Vorlage - VO/2018/06215  

Betreff: Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung zur Unterstützung des
Walderlebnistages 2018 in Höhe von 2.000 EUR
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.820 - Stadtwald Bearbeiter/-in: Sturm, Knut
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
18.09.2018 
2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.09.2018 
5. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.09.2018 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung zur Unterstützung des Walderlebnistages 2018 in Höhe von 2.000 EUR wird angenommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung
zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 2.000 EUR erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 508.000 EUR. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 2.000 EUR zuständig.

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.

 


Anlagen