Vorlage - VO/2016/03384  

Betreff: Sachstandsbericht zum Projekt "Einführung einer Tourismusabgabe in der Hansestadt Lübeck"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Krawetzke, Annabell
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.02.2016 
42. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.02.2016 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2016-01-28_Projekplan

Beschlussvorschlag

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat am 26

Begründung

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat am 26.02.2015 mehrheitlich beschlossen, dass eine Tourismusabgabe erhoben werden soll und den Bürgermeister beauftragt, die entsprechenden Arbeiten zur Vorbereitung einer Satzung aufzunehmen.

 

Ein entsprechender Projektauftrag des Bürgermeisters zur Einführung einer Tourismusabgabe liegt vor und sieht folgende Meilensteine vor (siehe auch Anlage 1):


Meilenstein 1             

31.12.2014

Projekt ist organisiert

Meilenstein 2             

26.02.2015

Bürgerschaftsbeschluss zur Einführung liegt vor

Meilenstein 3             

30.06.2016

Abgabenrechtliches Gutachten liegt vor

Meilenstein 4

31.03.2016

Lübeck ist als Tourismusort anerkannt

Meilenstein 5             

30.04.2016

Abgabefähigen Aufwendungen sind ermittelt

Meilenstein 6

15.05.2016

Satzung liegt im Entwurf vor

Meilenstein 7

30.04.2016

Kalkulation ist abgeschlossen

Meilenstein 8

01.08.2016

Satzung ist in Kraft getreten

Meilenstein 9

15.11.2016

Die Tourismusabgabe ist in der Hansestadt Lübeck eingeführt

 

 

Meilenstein 3:

 

Entgegen der ursprünglichen Projektplanung wird es kein abschließendes Gutachten geben, sondern die beratende Kanzlei wird die Satzungserstellung und Einführung laufend begleiten.

 

 

Meilenstein 4:

 

Gemäß Landesverordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort (KurortVO) kann eine Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort in Gänze oder in Teilen ausgesprochen werden.

 

Es ist beabsichtigt, die Anerkennung der Hansestadt Lübeck als Tourismusort für das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck zu beantragen.

Dies erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich touristische Angebote über das gesamte Stadtgebiet verteilen. Hier sind neben den üblichen touristisch attraktiven Gebieten der Innenstadt und Travemünde, folgende Beispiele zu nennen:

 

  • Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer mit Wanderwegen, Aussichtstürmen und slawischer Befestigung
  • Waldgebiet Lauerholz mit Wander- und Reitwegenetz
  • Schwedenschanzen
  • Naturschutzgebiet Schellbruch
  • Fischerdorf Gothmund
  • Radfernweg „Alte Salzstraße“
  • Niederungsgebiet Wakenitz
  • Geschichtswerkstatt Herrenwyk
  • Rad- und Wanderwege entlang der Trave, Wakenitz und Elbe-Lübeck-Kanal

 

Des Weiteren sind auch in den ländlichen Bereichen und in den überwiegend industriell geprägten Gewerbegebieten Betriebe und Unternehmen ansässig, die – wenn auch überwiegend mittelbar – vom Tourismus in der Hansestadt Lübeck profitieren. Die unterschiedliche Abhängigkeit vom Tourismus wird durch Bildung von Zonen und damit durch unterschiedliche Vorteilssätze berücksichtigt.

 


Die überwiegend in der Hansestadt Lübeck betroffenen Berufs- und Wirtschaftsverbände (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und DEHOGA) wurden in persönlichen Gesprächen über die Einführung der Tourismusabgabe und den weiteren Verlauf der Einführung informiert. In diesen Gesprächen wurde eine konstruktive Zusammenarbeit vereinbart, auch wenn generell eine ablehnende Einstellung zur Tourismusabgabe seitens der Verbände besteht.

Des Weiteren wurden diverse weitere Institutionen (Haus- und Grundbesitzerverein Lübeck e.V., Ärztekammern, Architektenkammer, Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer etc.) schriftlich informiert.

 

 

Meilenstein 5:

 

Die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen sind weitesgehend ermittelt und betragen zum Stand 31.12.2015 ca. 5,3 Mio. € abzüglich des Gemeindeanteils, den die Hansestadt Lübeck aus eigenen Mitteln zu tragen hat. In der Rechtsprechung und Kommentierung zur Fremdenverkehrangabe geht man regelmäßig von einen Gemeindeanteil i.H.v. 30 % für überwiegend touristisch geprägte Orte aus.

 

 

Meilenstein 7:

 

Zu dem Kreis der Beitragspflichtigen werden diejenigen Personen oder Personenvereinigungen gehören, denen ein wirtschaftlicher Vorteil dadurch entsteht, dass diese durch ihre geschäftliche Teilnahme am örtlichen Tourismus eine erhöhte Verdienst- oder Gewinnmöglichkeit realisieren können. Dieser Vorteil kann mittelbarer oder unmittelbarer Natur sein. Tatsächlich profitieren vom Tourismus nicht nur Hotels und andere klassische tourismusnahe Unternehmen (z.B. Gaststätten). Viele Studien und Analysen belegen, dass einer weit größeren Gruppe von Unternehmen Vorteile durch den Tourismus erwachsen, als nur den unmittelbar tourismusrelevanten Unternehmen. Sie profitieren indirekt vom touristischen Umsatz, denn auch diese Betriebe erhalten durch den Tourismus ausgelöste Aufträge und bieten Vorleistungen für die tourismusnahen Betriebe an. Beispielhaft kann hier die Lieferung des Metzgers oder des Bäckers an die Hotellerie, das Entwerfen und Drucken eines Werbeprospektes und der Neubau oder die Renovierung von Ferienwohnungen genannt werden. Selbstverständlich sind bei der Erarbeitung der Satzung zur Erhebung der Tourismusabgabe die vorgenannten unterschiedlichen Gewinnsituationen und –spannen zu berücksichtigen.

 

Vor Erhebung der Abgabe sind zunächst die möglichen Abgabenpflichtigen zu ermitteln. Dies ist notwendig, da es sich bei der Tourismusabgabe um eine Abgabe handelt, die nur kostendeckend erhoben werden darf. Daher müssen bereits für die Kalkulation der Tourismusabgabe die Abgabenpflichtigen sowie die Höhe der Umsätze (als Bemessungsgrundlage) bekannt sein.

 

Bislang wurden nach Auswertung des Gewerberegisters und eigenen Recherchen ca. 19.000 mögliche Abgabenpflichtige angeschrieben und um Abgabe einer Erklärung hinsichtlich des Jahresumsatzes 2014, der ausgeübten Tätigkeit und weiteren erhebungsrelevanten Daten (Ansprechpartner, Handelsregister etc.) gebeten. Die eingehenden Erklärungen werden derzeit erfasst und ausgewertet.

 

Für die externe Begleitung der Kalkulation liegt ein Angebot vor. Die Kosten hierfür sind durch die im Projektauftrag geplanten Mittel gedeckt.

 

 

 

 

 

 

Meilenstein 9:

 

Die Einrichtung der Tourismusabgabe in der Veranlagungssoftware MACH hat bereits begonnen. Dies erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Datengrundlage für die Kalkulation aus der Fachsoftware besser ausgewertet werden können.

 

 

 

 

Projektzeitplan

Anlagen

Projektzeitplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2016-01-28_Projekplan (89 KB)