Vorlage - VO/2013/00697  

Betreff: Bericht zur Liquidation der ISNM ? International School of New Media gGmbH und Antwort auf die Nachfrage aus dem Hauptausschuss am 27.08.2013
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:203.42.ISNM.01
Federführend:1.203 - Beteiligungscontrolling Bearbeiter/-in: Hertz, Manuel
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
27.08.2013 
2. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
10.09.2013 
3. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom 29

Beschlussvorschlag

Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom 29.03.2012

 

 

Die Lübecker Bürgerschaft hat am 29

Begründung

Die Lübecker Bürgerschaft hat am 29.03.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Bürgermeister wird vorbehaltlich des Verzichts der übrigen weiteren Gesellschafter auf Rückzahlung der übrigen Gesellschafterdarlehen ermächtigt, durch Abschluss eines Erlassvertrages auf die Rückzahlung des von der Hansestadt Lübeck der ISNM im Jahre 2002 zinslos gewährten eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens in Höhe von 320.000 EUR zu verzichten.

 

Dem Finanz- und Personalausschuss ist nach erfolgter Liquidation der Gesellschaft ein Bericht vorzulegen.

 

Da der Finanz- und Personalausschuss zwischenzeitlich aufgelöst wurde, wird dieser Bericht dem Hauptausschuss als Beteiligungsausschuss vorgelegt.

 

Mit Datum vom 25.04.2012 wurde ein Erlassvertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass auch alle anderen Darlehensgeber auf Ihre Forderungen gegen die ISNM verzichten, zwischen der Hansestadt Lübeck und der ISNM geschlossen.

 

Am 24.08.2012 ging der Hansestadt Lübeck dann die Mitteilung des Liquidators zu, dass Verzichtserklärungen aller Darlehensgeber vorliegen. Mit diesem Zeitpunkt wurde der o.g. Erlassvertrag also wirksam.

 

Die letzte Aufsichtsratssitzung und die letzte Gesellschafterversammlung fanden am 03.06.2013 gemeinsam statt. Hier wurden die Jahresabschlüsse 2011 und 2012, die Liquidationseröffnungsbilanz und der vorläufige Geschäftsabschluss 2013 festgestellt. Die restlichen Mittel der Gesellschaft (9.930,70 €) wurden nach einstimmigen Beschlüssen im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung im Sinne der Gründung der ISNM – Förderung von Wissenschaft und Studium – in den Studienfonds der Universität zu Lübeck gegeben. Die Liquidationsschlussbilanz ist am 09.07.2013 veröffentlicht worden und die Liquidation der Gesellschaft damit abgeschlossen.

 

 

 

Ergänzung aufgrund einer Nachfrage im Hauptausschuss am 27.08.2013

Im Hauptausschuss am 27.08.2013 wurde zu dem oben stehenden Bericht nachgefragt, warum am Ende der Liquidation Gelder übrig sein können, obwohl zuvor durch die HL auf Forderungen verzichtet werden musste.

Der Forderungsverzicht war notwendig, um die geordnete Liquidation überhaupt durchführen zu können. Der Unterschied zwischen einer geordneten Liquidation und einem Insolvenzverfahren liegt darin, dass bei einer Liquidation die restlichen Forderungen bedient werden und die Gesellschaftsgremien den Liquidationsprozess noch begleiten. Bei einer Insolvenz werden die Forderungen in der Regel nicht vollständig bedient und es wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Gesellschaft unabhängig von den Zielen und Grundsätzen der Gesellschafter abwickelt.

Ohne den Forderungsverzicht der HL und der anderen Darlehensgeber wäre eine Auflösung der Gesellschaft nur auf dem Wege der Insolvenz möglich gewesen. Eine Insolvenz wäre aber für die Gesellschaft und die Gesellschafter teurer geworden, nicht zuletzt, weil ein Insolvenzverwalter hätte bestellt und bezahlt werden müssen. Eine auch nur anteilige Bedienung der Forderungen der Gesellschafter wäre äußerst unwahrscheinlich bis ausgeschlossen gewesen. Diese Hintergründe wurden in der Vorlage zum Forderungsverzicht, die am 29.03.2012 durch die Bürgerschaft in geänderter Fassung (Vorbehalt des Verzichts der weiteren Gesellschafter und Aufforderung zur Erstellung des hiermit vorgelegten Berichtes) beschlossen wurde, dargestellt.

Deshalb waren sich die Gesellschafter einig, den kostengünstigeren Weg der geordneten Liquidation zu wählen. Ein Mitarbeiter der IHK zu Lübeck hat sich ehrenamtlich bereit erklärt als Liquidator aufzutreten und die Liquidation abzuwickeln.

Eine Ausschüttung der am Ende der Liquidation erzielten 9.930,70 € an die Gesellschafter wäre aufgrund der gemeinnützigen Bindung dieser Mittel nicht möglich gewesen. Die Mittel mussten auch nach erfolgter Liquidation einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden. Aufgrund des Gesellschaftszwecks der ISNM war die Spende an den Studienfonds der Universität zu Lübeck naheliegend. Die Beschlüsse hierüber im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der ISNM ergingen einstimmig. Da eine vorlaufende Aufsichtsratsempfehlung vorlag, konnte die Zustimmung der HL-Gesellschaftervertreterin ohne Hauptausschussempfehlung erfolgenSelbst wenn die Hansestadt Lübeck  anders abgestimmt hätte, wäre der Beschluss mehrheitlich statt einstimmig so gefasst worden, da die HL hier nur Minderheitsgesellschafter war.

 


Anlagen