Tagesordnung - 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung  

Bezeichnung: 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 15.07.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.06.2025
SI/2025/805  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Vorsitzenden    
Ö 3.1.1  
Ausschusssitzung am 16.09.2025    
Ö 3.1.2  
Mitteilung zur AG FEU    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 3.2.1  
Wechsel der Bereichsleitung - 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz    
Ö 3.2.2  
Enthält Anlagen
Masterplan Klimaschutz und Kommunale Wärmeplanung    
Ö 3.2.3  
Mündlicher Bericht zur Umsetzung des Winterdienstkonzept auf Radwegen in der Hansestadt Lübeck zu Vorlage VO/2023/12406    
Ö 3.3  
Beantwortung von Anfragen    
Ö 3.3.1  
Antwort auf Anfrage: AM Frank Zahn zum unsachgemäßen Umgang mit "Gelben Säcken".
VO/2025/14251-01  
Ö 3.3.2  
Antwort auf die Anfrage des AM Frank Zahn: Strandnutzung durch Auszubildende der Feuerwehrakademie
VO/2025/14252-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Das AM Frank Zahn hat in der Sitzung des Ausschusses r Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 13.05.2025 folgende Anfrage gestellt:

 

Anfrage:

Seit 2023 werden an der Akademie der Feuerwehr Lübeck jährlich bis zu 50 Feuerwehrfrauen- und -männer ausgebildet. Die Auszubildenden kommen aus ganz Schleswig-Holstein zur Absolvierung einer Feuerwehrgrundausbildung nach Lübeck.

 

Als Wohlfühlfaktor während dieser schwierigen Ausbildung kann ein Strandbesuch beitragen. Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Ordnung im Strandgebiet im Kurort und Seeheilbad Travemünde (Strandsatzung), ermöglicht Auszubildenden einen kostenfeien Zugang zu den Lübecker Stränden.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Fallen auch die Auszubildenden der Feuerwehrakademie für den Ausbildungszeitraum unter diese Regelung?

 

  1. Wie weisen sich die Auszubildenden gegenüber einer Kontrolle als Lehrgangsteilnehmende aus?

 

   
    15.07.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 3.3.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Antwort zur Anfrage:

Das AM Frank Zahn hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 13.05.2025 folgende Anfrage gestellt:

 

Anfrage:

Seit 2023 werden an der Akademie der Feuerwehr Lübeck jährlich bis zu 50 Feuerwehrfrauen- und -männer ausgebildet. Die Auszubildenden kommen aus ganz Schleswig-Holstein zur Absolvierung einer Feuerwehrgrundausbildung nach Lübeck.

 

Als Wohlfühlfaktor während dieser schwierigen Ausbildung kann ein Strandbesuch beitragen. Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Ordnung im Strandgebiet im Kurort und Seeheilbad Travemünde (Strandsatzung), ermöglicht Auszubildenden einen kostenfeien Zugang zu den Lübecker Stränden.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Fallen auch die Auszubildenden der Feuerwehrakademie für den Ausbildungszeitraum unter diese Regelung?

 

  1. Wie weisen sich die Auszubildenden gegenüber einer Kontrolle als Lehrgangsteilnehmende aus?

 

Antwort:

Zu 1. – Anwendbarkeit der Befreiung auf Auszubildende der Feuerwehrakademie Lübeck

Nach § 14, Satz 1, Buchstabe f. der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde (Kurabgabesatzung) sind Auszubildende, die an Lehrgängen oder Berufsschulunterricht in Lübecker Bildungseinrichtungen teilnehmen mit entsprechendem Nachweis von der Strandbenutzungsgebühr befreit. Diese Regelung spiegelt sich auch im § 2, Absatz 2, buchstage g) der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Ordnung im Strandgebiet im Stadtteil Kurort  und Seeheilbad Travemünde (Strandsatzung) wider.

 

Die Feuerwehrakademie Lübeck führt die feuerwehrtechnische Grundausbildung sowohl für Anwärter:innen der Hansestadt Lübeck als auch für entsandte Kräfte anderer schleswig-holsteinischer Feuerwehren (z. B. Neumünster, Norderstedt, Fehmarn) durch. Diese Personen stehen während ihres Vorbereitungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Beamtenverhältnis auf Wiederruf. Der Status ist durch eine Ernennungsurkunde dokumentiert.

 

Auch wenn Anwärter im Vorbereitungsdienst formal nicht als Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes gelten, erfüllen sie aufgrund der Struktur, Zielrichtung und Form des Dienstverhältnisses die Voraussetzungen der o. g. Befreiung in vergleichbarer Weise. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines geregelten Curriculums an einer städtischen Bildungseinrichtung (Feuerwehrakademie Lübeck) und dient damit dem Erwerb der Laufbahnbefähigung für den feuerwehrtechnischen Dienst. Damit die eine gleichwertige Anwendung der Regelung sachlich gerechtfertigt. Der Befreiungstatbestand gilt somit auch für die o. g. Anwärter:innen.

 

Zu 2. – Nachweis der Ausbildungszugehörigkeit bei Strandbesuchen

Die Anwärter:innen der Feuerwehrakademie Lübeck verfügen zwar über einen Dienstausweis, dieser enthält jedoch keinen expliziten Hinweis auf den Anwärterstatus. Mit der Feuerwehrakademie wurde seitens des Kurbetriebes daher vereinbar, auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungsdienst (mit Name, Vorname, Zeitraum der Ausbildung, Unterschrift, Stempel) auszustellen, die bei Strandbesuchen des Seebades Travemünde als Nachweis für die Befreiung mitgeführt werden muss.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt die Antwort zur Kenntnis.
 

Ö 3.4  
Neue Anfragen    
Ö 3.4.1  
AM Katja Mentz (GAL): Schutz von Polizei und Community vor queerfeindlichen Hasskampagnen
VO/2025/14368  
Ö 3.4.2  
AM Katja Mentz (GAL): Regelung für Straßenumzüge des Lübecker Volksfestes u.ä.
Enthält Anlagen
VO/2025/14373  
Ö 3.4.3  
AM Jochen Mauritz (CDU) - Anfrage zu: AM Katja Mentz (GAL): Maßnahmen zum Erhalt und Schutz des Naturschutzgebiets Wakenitz und zur Förderung der Biodiversität
VO/2025/14226-02  
Ö 3.4.4  
Mündliche Anfrage AM Zahn: Sachstand zur VO/2025/13874-01 - Zivile Verteidigung    
Ö 3.4.5  
Mündliche Anfrage AM Zahn: Sachstand zur Auszahlung der Ehrenamtspauschale    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Aufbau und Aufgaben der Klimaleitstelle (Liegt nun vor)
Enthält Anlagen
VO/2025/14377  
Ö 4.2  
Treibhausgasneutrale Verwaltung
Enthält Anlagen
VO/2025/14197  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
148. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Ivendorfer Landstraße/Solarpark -abschließender Beschluss Bebauungsplan 31.09.00- Ivendorfer Landstraße/Solarpark - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2025/14339  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität (Lag bereits vor)
VO/2025/14000-01  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Katja Mentz (GAL): Maßnahmen zum Erhalt und Schutz des Naturschutzgebiets Wakenitz und zur Förderung der Biodiversität (Lag bereits vor)
VO/2025/14226  
Ö 7.2  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausgleichsflächen für Lübeck auffindbar machen
VO/2025/14329  
Ö 8  
Polizeibeirat    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 9.1  
Mündliche Mitteilung AM Zahn - Rückmeldung zur Überlassung von Feuerwehrfahrzeugen an die Ukraine    
Ö 9.2  
Mündliche Mitteilungen bezüglich der AG FEU    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.06.2025      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Beauftragung einer Maßnahme zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse