| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.01.2025 |
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SI/2025/827 |
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| Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 3.1 |
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Entwurf einer Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung). |
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VO/2024/12987 |
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| Ö 3.1.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Pluschkell (SPD & FW): Fragen und Anregungen zur Stellplatzsatzung |
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VO/2024/12987-02 |
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| Ö 3.1.2 |
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Änderungsantrag des Dr. Ulrich Brock zur Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)
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VO/2024/12987-01 |
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| Ö 3.1.3 |
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Änderungsantrag des AM Dan Teschner (FDP) zu VO/2024/12987: Entwurf einer Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) |
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VO/2024/12987-03 |
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| Ö 3.1.4 |
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AM Dan Teschner (FDP): ÄA zu VO/2024/12987: Entwurf einer Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung). |
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VO/2024/12987-04 |
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| Ö 3.2 |
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Fortführung der Maßnahme Ersatzbeschaffung Klappschute T11 und Z2 |
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VO/2025/13849 |
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| Ö 3.3 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 100.000,00 Euro für Archäologische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Beckergrube |
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VO/2025/13922 |
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| Ö 3.4 |
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Kommunale Wärmeplanung |
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VO/2024/13808 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.
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17.02.2025 - Bauausschuss |
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Ö 3.4 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Gebiete, in denen voraussichtlich keine dezentrale klima-neutrale Versorgung möglich ist, eine hohe Priorisierung erhalten. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt. 6. Für die weitere Betrachtung der Fernwärmeeignungsgebiete wird als Ziel festgesetzt, dass Fernwärmenetze aktuell nur dort weiterverfolgt werden sollen, wo die weitere Analyse ergibt, dass die Fernwärmeversorgung für die Bürger:innen mit hoher Sicherheit eine wirtschaftlich attraktive Lösung darstellt oder keine dezentrale klimaneutrale Versorgung möglich ist. 7. Der Bürgermeister wird beauftragt, wenn neue Erkenntnisse insbesondere zur Nichteignung von Gebieten unter diesen Voraussetzungen vorliegen, eine schnellstmögliche und transparente Kommunikation an die betroffenen Bürger:innen sicherzustellen, damit diese rechtzeitig Planungssicherheit haben. 8. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum Sommer 2025 (zeitgleich mit der Transformations- und Ausbauplanung der Stadtwerke) ein rechtssicheres Konzept vorzulegen, dass sicherstellt, dass die zukünftig zu errichtenden Fernwärmenetze eine für die Bürger:innen dauerhaft wirtschaftlich attraktive Lösung darstellen. In diesem Konzept soll - unter Berücksichtigung der finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Stadtwerke geprüft werden, welche Maßnahmen erforderlich und möglich sind, um die Realisierung der netzgebundenen Wärmewende sicherzustellen. Das Konzept soll auch auflisten, welche Satzungen geändert werden müssen, um rechtliche Hürden für die Wärmewende zu beseitigen und einen Fahrplan für die Umsetzung enthalten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß ergänztem Beschlussvorschlag zu beschließen
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18.02.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.2 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 2 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß geänderten und ergänztem Beschlussvorschlag zu beschließen.
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25.02.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 5.10 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Weitergabe der Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft.
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27.02.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.17 - geändert beschlossen |
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Beschluss in ergänzter Fassung gemäß TOP 9.17.1: 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.
Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung gem. TOP 9.17.1 | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 40 | Nein-Stimmen | 5 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 3.4.1 |
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AM Stephan Wisotzki (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Dr. Ulrich Brock (CDU), AM Dan Teschner (FDP): ÄA zu Kommunale Wärmeplanung |
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VO/2024/13808-01 |
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| Ö 3.5 |
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Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für Investitionsmaßnahmen im Produkt 111029 |
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VO/2025/13920 |
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| Ö 4 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 4.1 |
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Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 13.11.2024: Bebauung Travemünde (Wiederholt in den Bauausschuss überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft - zusammen mit der Empfehlung des Bauausschusses (13736-01) und dem Antrag von BM Stolzenberg (13736-01-01)) |
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VO/2024/13736 |
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| Ö 4.1.1 |
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Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 13.11.2024: Bebauung Travemünde (VO/2024/13736) (Wiederholt in den Bauausschuss überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft - zusammen mit dem ursprünglichen Antrag (13736) und dem Antrag von BM Stolzenberg (13736-01-01)) |
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VO/2024/13736-01 |
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| Ö 4.1.2 |
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BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Änderungsantrag zum Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 13.11.2024: Bebauung Travemünde (VO/2024/13736) (In den Bauausschuss überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft - zusammen mit dem ursprünglichen Antrag (13736) und der Empfehlung des Bauausschusses (13736-01)) |
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2024/13736-01-01 |
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| Ö 4.2 |
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Unabhängige Volt-PARTEI: Antrag zur Benennung eines Platzes nach den ermordeten Widerstandskämpferinnen France Bloch-Sérazin und Suzanne Masson. (Vor Eintritt in die Tagesordnung überwiesen (gemeinsam mit 13125) in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege (federführend) und den Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft) |
