Vorlage - VO/2013/00724  

Betreff: Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Theater Lübeck gGmbH
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Bürgermeister Bernd Saxe
2. Senator/in Annette Borns
Aktenzeichen:203.42.LTG.02
Federführend:1.203 - Beteiligungscontrolling Beteiligt:4.040 - Fachbereichs-Controlling
Bearbeiter/-in: Hertz, Manuel   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.08.2013 
2. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.08.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 2/2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Gesellschaftsvertrag_Änderungen Synopse
Anlage 2 Gesellschaftsvertrag Theater Lübeck 2013

Die Bürgerschaft stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Theater Lübeck gGmbH gemäß Anlage zu

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Theater Lübeck gGmbH gemäß Anlage zu.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.160 Frauenbüro - Zustimmung

1.201 Haushalt und Steuerung - Zustimmung

1.300 Recht  - keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen sind nicht besonders berührt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine, wenn die Änderung beschlossen wird

 

Der Gesellschaftsvertrag der Theater Lübeck gGmbH vom 23

Begründung

Der Gesellschaftsvertrag der Theater Lübeck gGmbH vom 23. Juni 1997, in der Fassung der Änderungen – im Handelsregister eingetragen am 15. Juni 2007 – ist aus folgenden Gründen zu ändern

 

-          Änderung des Wirtschaftsjahres vom Bühnenbewirtschaftungsjahr (Spielzeit vom 1.8. des Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres) auf das Kalenderjahr ab dem 1.1.2014.

-          Anpassung der vertraglichen Regelungen nach dem Ausscheiden des Kreises Herzogtum Lauenburg,

-          Aufnahme der Frauenförderung in den Gesellschaftsvertrag             

-          Redaktionelle Anpassungen.

 

Im § 3.1. des Gesellschaftsvertrages ist geregelt, dass das Geschäftsjahr am 01.08. beginnt und am 31.07. des Folgejahres endet. Das Geschäftsjahr ist damit identisch mit der Spielzeit (Bühnenbewirtschaftungsjahr) des Theaters.

 

Die Geschäftsführung der Theater Lübeck gGmbH hat den Aufsichtsrat und die Gesellschafter darüber unterrichtet, dass bei Beibehaltung des Bühnenbewirtschaftungsjahres als Geschäftsjahr ab 2014 aufgrund der Verschiebung des Schulferienbeginns nicht unerhebliche finanzielle Belastungen auf die gGmbH zukommen werden. Die Schulferien begannen in Schleswig-Holstein in den letzten fünf Jahren im letzten Drittel des Juni und endeten jeweils Anfang August.  Ab 2014 wird es zu einer Veränderung kommen. Die Ferien beginnen dann erst Mitte Juli und enden Ende August. Diese Regelung hält noch bis 2017 an (In 2017 beginnen die Ferien am 24.07. und enden am 02.09.).

 

Die Beschäftigten des Theaters sind an den Spielplan gebunden. Deshalb ist  tarifvertraglich geregelt, dass der Haupturlaubsanspruch in den Theaterferien, die mit den Schulferien identisch sind, zu nehmen ist.

Durch die Schulferienumstellung wird es bei Beibehaltung des Geschäftsjahres in der bisherigen Form zum Bilanzstichtag 31.07. zu einer nicht unerheblichen Rückstellungsbildung kommen müssen, da die meisten Beschäftigten ihren Jahresurlaubsanspruch zum 31.07. nur im geringen Umfang genommen haben werden. 

 

Die Bildung von Rückstellungen ist Aufwand und muss in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet werden.

Durch die Schulferienverschiebung erhöht sich im Jahr 2014 unter sonst gleichen Bedingungen die Rückstellung von 67 T€ (Spielzeit 2012/2013) auf 437 T€, in 2015 auf 659 T€ und in 2016 auf 930 T€. Das Theater Lübeck würde bei Beibehaltung der bisherigen Geschäftsjahrsregelung in erhebliche finanzielle Probleme geraten.

