TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.02.2016 |
|
SI/2016/787 |
|
Ö 3 |
|
|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
|
Ö 3.1 |
|
|
Anfrage BM Andreas Zander: Sanierung Schule Groß Steinrade (Zurückgestellt am 09.02.16) |
|
VO/2016/03339 |
|
Ö 3.1.1 |
|
|
Beantwortung einer Anfrage von BM Andreas Zander betr. Sanierung Schule Groß Steinrade, Nr. VO/2016/03339 |
|
VO/2016/03396 |
|
Ö 3.1.2 |
|
|
Neu: Ergänzung zur Beantwortung einer Anfrage von BM Andreas Zander, Sanierung Schule Groß Steinrade, VO/2016/03396 |
|
VO/2016/03457 |
|
Ö 3.2 |
|
|
Anfrage des BM Oliver Dedow zu städtischen Liegenschaften (Zurückgestellt am 09.02.16) |
|
VO/2016/03390 |
|
Ö 3.2.1 |
|
|
Ergänzungsanfrage zu VO/2016/03390: städtische Liegenschaften |
|
VO/2016/03419 |
|
Ö 3.3 |
|
|
Anfrage BM Volker Krause: Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Zurückgestellt am 09.02.16) |
|
VO/2016/03409 |
|
Ö 3.4 |
|
|
Antwort des FB 1 betr. Übertratung und Bereitstellung des öffentlichen Teils von Bürgerschaftssitzungen im Internet - Bürgerschaftsauftrag vom 24.09.15
(Anfrage von AM Rathcke vom 09.02.16) |
|
|
|
Ö 3.5 |
|
|
Antwort des FB 2 betr. Mietvertrag für das ehem. Gebäude des Bereichs Stadtgrün und Verkehr mit der Walli
(Anfrage von AM Krause vom 09.02.16) |
|
|
|
Ö 3.6 |
|
|
NEU: FDP: Anfrage des BM/AM Thomas Rathcke bezgl. VO/2015/03069 (Erhöhung der Bauunterhaltungsmittel und Anpassung des Stellenplans/Haushaltsbegleitbeschluss aus der BÜ-Sitzung vom 26.11.2015) |
|
VO/2016/03447 |
|
Ö 3.7 |
|
|
NEU: Mitteilung Herr Bürgermeister Saxe betr. Vorlage 3. Zwischenbericht Abschluss Haushalt 2015 |
|
|
|
Ö 3.8 |
|
|
NEU: Anfrage BM Michelle Akyurt betr. Zukunftspakt Hafen |
|
|
|
Ö 3.9 |
|
|
NEU: Anfrage BM Anette Röttger betr. Sachversicherungen für städtische Gebäude zur Abdeckung von Schäden, hier: Wasserschaden Burgfeldhalle |
|
|
|
Ö 3.10 |
|
|
NEU: Anfrage BM Marcellus Niewöhner betr. Kriterien zur Umsetzung der Beschlüsse der Gremien durch die Verwaltung |
|
|
|
Ö 3.11 |
|
|
NEU: Anfrage BM Anette Röttger betr. Personalsituation Aufgabenbereich SchulsekretärInnen, hier: Besetzung freier Stellen |
|
|
|
Ö 3.12 |
|
|
NEU: Anfrage BM Marcellus Niewöhner betr. Zeitspanne zwischen Zahlungseingang und Verbuchung im Bereich Buchhaltung und Finanzen |
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Berichte |
|
|
|
Ö 4.1 |
|
|
Sachstandsbericht zum Projekt "Einführung einer Tourismusabgabe in der Hansestadt Lübeck" |
|
VO/2016/03384 |
|
Ö 4.2 |
|
|
Änderung der Stadtverordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen St. Gertrud, St. Jürgen, Schlutup und Strecknitz im Bereich der Hansestadt Lübeck (Landschaftsschutzgebiet "Wakenitz und Falkenhusen") |
|
VO/2016/03375 |
|
Ö 4.3 |
|
|
Bildungsbericht; hier: Materialband Schulstatistik der berufsbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck 2015/16 |
|
VO/2016/03328 |
|
Ö 4.4 |
|
|
Hafenentwicklungsplan 2030 ? Bearbeitung des Managementplanes FFH-Gebiet "Traveförde und angrenzende Flächen" (5.691)
|
|
VO/2016/03357 |
|
Ö 4.5 |
|
|
Konzept für die behutsame Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel in Lübeck (PIH-Konzept) (Der Bericht liegt jetzt vor und wird nachgereicht) |
|
VO/2016/03382 |
|
Ö 5 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
Ö 5.1 |
|
|
Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbbaurechten für Wohnbebauung (Zurückgestellt am 09.02.16) |
|
VO/2015/03216 |
|
Ö 5.1.1 |
|
|
Neu: Antrag des AM Jan Lindenau: Änderungsantrag zur VO/2015/03216 -Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbbaurechten für Wohnbebauung |
|
VO/2016/03459 |
|
Ö 5.2 |
|
|
Änderung der im Generalpachtvertrag festgesetzten Pachthöhe zum 31.10.2016 |
