Am 28. Mai 2020 hat die Lübecker Bürgerschaft den Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP2030) beschlossen und damit den strategischen Entwicklungskorridor des Hafens sowie die Handlungsfelder zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des Port of Lübeck aus städtischer Sicht fortgeschrieben. Der HEP2030 bietet damit die Leitplanken für die Entwicklung der Logistikdrehscheibe Hafen. In dieser Funktion ist der HEP2030 verlässliche Basis für die unternehmerischen Entscheidungen der Seeverkehrs- und Logistikwirtschaft. So schaffen wir Kontinuität und Verlässlichkeit bei der Entwicklung derart komplexer Infrastrukturen, wie dem Port of Lübeck.
Der von der Lübeck Port Authority (LPA) erstellte HEP2030 ist grundsätzlich eine strategische Rahmenplanung für die zukünftige Entwicklungsperspektive des Port of Lübeck unter Berücksichtigung einer Umschlagprognose. In dieser Form stellt der HEP einen Fachbeitrag dar, der im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck als Grundlage der Entwicklung der Infrastruktureinrichtung „Hafen“ und des Wirtschaftsfaktors „Hafen“ mit den weiteren raumbedeutsamen, strategischen Planungen abzuwägen ist.
Er zeigt die zukünftigen infrastrukturellen Anforderungen der Hafenkunden an unseren Hafen. Die strategische Hafenentwicklung wird dabei im Wesentlichen von drei unabhängigen primären Entwicklungen geprägt. Einerseits ist dies die Entwicklung der Umschlagmengen und –arten resultierend aus dem Warenaustausch zwischen den durch den Hafen verknüpften Volkswirtschaften. Andererseits sind die Größenentwicklungen der Transportaggregate, die den Hafen ansteuern, als ein weiteres Element zu nennen. Zudem erfolgt innerhalb des Hafengebiets eine Konzentration der Umschlagpakete in Richtung Dänischburg/ Siems/Schlutup und Travemündung. Alle drei Entwicklungen sind im HEP2030 berücksichtigt.
Neben diesen Infrastrukturprojekten in unseren Hafenterminals beschreibt der HEP2030 auch die weiteren Aufgaben in den Themenfeldern Öffentlichkeit und Standortmarketing, verkehrliche Vor- und Hinterlandbedarfe, Natur- und Klimaschutz sowie Möglichkeiten der betriebsbezogenen Kapazitätssteigerungen. Insgesamt sind im HEP2030 11 Arbeitsbereiche von der LPA identifiziert worden, die in den nächsten Jahren zu bearbeiten, zu entwickeln und auch fortzuschreiben sind.
Der HEP2030 zeigt die strategische Gesamtperspektive auf, die für die zukünftig prognostizierten Entwicklungen und Bedarfe erforderlich sind. Mit den definierten und beschlossenen Arbeitsbereichen und dem mit diesem Bericht vorgelegten ersten Umsetzungsplan wird der HEP bedarfsorientiert konkretisiert und entwickelt. Die unterschiedlichen Arbeitsbereiche betrachten bzw. beschäftigen sich auf den ersten Blick mit diversen unterschiedlichen Themen, Ansatzpunkten und Perspektiven, werden letztendlich zu einem Werk zusammengeführt, dass alle 11 Arbeitsbereiche berücksichtigt. So entwickelt und entsteht der zukünftige Port of Lübeck.
Alle 11 Arbeitsbereiche zusammen stellen die Umsetzung des HEP dar. Während der Umsetzung werden schon die im HEP2030 ermittelten Rahmen- und Randbedingungen auf ihre Aktualität überprüft und für eine Fortschreibung gesammelt.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat im Oktober 2024 die Fortschreibung der Verkehrsprognosen als Basis für die Bedarfsüberprüfung des aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplans veröffentlicht. Dabei ist auch die Seeverkehrsprognose bis 2040 fortgeschrieben und aktualisiert worden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Gutachter weiterhin für den Port of Lübeck von einem Wachstum ausgehen. Als Basisjahr dient das Jahr 2019 mit einem Gesamtumschlag von 16,1 Mio. t netto. Für das Jahr 2040 wird eine Umschlagsmenge von 18,7 Mio. t netto prognostiziert.
Grundsätzlich werden die Ergebnisse und Aussagen aus dem HEP2030 im Rahmen der jeweiligen Masterplanbearbeitung überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben. So ist das bspw. beim Masterplan Skandinavienkai erfolgt und so wird es auch bei dem Masterplan Schlutupkai 2 praktiziert. Im Jahr 2025 folgt die Masterplanbearbeitung des Bereichs Dänischburg-Siems und in 2026 die Bearbeitung des Bereichs Stadthäfen. Durch die nunmehr vorliegende Bedarfsüberprüfung und Fortschreibung der Seeverkehrsprognose bis 2040 wird die LPA eine Überprüfung und gegebenenfalls Fortschreibung des bestehenden HEP in 2025 vornehmen. Die Arbeitsinhalte werden sich mit der Plausibilitätsprüfung der Seeverkehrsprognose 2040 des Bundes befassen und mit der daraus resultierenden Flächenbedarfsüberprüfung für Hafenumschlag im Port of Lübeck. Es wird zudem ein Kapitel mit den derzeit und zukünftig bestehenden Rahmenbedingungen und die Beurteilung der aktuellen und zukünftigen Wettbewerbssituation des Port of Lübeck im Ostseeraum geben. Hier wird dann auch kurz auf die geopolitische Lage des Ostseeraums eingegangen. Mehr wird der HEP und seine Fortschreibung an dieser Stelle nicht leisten können, weil er keine betriebswirtschaftlichen Belange bearbeitet.
Der beigefügte Statusbericht stellt die jeweiligen Ziel-, Status- und Aktivitätsangaben zu den einzelnen Arbeitsbereichen im tabellarischen Überblick dar.
Die LPA bittet um Kenntnisnahme.