonntagen |
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Ö 3.3.8 |
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Anfrage AM Mauritz - Wohnungsdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ausschreitungen beim G20-Gipfel |
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Ö 4 |
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Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 21.08.2018 |
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SI/2018/247 |
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Ö 5 |
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Mitteilungen |
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Ö 5.1 |
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Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden |
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Ö 5.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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Ö 5.2.1 |
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Vorstellung der ersten Arbeitsergebnisse des Konzepts Anpassung an den Klimawandel |
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Ö 5.2.2 |
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Sachstand Feuerwehrgerätehäuser |
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Ö 5.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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Ö 5.3.1 |
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Kosten Löschwasserentnahme an Hydranten - Anfrage AM Mauritz (siehe USO 21.08.2018 TOP 14.1) |
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Ö 5.3.2 |
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Kastaniensterben - Anfrage AM Zahn (siehe USO 21.08.2018 TOP 9.5) |
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Ö 5.4 |
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Überweisungen aus der Bürgerschaft (Es liegt nichts vor.) |
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Ö 6 |
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Anträge |
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Ö 6.1 |
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Antrag AM Schulze - Verbot der Verwendung von Bioziden auf Flächen der Bahn (Herbizideinsatz am Wallhafen)
(vertagt USO 21.08.2018 TOP 5.2 (keine Dringlichkeit erhalten)) |
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VO/2018/06268 |
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Ö 7 |
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Vorlagen |
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Ö 7.1 |
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Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen-
Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
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VO/2018/06073 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
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04.09.2018 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.4 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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06.09.2018 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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10.09.2018 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.7 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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10.09.2018 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.3 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Beschlussvorlage auf die nächste Sitzung zu vertagen. (12 Ja-Stimmen)
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13.09.2018 - Werkausschuss EBL |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft entsprechend der Vorlage zu beschließen.
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17.09.2018 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.
- Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
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18.09.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 13-Jastimmen, 1-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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20.09.2018 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 14 Ja-Stimmen einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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25.09.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 5.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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27.09.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.9 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme (Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)
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Ö 7.2 |
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Konzept zur Schaffung von zwei Streetworker-Stellen in der offenen Drogenszene |
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VO/2018/06130 |
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Ö 7.3 |
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4. Regionaler Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck (4. RNVP) |
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VO/2018/06248 |
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Ö 7.4 |
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Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung zur Unterstützung des
Walderlebnistages 2018 in Höhe von 2.000 EUR |
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VO/2018/06215 |
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Ö 8 |
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Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.) |
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Ö 9 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 9.1 |
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Anfrage AM Schulze - Dramatische Situation am Krähenteich bezüglich Wasserqualität (Antwort siehe VO/2018/06336 (Sitzung des HA am 11.09.2018 TOP 3.1.1)) |
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VO/2018/06334 |
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Ö 9.2 |
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Anfrage AM Schulze - Umsetzung von VO/2016/03744 und VO/2016/03435 |
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VO/2018/06460 |
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Ö 9.3 |
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Anfrage AM Steffen - Schmierereien und Graffitis |
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VO/2018/06467 |
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Ö 9.4 |
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Anfrage AM Dr. Lengen - MAZ Scheel |
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VO/2018/06473 |
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Ö 9.5 |
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Anfrage AM Mauritz - Hundefreilauffläche Raum Dänischburg/Seeretz |
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Ö 9.6 |
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Anfrage AM Zahn - Wildschweine Stadtteil Moisling |
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Ö 9.7 |
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Anfrage AM Müller - Schweinepest |
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Ö 9.8 |
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Anfrage AM Martens - Kontrolle Baustellen |
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Ö 9.9 |
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Anfrage AM Mählenhoff - Auswirkungen von greller Leuchtreklame auf Fledermäuse |
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Ö 9.10 |
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Verschiedenes Frau Mählenhoff - Informationen zum stadtökologischen Lehrpfad |
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N 10 |
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Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 21.08.2018 |
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N 11 |
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Mitteilungen |
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N 11.1 |
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MAZ Scheel |
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N 12 |
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Vorlagen |
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N 12.1 |
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Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Abschlepp- und Verwahrfällen (Ersatzvornahmen) über ca. 390.000,- EUR im Zeitraum 2019 - 2021 |
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N 13 |
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Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.) |
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N 14 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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