| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.02.2025 |
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SI/2025/829 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.03.2025 |
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SI/2025/830 |
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| Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 3.1 |
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3. Statusbericht zum Umsetzungsstand des Hafenentwicklungsplans 2030 |
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VO/2025/13947 |
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| Ö 3.2 |
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Umsetzung der Kreditkürzung und Konsolidierungsmaßnahmen zum Haushalt 2025 |
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VO/2024/13494-12 |
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| Ö 3.3 |
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Reparatur und Umbau der Viermastbark PASSAT
Ergebnis der Machbarkeitsstudie und Interessenbekundung der Hansestadt Lübeck am Bundesprogramm "KulturInvest", Förderrunde 2025
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VO/2025/13912 |
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| Ö 3.4 |
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Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum |
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VO/2025/13975 |
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| Ö 3.4.1 |
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Antrag des AM Dan Teschner (FDP) zu VO/2025/13975 Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum |
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VO/2025/13975-01 |
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| Ö 4 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 4.1 |
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BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium (Überwiesen in den Bauausschuss, Sozialausschuss und Hauptausschuss (federf.) mit der Maßgabe der erneuten Behandlung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13741-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat. |
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28.11.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.12 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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20.01.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.11 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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17.02.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.6 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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25.02.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.2 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Antrages.
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03.03.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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04.03.2025 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 6.2 - zurückgestellt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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11.03.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Antrages.
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17.03.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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25.03.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Antrages.
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01.04.2025 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Beschluss:Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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07.04.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - abgelehnt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Über den Antrag wurde in der geänderten Form unter TOP 4.1.1 abgestimmt.
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08.04.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - (offen) |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis (entfällt wegen der Ablehnung des Antrages unter TOP 6.1.1) | einstimmige Annahme | --- | einstimmige Ablehnung | --- | Ja-Stimmen | --- | Nein-Stimmen | --- | Enthaltungen | --- | Kenntnisnahme | --- | Vertagung | --- | Ohne Votum | --- |
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13.05.2025 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 6.2 - abgelehnt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 11 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich den Antrag abzulehnen.
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22.05.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.1 - abgelehnt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis BM Mauritz ist nicht anwesend | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | 35 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 5.1 |
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Mitteilung zum Planungsstand "Mixed-Use-Konzept Haus B (ehem. Karstadt-Sport-Gebäude)" |
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VO/2025/13987 |
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| Ö 5.2 |
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Schaffung von Spiel- und Bewegungsräumen auf öffentlichen Flächen |
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VO/2023/12664 |
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| Ö 5.3 |
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Zwischenbericht Raumplanung IV |
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VO/2025/14014 |
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| Ö 5.4 |
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Verwaltungszentrum Mühlentor - Zwischenbericht zur Verkehrssicherung und Grundinstandsetzung |
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VO/2025/14016 |
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| Ö 5.5 |
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Städtebauliche Gesamtmaßnahme Moisling - Umsetzungsplan und Maßnahmenpriorisierung |
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VO/2025/13983 |
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| Ö 5.6 |
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Abstellflächen für E-Scooter und E-Bikes auf der Altstadtinsel und am Hauptbahnhof |
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VO/2025/14043 |
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| Ö 5.7 |
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Bericht zum Beschluss der Bürgerschaft vom 30.05.2024 (VO/2024/13024-02-01-01) bzgl. Statusbericht - Erstellung "Masterplan Schulimmobilien" |
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VO/2025/14032 |
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| Ö 6 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 6.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 6.1.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Prieur (CDU): Abflussleitung Beckergrube |
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VO/2025/13996 |
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| Ö 6.1.2 |
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Antwort auf mündliche Anfrage des AM Teschner (FDP): Anwohnerverkehre Fischergrube |
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VO/2025/14004 |
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| Ö 6.1.3 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Teschner (FDP): Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2024 |
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| Ö 6.2 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 6.2.1 |
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Anfrage des AM Mählenhoff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Baumschutz in der Walderseestraße |
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| Ö 6.2.2 |
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Anfrage des AM Ramcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Planung Radschnellweg |
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| Ö 6.2.3 |
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|
Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Kosten einer Containerschule |
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| Ö 6.2.4 |
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|
Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Bau Radschnellweg am Brink |
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|
| Ö 6.2.5 |
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|
Anfrage des AM Pluschkell (SPD): Kreuzung B76 und Gneversdorfer Weg |
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| Ö 6.2.6 |
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|
Anfrage des AM Peukert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Altglascontainer |
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| Ö 6.3 |
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|
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung |
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| Ö 6.4 |
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|
Sonstige Mitteilungen |
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| Ö 6.4.1 |
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|
Mündliche Mitteilung (5.660): Baumaßnahmen Moislinger Allee |
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| Ö 6.4.2 |
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|
Mündliche Mitteilung (5.660): Internetseite für den Radverkehr |
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| Ö 6.4.3 |
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|
Mündliche Mitteilung (5.610): Öffentlichkeitsveranstaltungen zum Verkehrsentwicklungsplan |
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| Ö 6.4.4 |
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|
Mündliche Mitteilung (5.691): Projekt Greenkajak |
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| Ö 7 |
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|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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|
Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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|
Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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|
Genehmigung der Niederschrift |
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| N 10.1 |
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|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.02.2025 |
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| N 10.2 |
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|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.03.2025 |
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| N 11 |
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|
Beschlussvorlagen und Anträge |
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| N 12 |
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|
Berichte |
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| N 13 |
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|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13.1 |
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|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 13.2 |
|
|
Neue Anfragen |
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| N 13.3 |
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|
Mitteilungen |
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| N 13.3.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben |
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| N 14 |
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|
Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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