Vorlage - VO/2013/00545  

Betreff: Jahresbericht 2013 der Hansestadt Lübeck
gem. Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§16 a FAG)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Schulze, Heike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
27.08.2013 
2. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.08.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 2/2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt
Anlagen:
Jahresbericht 2013_gem.Ziff.6_Richtlinien
2013-06-01_Anlage_Jahresbericht_Innenminister

Auf der Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§ 16 a FAG) berichtet die Hansestadt Lübeck jährlich jeweils zum 01

Begründung

Auf der Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§ 16 a FAG) berichtet die Hansestadt Lübeck jährlich jeweils zum 01.06. des Folgejahres der Kommunalaufsicht als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde über die Entwicklung der Finanzlage und den Umsetzungsstand der in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen.

 

Städte, die der Aufsicht des Innenministeriums unterstehen, legen dem Innenministerium jeweils bis zum 01.07. eine entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vor.

 

Der Jahresbericht 2013 ist als Anlage beigefügt.