|
VO/2016/03313 |
|
Ö 5.3 |
|
|
Satzungsänderung der Stiftungssatzung der Stiftung "Lübecker Altstadt" |
|
VO/2016/03324 |
|
Ö 5.4 |
|
|
Soziale Stadt Moisling - Planerische Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme (5.610) |
|
VO/2015/03282 |
|
Ö 5.5 |
|
|
Bebauungsplan 29.08.00 - Solmitzstraße/ Straßenfeld -
Satzungsbeschluss (5.610) |
|
VO/2015/03295 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
1Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 29.08.00 – Solmitzstraße/ Straßenfeld ‑ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Die Berichte zur Prüfung und Abwägung die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 29.08.00 – Solmitzstraße/ Straßenfeld ‑ in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
|
|
|
|
01.02.2016 - Bauausschuss |
|
|
Ö 2.1 - unverändert beschlossen |
|
|
Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 29.08.00 – Solmitzstraße/ Straßenfeld ‑ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Die Berichte zur Prüfung und Abwägung die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 29.08.00 – Solmitzstraße/ Straßenfeld ‑ in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
|
|
|
|
|
23.02.2016 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 5.5 - unverändert beschlossen |
|
|
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 29.08.00 – Solmitzstraße/ Straßenfeld ‑ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Die Berichte zur Prüfung und Abwägung die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 29.08.00 – Solmitzstraße/ Straßenfeld ‑ in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
|
|
|
|
|
25.02.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
|
|
Ö 10.5 - unverändert beschlossen |
|
|
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 29.08.00 – Solmitzstraße/ Straßenfeld ‑ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Die Berichte zur Prüfung und Abwägung die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 29.08.00 – Solmitzstraße/ Straßenfeld ‑ in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
|
Ö 5.6 |
|
|
Bau, Finanzierung u. Unterhaltung eines Radweges entlang der Niedernstraße i.V.m. der Änderung der öffentlich-rechtlichen Ver-einbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse (5.660) |
|
VO/2016/03366 |
|
Ö 6 |
|
|
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
|
|
|
Ö 7 |
|
|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
|
|
|
Ö 8 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Ende des öffentlichen Teils |
|
|
|
N 10 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.02.2016 |
|
|
|
N 11 |
|
|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
|
N 11.1 |
|
|
Antwort des FB 2 betr. Verkauf einer Hofstelle des Stadtgutes mit hofarrondierenden Flächen; hier: Prüfbericht des RPA - fehlende Begründung zur ermittelten Restnutzungsdauer (Seite 7, Punkt 5.1.3.2 Gebäudesachwert)
(Anfrage von AM Rathcke am 26.01.16) (Zurückgestellt am 09.02.16) |
|
|
|
N 11.2 |
|
|
Antwort des Bürgermeisters betr. Verzicht auf das Wiederkaufsrecht Grundstück Blankenseer Straße 100; hier: Sachstand
(Anfrage von AM Zander vom 09.02.16) |
|
|
|
N 11.3 |
|
|
NEU: Anfrage BM Michelle Akyurt betr. Zukunftspakt Hafen |
|
|
|
N 12 |
|
|
Berichte |
|
|
|
N 12.1 |
|
|
Quartalsbericht IV/2015 der städtischen Gesellschaften und Betriebe |
|
|
|
N 13 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
N 13.1 |
|
|
Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,-- EUR netto |
|
|
|
N 13.2 |
|
|
Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- EUR netto |
|
|
|
N 14 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
Ö 15 |
|
|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|