Auszug - Abstellflächen für E-Scooter und E-Bikes auf der Altstadtinsel und am Hauptbahnhof  

29. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 17.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14043 Abstellflächen für E-Scooter und E-Bikes auf der Altstadtinsel und am Hauptbahnhof
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2022/11013
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Hellwig, Nele
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Hierzu reden AM Mauritz, Frau Hellwig, der Vorsitzende, AM Mählenhoff, Senatorin Hagen, Frau Renzow und AM Sellerbeck.

 

AM Mauritz bittet um die Information, wie viele Parkplätze durch die Maßnahme entfallen.

Frau Hellwig sagt eine Antwort zur Niederschrift zu.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift:

Insgesamt entfallen voraussichtlich sechs Parkplätze für PKW. Diese Angabe steht unter dem Vorbehalt der baulichen Umsetzung der Maßnahme, da zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht komplett ausgeschlossen werden kann, dass einige der geplanten Stationen aus bislang unbekannten Gründen nicht an den in der Vorlage vorgesehenen Orten umgesetzt werden können.

 


 


Bericht:

 

Die Bürgerschaft hat die Verwaltung beauftragt, das vorgestellte Grobkonzept für ein öffentliches Fahrradverleihsystem in ein Detailkonzept zu überführen (VO/2022/11013-02). Während der Erarbeitung des Detailkonzepts wurde die Verwaltung jedoch darüber informiert, dass ein E-Tretroller-Betreiber in Lübeck ab April 2025 sein Verleihangebot um E-Bikes ergänzen wird. Da dadurch ein Fahrradverleihsystem eines gewerblichen Anbieters etabliert wird, ruht die weitere Bearbeitung des Detailkonzepts der Verwaltung. Wenn das gewerbliche Fahrradverleihsystem von den Kund:innen angenommen wird, kann dieses System eine adäquate und den kommunalen Haushalt weniger belastende Alternative zu einem städtischen Fahrradverleihsystem sein. Die Betreiber sind dazu verpflichtet, Daten über ihre Verleihsysteme zu übermitteln, sodass die Verwaltung diese nutzen kann, um das Angebot zu evaluieren und Erkenntnisse für ein – möglicherweise noch einzurichtendes – eigenes öffentliches Fahrradverleihsystem zu gewinnen.

 

Es ist anzunehmen, dass das zusätzliche Angebot an E-Bikes zu ähnlichen Konflikten führt, die bereits bei der Einführung der E-Tretroller aufgetreten sind. Deshalb hat die Verwaltung nach in Kenntnissetzung der Bestrebung eines E-Bike-Verleihsystems unmittelbar ein Konzept erarbeitet, um möglichen Konflikten zu begegnen.

 

Im Rahmen dieser Konzepterstellung wurden die Bereiche 1.103 Digitalisierung, Organisation und Strategie, 1.201 Haushalt und Steuerung, 1.300 Recht, 3.370 Feuerwehr und 5.660 Stadtgrün und Verkehr ebenfalls beteiligt.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum