Auszug - 4. Regionaler Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck (4. RNVP)  

2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 7.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 18.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2018/06248 4. Regionaler Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck (4. RNVP)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Drochner, Doris
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Beschlussvorschlag:
 

 

  1. Der 4. RNVP der Hansestadt Lübeck (2019-2023) in der Fassung vom 02.08.2018, einschließlich des Realisierungs- und Finanzierungskonzeptes für das Jahr 2019 wird beschlossen.
  2. Die Bürgerschaft bekräftigt und erneuert ihre bereits z. B. im Klimaschutzkonzept und Lärmaktionsplan beschlossenen Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm und von Treibhausgasen in der Hansestadt Lübeck (Umweltziele).
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, sich im Rahmen der geplanten Direktvergabe für eine kontinuierliche Weiterentwickelung der Standards im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Hansestadt Lübeck einzusetzen. Hierzu hat sich das Verkehrsunternehmen aktiv in die Weiterentwicklung einzubringen.

 

Frau Drochner erläutert die Vorlage und geht auf die Fragen der AM Martens, Friedrichsen, Röttger und Müller näher ein.

 

Herr Dr. Lengen macht darauf aufmerksam, dass der Bauausschuss empfohlen habe, die Vorlage in geänderter Fassung zu beschließen.

 

Frau Drochner verliest die Änderung aus dem Bauausschuss:

 

In der Einleitung zum 4. RNVP wird der Absatz

 

Grundlage für die geplante Direktvergabe ………“

am Ende um folgenden Satz ergänzt:

 

„Die Hansestadt Lübeck erklärt in diesem Zusammenhang ihre ausdrückliche Absicht, dass alle Verkehrsunternehmen, die als Inhaber einer oder mehrerer Linienkonzessionen oder als Unterauftragnehmer im Wirkungsbereich der Hansestadt Lübeck tätig werden, ausnahmslos alle einschlägigen Regelungen wie etwa Mindestlohnregelungen, Vorgaben zur Tariftreue konsequent einhalten. Die Hansestadt Lübeck wird im Rahmen der beabsichtigten Direktvergabe alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine Schlechterstellung von Mitarbeitern des eigenen Unternehmens abzuwenden.“

 

Frau Mählenhoff beantragt, der Bürgerschaft zu empfehlen, die Vorlage in der geänderten Fassung des Bauausschusses zu beschließen.

 


Der Ausschuss empfiehlt bei 13-Jastimmen, 1-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich,

der Vorlage in der geänderten Fassung des Bauausschusses zuzustimmen.