Tagesordnung - 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)  

Bezeichnung: 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 06.03.2025 Status: öffentlich
Zeit: 16:02 - 18:36 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.02.2025
SI/2025/846  
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen    
Ö 4.1.1  
mündliche Mitteilung der Senatorin    
Ö 4.2  
AM Jens Zimmermann (CDU): Betreuungsausfälle wegen Krankheitsfällen bei Erzieherinnen und Erziehern
VO/2023/12822  
Ö 4.2.1  
Antwort auf Anfrage des AM Jens Zimmermann (CDU): Betreuungsausfälle wegen Krankheitsfällen bei Erzieherinnen und Erziehern
VO/2023/12822-01  
Ö 4.3  
AM Jens Zimmermann (CDU): Sachstand Kindertageseinrichtungen
VO/2024/13401  
Ö 4.3.1  
Antwort auf die Anfrage von AM Jens Zimmermann (CDU): Sachstand Kindertageseinrichtungen
VO/2024/13401-01  
Ö 4.4  
Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Anteilige Landesmittel Kitabetreuungskosten
VO/2024/13537  
Ö 4.4.1  
Antwort auf Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Anteilige Landesmittel Kitabetreuungskosten
VO/2024/13537-01  
Ö 4.5  
AM Judith Balke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kita-Finanzierung
VO/2025/13964  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Einsatz von praxisintegrierten Auszubildenden (PiA) zur Erzieher:in und Heilerzieher:in in der stationären Jugendhilfe
VO/2025/13930  
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. §7KiTaG) Bestandserhebung 2023/2024 Maßnahmenplanung 2025/2026 ff.
Enthält Anlagen
VO/2025/13946  
Ö 6.1.1  
Stellvertr. AM Katja Mentz (GAL), Anfrage zu Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. §7KiTaG) Bestandserhebung 2023/2024, Maßnahmenplanung 2025/2026 ff.
VO/2025/13946-01  
Ö 6.1.2  
Anfrage der Kreis- und Stadtelternvertretung Lübeck zur Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. §7KiTaG) Bestandserhebung 2023/2024 Maßnahmenplanung 2025/2026 ff.
VO/2025/13946-02  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Erarbeitung einer einheitlichen Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung; hier: Neuregelung der Satzung
Enthält Anlagen
2024/13365-01-01  
Ö 6.2.1  
Antrag der AMs Daniel Kerlin (FDP) Jens Zimmermann (CDU) und Patrick Pacula-Glöer (BÜNDNIS 90/ DIE Grünen) zu VO 2024/13365-01-01: Erarbeitung einer einheitlichen Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung; hier: Neuregelung der Satzung
4/13365-01-01-01  
Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
Antrag der beratenden AM Helena Lilitakis und Jonas Lehwald (Vertretung der Jugend), übernommen vom stimmberechtigen AM Jörn Puhle (SPD), zur Nominierung der Delegierten der Hansestadt Lübeck für die Youth Hansa
VO/2025/14015  
Ö 8.2  
Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Schließtage in Kitas und der Schulkindbetreuung
VO/2024/13533  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig.

  1. Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.

 

 


 

   
    05.09.2024 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8.2 - (offen)
   
   
    14.11.2024 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig.

  1. Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.

 

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 


 

   
    14.11.2024 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig.

  1. Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.

 

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    16.01.2025 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 7.1 - abgelehnt
   

Beschluss:

Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig.

  1. Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.


 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

mehrheitliche Ablehnung

x

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

13

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    06.02.2025 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8.1 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig.

  1. Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt einstimmig der Vertagung des Antrages zu.
 

   
    06.03.2025 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8.2 - abgelehnt
   

Antrag:

Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig.

  1. Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.


 

 

Der Vorsitzende erklärt kurz warum dieser TOP erneut auf der Tagesordnung ist.

 

Frau Mentz bittet um Zustimmung des Antrages. Auf Nachfragen von Frau Mentz und Herrn Kerlin erklärt Herr Dührkoop, dass die Mehrkosten für geringere Schließtage ausschließlich von der Kommune übernommen werden müssten und verweist auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Frau Fimm begrüßt die Flexibilität der Kindertageseinrichtung KIKS, äußert aber auch Bedenken hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen und der Geleichbehandlung gegenüber Trägern und Eltern. Frau Frank ergänzt die Ausführungen hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

 

Frau Mentz beantragt die Vertagung des Antrages.

 

Herr Zimmermann und Frau Eitel sprechen sich dafür aus das Gerichtsverfahren abzuwarten, um Rechtssicherheit zu schaffen. Frau Frank ergänzt, dass nur mit einem rechtssicheren Urteil das Land in die Pflicht genommen werden könnte.

 

Herr Meißner von der Kindertagesstätte im Krankenhaus Süd (KIKS) meldet sich. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Herrn Meißner widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht.

Herr Meißner macht deutlich, dass auch er an einem rechtssicheren Urteil Interesse habe und erklärt, dass es in den nächsten Wochen bereits eine Entscheidung geben könnte.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung des Antrages abstimmen:

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

13

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss lehnt die Vertagung des Antrages mehrheitlich ab.
 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen:


 

Ö 9  
Verschiedenes