Auszug - Bau, Finanzierung u. Unterhaltung eines Radweges entlang der Niedernstraße i.V.m. der Änderung der öffentlich-rechtlichen Ver-einbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse (5.660)  

42. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 23.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2016/03366 Bau, Finanzierung u. Unterhaltung eines Radweges entlang der Niedernstraße i.V.m. der Änderung der öffentlich-rechtlichen Ver-einbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Beteiligt:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Rathcke möchte wissen, ob der gemeinsame Geh- und Radweg an der Grenze zu Krummesse aus Platzgründen endet

Herr Rathcke möchte wissen, ob der gemeinsame Geh- und Radweg an der Grenze zu Krummesse aus Platzgründen endet. Nach seinem Kenntnisstand sei die Fortführung des Geh- und Radweges an dieser Stelle erforderlich.

 

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zur Sitzung der Bürgerschaft am 25.02.2016 zu.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den als Anlage 2 beigefügten Änderungsvertrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse abzuschließen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die als Anlage 4 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck über den Bau, die Finanzierung und die Unterhaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der Niedernstraße abzuschließen.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.