TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtung von Mitgliedern |
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Ö 2 |
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Niederschrift vom 14.09.2015 |
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SI/2015/607 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 3.2.1 |
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Bericht Thomas-Mann-Preis |
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Ö 3.2.2 |
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Mdl. Bericht zum E-Archiv in der Hansestadt Lübeck |
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Ö 3.2.3 |
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Bericht aus der Kulturstiftung |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Jahresprogramm 2016 der LÜBECKER MUSEEN
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VO/2015/03003 |
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Ö 5.2 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Erstellen einer Dokumentation zum Stand der Erforschung der Industriegeschichte in Lübeck |
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VO/2015/03004 |
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Ö 5.3 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2016 |
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VO/2015/03021 |
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Ö 5.4 |
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Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2016 |
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VO/2015/03044 |
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VORLAGE |
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Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:Beschlussvorschlag Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.400,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.400,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.400,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.400,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung. |
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09.11.2015 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschluss: Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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24.11.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.400,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.400,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.400,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.400,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Der Hauptausschuss leitet die VorlageDer Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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26.11.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.10 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.400,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.400,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.400,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.400,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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Ö 5.5 |
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Preistarif für die Museen der Hansestadt Lübeck ab 2016 |
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VO/2015/03002 |
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Ö 5.6 |
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Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016
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VO/2015/03069 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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Antrag des AM Monika Schedel, Sanierungsmaßnahmen im Domhof: Gotische Schauwand der Ostfassade des ehemaligen Predigthauses von 1466/67 und das Natursteinportal von 1545, ehemals Mengstraße 26 |
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VO/2015/02950 |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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N 9 |
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Niederschriften |
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N 10 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 11 |
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Berichte |
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N 12 |
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Beschlussvorlagen |
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N 13 |
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Verschiedenes |
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Ö 14 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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