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VO/2024/13113 |
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| Ö 4.2.1 |
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Bericht zum Antrag zur "Benennung eines Platzes nach den ermordeten Widerstandskämpferinnen France Bloch-Sérazin und Suzanne Masson" (VO/2024/13113) |
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VO/2024/13113-01 |
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| Ö 4.3 |
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Fraktion LINKE & GAL: Erforschung und Würdigung des Widerstands von Frauen in und /oder aus Lübeck gegen den Nationalsozialismus (Vor Eintritt in die Tagesordnung überwiesen (gemeinsam mit 13113) in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege (federführend) und den Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft) |
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VO/2024/13125 |
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| Ö 4.3.1 |
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Bericht zum Antrag "Erforschung und Würdigung des Widerstands von Frauen in und /oder aus Lübeck gegen den Nationalsozialismus" (VO/2024/13125) |
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VO/2024/13125-01 |
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| Ö 4.4 |
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BM Lothar Möller: Wettbewerbsfähigkeit der Innenstadt stärken - gebührenfreies Parken für die ersten zwei Stunden (In den Bauausschuss überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft) |
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VO/2024/13681 |
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| Ö 4.5 |
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BM Lothar Möller: Mehr Dieselbusse als Elektrobusse anschaffen (In den Bauausschuss überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft) |
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VO/2024/13691 |
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| Ö 4.6 |
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BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium (In den Bauausschuss, Sozialausschuss und Hauptausschuss (federführend) überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft) |
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VO/2024/13741-01 |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 5.1 |
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Finanzierung des Welterbe- und Gestaltungsbeirates der Hansestadt Lübeck |
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VO/2024/13822 |
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| Ö 6 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 6.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 6.2 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 6.2.1 |
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Anfrage des AM Dan Teschner zu VO/2024/13799 Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2024 |
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VO/2024/13799-01 |
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| Ö 6.2.2 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umsetzung der Werbeanlagensatzung in der Innenstadt |
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VO/2025/13928 |
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| Ö 6.2.3 |
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AM Stephan Wisotzki (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Erneuerung der Zebrastreifen-Kennzeichnung an der Einmündung Eichenweg / B104 |
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VO/2025/13957 |
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| Ö 6.2.4 |
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AM Stephan Wisotzki (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Beleuchtung der Fuß- und Radwegverbindung Travemünder Allee - Kreuzwegbrücke |
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VO/2025/13958 |
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| Ö 6.2.5 |
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AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Einrichtung eines Bolzplatzes in Groß Steinrade |
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VO/2025/13995 |
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| Ö 6.2.6 |
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Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Gestaltung Stadtgrabenbrücke (Unterlagen werden nachgereicht) |
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| Ö 6.3 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung |
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| Ö 6.4 |
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Sonstige Mitteilungen |
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| Ö 6.4.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.651): Wettbewerb Neubau Grundschule Koggenweg |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Arne-Matz Ramcke BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Berichtsantrag zur Einrichtung einer temporär verkehrsberuhigten Zone |
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VO/2024/13806 |
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| Ö 7.2 |
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AM Oliver Prieur (CDU), AM Arne-Matz-Ramcke (BÜ90/DIE GRÜNEN), AM Dan Teschner (FDP): Aufhebung der Zufahrtsschließung von der Oderstrasse zur Schwartauer Landstrasse |
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VO/2025/13962 |
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| Ö 7.2.1 |
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AT: AM Oliver Prieur (CDU), AM Arne-Matz-Ramcke (BÜ90/DIE GRÜNEN), AM Dan Teschner (FDP): Aufhebung der Zufahrtsschließung von der Oderstrasse zur Schwartauer Landstrasse
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VO/2025/13962-01 |
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| Ö 7.3 |
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Antrag des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Glashüttenweg 33-35 |
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VO/2025/13967 |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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|
Genehmigung der Niederschrift |
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| N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.01.2025 |
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| N 11 |
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Beschlussvorlagen und Anträge |
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| N 11.1 |
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Beauftragung Mitwirkung Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sowie Durchführung strategische Umweltprüfung |
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| N 11.2 |
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Beschluss zur Errichtung der "Interimsschule Kanalstraße" auf der Parkplatzfläche P1, Kanalstraße, 23552 Lübeck |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 13 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13.1 |
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|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 13.2 |
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Neue Anfragen |
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| N 13.3 |
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Mitteilungen |
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| N 13.3.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben |
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| N 13.3.2 |
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Mündliche Mitteilung (5.651): Modulbauschule |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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