Vorlage - VO/2025/13946-02
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Beschlussvorschlag
Im Unterpunkt 3.3 “Migration und Fluchtbewegung” des Punktes 3. „Besondere Förderbedarfe“, werden Daten über Kinder mit Migrationshintergrund in Einrichtungen abgefragt. Es wird
eingeräumt, dass diese Daten einen Migrationshintergrund unterstellen können, da den Befragten die Definition des Mikrozensus für Migrationshintergrund (“Eine Person hat einen
Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft nicht durch Geburt besitzt.”) nicht vorlag.
Daher folgende Fragen:
- Wofür werden diese Daten erhoben?
- Warum wird keine verlässliche Datenerfassung unter klarer Begriffsbestimmung von "Migrationshintergrund" durchgeführt?
- Wieso wird der Förderbedarf eines Kindes nicht von seiner Entwicklung abgeleitet, sodass Schubladendenken bei den Ursachen für den festgestellten Förderbedarf (Migrationshintergrund, Behinderung, Entwicklungsverzögerung u.a.) verhindert werden kann?
Begründung
Nicht valide erhobene Daten erzeugen fehlerhafte Schlussfolgerungen, deren weitere Nutzung zu falschen Maßnahmen führt.
Eine solch methodisch unsaubere Anfrage kann rassistische oder alltagsrassistische Strukturen fördern, weil anhand unklarer bzw. nicht nachweisbarer Kriterien (Staatsangehörigkeit der Eltern bei Geburt) eigene Kriterien herangezogen werden können, wie z.B. Sprache oder Aussehen. Der Förderbedarf eines Kindes sollte allein anhand objektiver Kriterien, also der altersentsprechenden Entwicklung eines Kindes oder eben einer entsprechenden Entwicklungsverzögerung, festgestellt werden.
Die Kreis- und Stadtelternvertretung Lübeck spricht sich daher für eine Streichung des Punktes 3.3. aus.
Anlagen
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