Tagesordnung - 2. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 2. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 27.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2     Niederschriften    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.08.2013
SI/2013/267  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.08.2013 (Anlage wird nachgereicht.)
SI/2013/093  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen (Es liegt nichts vor.)    
Ö 3.1  
Mitteilung des Bürgermeisters betr. Sanierung des Rathauses    
Ö 3.2  
Mitteilung des Bürgermeisters betr. Vertragsstrafe Dodenhof    
Ö 3.3  
Anfrage von Herrn Böhm betr. Sachstand Einführung des SEPA-Verfahrens bei der Stadt    
Ö 3.4  
Anfrage von Herrn Zander betr. Sachstand Genehmigungsverfahren für den Flughafenbus    
Ö 3.5  
Anfrage von Herrn Lindenau betr. Jahresplan 2013 Stadt der Wissenschaft    
Ö 3.6  
Anfrage von Herrn Lindenau betr. Abarbeitung der im FiPA beschlossenen Prüfauftrage aus der Bürgerbeteiligung    
Ö 3.7  
Anfrage von Herrn Lindenau betr. Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Stellung des Gesellschaftervertreters    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Tätigkeitsbericht des Frauenbüros 2011 / 2012
Enthält Anlagen
VO/2013/00539  
Ö 4.2  
Jahresbericht 2012 über die Entwicklung der Leistungen auf den Produkthaushaltsseiten
Enthält Anlagen
VO/2013/00715  
Ö 4.3  
Jahresbericht 2013 der Hansestadt Lübeck gem. Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§16 a FAG)
Enthält Anlagen
VO/2013/00545  
Ö 4.4  
Bericht zur Liquidation der ISNM ? International School of New Media gGmbH
VO/2013/00697  
Ö 4.5  
Prüfung einer Finanzierung des Neubaus der Feuerwache 3 über ein Public-Private-Partnership-Modell (PPP-Modell)
Enthält Anlagen
VO/2013/00603  
Ö 4.6  
Getroffene Eilentscheidung bzgl. der Zuführung zu Rückstellungen für die Rückzahlung von Erbbauzinsen für das Haushaltsjahr 2010
VO/2013/00615  
Ö 4.7  
Mitteilung über die Eilentscheidung des Bgm. ; Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für das Projekt "Deckensanierung Stadtschule Travemünde"
Enthält Anlagen
VO/2013/00691  
Ö 4.8  
Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters über eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2013 in Höhe von 550.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltes 2014 (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2013/00718  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Masterplan Straßen 2014 ? 2018: Einführung einer Erhaltungsstrategie für die zukünftig durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen im Vorbehaltsstraßennetz der Hansestadt Lübeck (5.660) (Zurückgestellt in der Sitzung am 13.08.13.)
Enthält Anlagen
VO/2013/00547  
Ö 5.2  
Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Theater Lübeck gGmbH
Enthält Anlagen
VO/2013/00724  
Ö 5.3  
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt Jugendhilfe
VO/2013/00733  
Ö 5.4  
Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 ? Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 ? Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2013/00735  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


   
    19.08.2013 - Bauausschuss
    Ö 2.1 - zurückgestellt
    Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

3.      Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt einstimmig Vertagung der Vorlage unter Maßgabe der Beantwortung der vorgebrachten Fragestellungen zur nächsten Sitzung.

   
    27.08.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.4 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.     Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.     Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

3.     Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

4.     Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5.     Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

Der Hauptausschuss stellt die Beratung des

Der Hauptausschuss stellt die Beratung des
Tagesordnungspunktes bis zur nächsten
Sitzung zurück.             

   
    29.08.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.3 - zurückgestellt
    Beschluss:

Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

Die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt

Die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.

   
    02.09.2013 - Bauausschuss
    Ö 2.1 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

3.      Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei zwei Enthaltungen, gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.             

   
    10.09.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.2 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

              Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

   
    26.09.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.2 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Stellungnahme mit der VO/2013/00923 Bestandteil der VO/2013/735 ist.

 

 

Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

Es spricht BM howe

Es spricht BM Howe.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              41

Nein-Stimmen:              7

Enthaltungen:              0

 

 

(Die Vorlage wurde an die Bürgerschaftsmitglieder umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.)

 

Ö 5.5  
Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für die Maß-nahme Umbau der Straße "An der Untertrave" von der "Braunstra-ße" bis zur Ecke "Holstenstraße" (5.660) (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Punkt zu erweitern.)
Enthält Anlagen
VO/2013/00806  
Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft (Es liegt nichts vor.)    
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern (Es liegt nichts vor.)    
Ö 8  
Verschiedenes (Es liegt nichts vor.)    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Niederschriften      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.08.2013      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.08.2013 (Anlage wird nachgereicht.)      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen (Es liegt nichts vor.)      
N 12     Berichte      
N 12.1     Quartalsbericht II/2013 der städtischen Gesellschaften und Betriebe (Der angekündigte Bericht wird hiermit nachgereicht.)      
N 12.2     Mitteilung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters (Beschaffung von Lizenzen)      
N 12.3     Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters über den Beginn einer Ausschreibung für Bauleistungen von mehr als 175.000,00 EUR (5.660)      
N 12.4     Mitteilung über die Eilentscheidung des Bgm.; Erteilung eines Auftrages über 250.000,- EUR, Dachsanierung Albert-Schweitzer-Schule, Gewerk: Zimmerer-, Dachdecker- und Klempnerarbeiten      
N 12.5     Mitteilung über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters; hier: Vergabe von Beförderungsleistungen im Rahmen des Behindertenfahrdienstes zu den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck      
N 12.6     Mitteilung über die Eilentscheidung des Bgm., Erteilung eines Auftrages über 175.000,- EUR, Dach- und Fassadensanierung am Verwaltungsgebäude Zeughaus, Großer Bauhof 14, 23552 Lübeck, Gewerk: Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 13.1     Ausschreibung: Gutachten für die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Berufsfeuerwehr Lübeck (Hiermit wird zu TOP 13.1 mit der Nr. 801 eine aktualisierte Austauschvorlage vorgelegt.)      
N 13.2     Vergabe von Ingenieurleistungen über 25.000 Euro Modernisierung und Neuaustattung von drei naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen an der Baltic-Schule      
N 13.3     Beginn der Ausschreibung für den geplanten Umbau der Straße "An der Untertrave" von der "Braunstraße" bis zur Ecke "Holstenstraße" (5.660) (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Punkt zu erweitern.)      
N 14     Verschiedenes (Es liegt nichts vor.)      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse