Vorlage - VO/2016/03366  

Betreff: Bau, Finanzierung u. Unterhaltung eines Radweges entlang der Niedernstraße i.V.m. der Änderung der öffentlich-rechtlichen Ver-einbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Beteiligt:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.02.2016 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.02.2016 
42. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.02.2016 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Begründung
Anlage 2 - Änderungsvertrag
Anlage 3 - Ursprungsvereinbarung
Anlage 4 - Vereinbarung

1

Beschlussvorschlag

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den als Anlage 2 beigefügten Änderungsvertrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse abzuschließen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die als Anlage 4 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck über den Bau, die Finanzierung und die Unterhaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der Niedernstraße abzuschließen.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

1.280 - Wirtschaft und Liegenschaften

1.300 - Recht

3.390 - Umwelt-, Natur- u. Verbraucherschutz

Kenntnis erhalten, keine rechtlichen Bedenken, Anregungen sind eingestellt worden

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Durch die Änderung des Vertrages mit der Gemeinde Krummesse werden Belange von Kindern und Jugendlichen nicht berührt. Die Baumaßnahme selbst wird durch das Amt Berkenthin federführend ausgeführt, so dass eine Beteiligung von Kinder und Jugendlichen seitens der Hansestadt Lübeck nicht erforderlich ist.

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

X

Freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Begründung)

 

Begründung der Dringlichkeit im Bauausschuss:

Begründung

Begründung der Dringlichkeit im Bauausschuss:

Es ist erforderlich, dass die Bürgerschaftssitzung am 25.02.2016 erreicht wird, da im März 2016 Fristen für die Beantragung von Fördermitteln auslaufen und ein politischer Beschluss vor möglichen Förderanträgen erfolgen soll.

 

Weitere Begründung: siehe Anlage 1

 

 

Anlage 1 - Begründung mit Lageplan des Radweges

Anlagen

Anlage 1 - Begründung mit Lageplan des Radweges

Anlage 2 - Änderungsvertrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse

Anlage 3 - Ursprungsvereinbarung vom 19.2./8.3.2007

Anlage 4 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt über den Bau, die Finanzierung und die Unterhaltung des Radweges entlang der Niedernstraße

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Begründung (250 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Änderungsvertrag (16 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Ursprungsvereinbarung (43 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Vereinbarung (17 KB)