 

Die Umstellung des Wirtschaftsjahres behebt dieses Problem. Zum Jahresende werden dann zwar auch Urlaubsrückstellungen gebildet werden müssen, jedoch nicht in einem

existenzbedrohenden Umfang.

 

Daneben wird die Umstellung des Wirtschaftsjahres des Theaters auf das Kalenderjahr, und damit der Anpassung an das städtische Wirtschaftsjahr, Umrechnungen und Aufteilungen des Aufwands und der Erträge auf die verschiedenen Wirtschaftsjahre entbehrlich machen.

 

Zur Änderung des Wirtschaftsjahres ist der Gesellschaftsvertrag zu ändern. Bei dieser Gelegenheit sollen auch weitere Anpassungen vorgenommen werden.

 

Eine Anpassung betrifft die Herausnahme des Gesellschafters Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Hansestadt Lübeck hat den Geschäftsanteil des Kreises Herzogtum Lauenburg nach Bürgerschaftsbeschluss vom 31. März 2011 erworben. Auf die Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde zu diesem Zeitpunkt mangels Notwendigkeit und zur Vermeidung von Kosten verzichtet. Die notwendigen Anpassungen können nunmehr mit vorgenommen werden.

 

Eine weitere Änderung betrifft die Aufnahme der Frauenförderung als von der Gesellschaft wahrzunehmende Aufgabe.

 

Zudem werden kleinere Korrekturen, die der Gegenüberstellung Regelungen alt – neu entnehmbar sind, vorgenommen.

 

Die Änderungen sind in einer Synopse (Anlage 1) dargestellt. Der neue Gesellschaftsvertrag ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Der neugefasste Gesellschaftsvertrag wurde in steuerrechtlicher Hinsicht geprüft.

Da es sich bei der Theater Lübeck gGmbH um eine gemeinnützige Gesellschaft handelt, findet der § 60 Abgabenordnung (AO) Anwendung. Danach muss die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft die in der Mustersatzung, die Anlage zur AO ist, enthaltenen Festsetzungen enthalten. Diese Regelung gilt für Körperschaften, die nach dem 31.12.2008 gegründet werden oder die ihre Satzung mit Wirkung nach diesem Zeitpunkt ändern. Der hier zur Entscheidung vorgelegte  Gesellschaftsvertrag hat dem Finanzamt Lübeck vorgelegen. Das Finanzamt hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die beabsichtigten Änderungen des Gesellschaftsvertrages bestehen.

 

 

Da die gesellschaftsvertraglichen Änderungen der Zustimmung aller Gesellschafter bedürfen hat am 28. Mai 2013 eine Gesellschafterversammlung stattgefunden, in der die Mitgesellschafter Kaufmannschaft zu Lübeck und Gesellschaft der Theaterfreunde e.V. ihre Zustimmung zu allen Änderungen haben notariell beurkunden lassen. Die  Vertreter der Gebietskörperschaften Kreis Nordwestmecklenburg und Hansestadt Lübeck haben ihre Zustimmung unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Landrätin des Kreises Nordwestmecklenburg bzw. der zustimmenden Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck gestellt.

 

Eine Eintragung der Änderungen des Gesellschaftervertrages muss bis spätestens zum 31.12.2013 erfolgen, damit die Umstellung des Geschäftsjahres zum 1.1.2014 greift. Für den Zeitraum 1.8. bis 31.12.2013 wird ein gesonderter Wirtschaftsplan aufgestellt. Die Feststellung des Jahresabschlusses für dieses Rumpfwirtschaftsjahr zählt bei der Bestimmung der Amtszeit der gewählten bzw. entsandten Aufsichtsratsmitglieder mit (§ 10.1. des Gesellschaftsvertrages). 

 

1

Anlagen

1. Synopse Gesellschaftsvertrag alt – neu

2. Textfassung Gesellschaftsvertrag – neu –

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Gesellschaftsvertrag_Änderungen Synopse (26 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Gesellschaftsvertrag Theater Lübeck 2013 (38 KB)