Auszug - Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2016  

13. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 5.4
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 09.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/03044 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2016
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Waschkau, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Schedel fragt, welche Projekte von der Stiftung in den letzten Jahren gefördert wurden

Frau Schedel fragt, welche Projekte von der Stiftung in den letzten Jahren gefördert wurden. Herr Professor Gläser führt aus, dass die 300.000,- € Stiftungskapital in den letzten Jahren mit niedrigen Zinsen kaum Erträge erbracht haben. So wurden im letzten Jahr nur Erträge in Höhe von ca. 3.000,- € erzielt. Abzüglich der Verwaltungsumlagen aus der Betreuung der Stiftung blieben danach kaum mehr ausschüttbare Beträge zurück. Diese Umlagen sind das Problem aller kleinen Stiftungen, die bei der Hansestadt Lübeck betreut werden. Hierzu geführte Gespräche zur Befreiung von der Umlagepflicht sind bisher leider ergebnislos geblieben.

Frau Schröder weist darauf hin, dass auch die Kulturstiftung wegen der hohen Umlage gerne einen anderen Leistungserbringer beauftragen würde.

Herr Stabe fragt dazu nach, ob es möglich sei, von der Umlagezahlung befreit zu werden?

Frau Weiher weist darauf hin, dass die Entlassung einzelner aus dieser Umlage ein grundsätzliches Problem in der Hansestadt Lübeck berührt. Die Kosten der Verwaltungstätigkeit sind nur über eine anteilige Umlagefinanzierung tragbar. Die Aufweichung dieses Prinzips zieht die Anträge weiterer nach sich, so dass am Schluss nur noch die in die Umlage einzahlen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - keinen anderen Leistungserbringer suchen können oder dürfen. Das stellt die gesamte interne Leistungserbringung und deren Finanzierung in Frage. In Bezug auf diese kleinen Stiftungen könnte es aber sinnvoll sein, in den jeweiligen Stiftungsgremien darüber nachzudenken, ob sie in der Betreuung nicht generell auf jemand anderes übertragen werden können, der ebenfalls Stiftungen verwaltet. Hier wäre u.a. die Gemeinnützige zu nennen. Allerdings verliert die Hansestadt Lübeck dadurch auch gleichzeitig an Steuerungsmöglichkeiten.

 

Es entwickelt sich eine Diskussion darüber, ob der Ausschuss der Bürgerschaft eine Empfehlung über die Herausnahme der Stiftung aus der Umlagefinanzierung entgegenbringen sollte. Es sprechen dazu Herr Stabe, Herr Rieckmann, Herr Puhle und Frau Weiher.

Abschließend schlägt Herr Stabe vor, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen und regt an, dass die Mitglieder des Ausschusses ihre jeweiligen Fraktionen bitten, dass Thema im Rahmen der anstehenden Beratungen im Hauptausschuss zu erörtern.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig