Vorlage - VO/2024/13806
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, einmal die rechtlichen Umstände darzulegen, warum in der Fahrradstraße Höhe Langer Lohberg und Tünkenhagen, insbesondere in den Rushhour-Zeiten der Schulen, keine temporäre Sperrung für den Kfz Verkehr eingerichtet werden kann?
Laut Aussage Betroffener, entstehen hier morgens durch die Schülerverkehre zu Fuß und per Fahrrad auf den Geh- & Radwegen mit den Kfz-Verkehren viele kritische Situationen, alle Bemühungen der Marien-Schule die Verkehrssicherheit der Schüler:innen zu verbessern, wurde aus rechtlichen Gründen seitens der Verkehrsbehörde abgelehnt.
Daher die Bitte, neben der Darstellung der Ablehnungsgründe hier auch einmal zu skizzieren, mit welchem verkehrsplanerischen Ansatz eine rechtssichere Variante einer verkehrssicheren Anreise der Schüler:innen ausschauen kann?
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen