Tagesordnung - 29. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 29. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 17.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.02.2025
SI/2025/829  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.03.2025
SI/2025/830  
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
3. Statusbericht zum Umsetzungsstand des Hafenentwicklungsplans 2030
Enthält Anlagen
VO/2025/13947  
Ö 3.2  
Umsetzung der Kreditkürzung und Konsolidierungsmaßnahmen zum Haushalt 2025
Enthält Anlagen
VO/2024/13494-12  
Ö 3.3  
Reparatur und Umbau der Viermastbark PASSAT Ergebnis der Machbarkeitsstudie und Interessenbekundung der Hansestadt Lübeck am Bundesprogramm "KulturInvest", Förderrunde 2025
Enthält Anlagen
VO/2025/13912  
Ö 3.4  
Enthält Anlagen
Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Enthält Anlagen
VO/2025/13975  
Ö 3.4.1  
Antrag des AM Dan Teschner (FDP) zu VO/2025/13975 Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
VO/2025/13975-01  
Ö 4     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 4.1  
BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium (Überwiesen in den Bauausschuss, Sozialausschuss und Hauptausschuss (federf.) mit der Maßgabe der erneuten Behandlung in der Bürgerschaft.)
VO/2024/13741-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen.

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet.

 

Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen.

 

Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen.

Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.

   
    28.11.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.12 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   

 

 

   
    20.01.2025 - Bauausschuss
    Ö 4.11 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    17.02.2025 - Bauausschuss
    Ö 4.6 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    25.02.2025 - Hauptausschuss
    Ö 6.2 - zurückgestellt
   

Antrag:

Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen.

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet.

 

Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen.

 

Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen.

Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig

für die Vertagung der Beratung des Antrages.
 

   
    03.03.2025 - Bauausschuss
    Ö 4.1 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 4.1 - Antrag Abrissmoratorium - Stellungnahme TRAVE - Bauausschuss 030325 (511 KB)    
   
    04.03.2025 - Ausschuss für Soziales
    Ö 6.2 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen.

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet.

 

Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen.

 

Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen.

Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    11.03.2025 - Hauptausschuss
    Ö 6.1 - zurückgestellt
   

Antrag:

Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen.

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet.

 

Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen.

 

Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen.

Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig

für die Vertagung der Beratung des Antrages.
 

   
    17.03.2025 - Bauausschuss
    Ö 4.1 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    25.03.2025 - Hauptausschuss
    Ö 6.1 - zurückgestellt
   

Antrag:

Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen.

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet.

 

Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen.

 

Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen.

Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig

für die Vertagung der Beratung des Antrages.
 

   
    01.04.2025 - Ausschuss für Soziales
    Ö 6.1 - zurückgestellt
   

Beschluss:Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen.

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet.

 

Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen.

 

Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen.

Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    07.04.2025 - Bauausschuss
    Ö 4.1 - abgelehnt
   

Antrag:

Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen.

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet.

 

Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen.

 

Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen.

Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.

 

Über den Antrag wurde in der geänderten Form unter TOP 4.1.1 abgestimmt.
 

   
    08.04.2025 - Hauptausschuss
    Ö 6.1 - (offen)
   

Antrag:

Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen.

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet.

 

Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen.

 

Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen.

Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

(entfällt wegen der Ablehnung des Antrages unter TOP 6.1.1)

 

einstimmige Annahme

---

einstimmige Ablehnung

---

Ja-Stimmen

---

Nein-Stimmen

---

Enthaltungen

---

Kenntnisnahme

---

Vertagung

---

Ohne Votum

---


 

   
    13.05.2025 - Ausschuss für Soziales
    Ö 6.2 - abgelehnt
   

Beschluss:

Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen.

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet.

 

Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen.

 

Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen.

Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

11

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich den Antrag abzulehnen.
 

   
    22.05.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.1 - abgelehnt
   

Beschluss:

Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen.

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet.

 

Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen.

 

Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen.

Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

BM Mauritz ist nicht anwesend

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

35

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Mitteilung zum Planungsstand "Mixed-Use-Konzept Haus B (ehem. Karstadt-Sport-Gebäude)"
Enthält Anlagen
VO/2025/13987  
Ö 5.2  
Schaffung von Spiel- und Bewegungsräumen auf öffentlichen Flächen
Enthält Anlagen
VO/2023/12664  
Ö 5.3  
Zwischenbericht Raumplanung IV
Enthält Anlagen
VO/2025/14014  
Ö 5.4  
Verwaltungszentrum Mühlentor - Zwischenbericht zur Verkehrssicherung und Grundinstandsetzung
Enthält Anlagen
VO/2025/14016  
Ö 5.5  
Enthält Anlagen
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Moisling - Umsetzungsplan und Maßnahmenpriorisierung
Enthält Anlagen
VO/2025/13983  
Ö 5.6  
Abstellflächen für E-Scooter und E-Bikes auf der Altstadtinsel und am Hauptbahnhof
Enthält Anlagen
VO/2025/14043  
Ö 5.7  
Bericht zum Beschluss der Bürgerschaft vom 30.05.2024 (VO/2024/13024-02-01-01) bzgl. Statusbericht - Erstellung "Masterplan Schulimmobilien"
Enthält Anlagen
VO/2025/14032  
Ö 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 6.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.1.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Prieur (CDU): Abflussleitung Beckergrube
VO/2025/13996  
Ö 6.1.2  
Antwort auf mündliche Anfrage des AM Teschner (FDP): Anwohnerverkehre Fischergrube
VO/2025/14004  
Ö 6.1.3  
Antwort auf die Anfrage des AM Teschner (FDP): Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2024    
Ö 6.2  
Neue Anfragen    
Ö 6.2.1  
Anfrage des AM Mählenhoff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Baumschutz in der Walderseestraße    
Ö 6.2.2  
Anfrage des AM Ramcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Planung Radschnellweg    
Ö 6.2.3  
Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Kosten einer Containerschule    
Ö 6.2.4  
Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Bau Radschnellweg am Brink    
Ö 6.2.5  
Anfrage des AM Pluschkell (SPD): Kreuzung B76 und Gneversdorfer Weg    
Ö 6.2.6  
Anfrage des AM Peukert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Altglascontainer    
Ö 6.3     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung    
Ö 6.4     Sonstige Mitteilungen    
Ö 6.4.1  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.660): Baumaßnahmen Moislinger Allee    
Ö 6.4.2  
Mündliche Mitteilung (5.660): Internetseite für den Radverkehr    
Ö 6.4.3  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): Öffentlichkeitsveranstaltungen zum Verkehrsentwicklungsplan    
Ö 6.4.4  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.691): Projekt Greenkajak    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.02.2025      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.03.2025      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse