Auszug - Antwort auf die Anfrage des AM Frank Zahn: Strandnutzung durch Auszubildende der Feuerwehrakademie  

15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 3.3.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 15.07.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14252-01 Antwort auf die Anfrage des AM Frank Zahn: Strandnutzung durch Auszubildende der Feuerwehrakademie
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2025/14252
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Ehrich, Jan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Zahn bedankt sich für die Antwort.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden keine weiteren Wortmeldungen.
 


Antwort zur Anfrage:

Das AM Frank Zahn hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 13.05.2025 folgende Anfrage gestellt:

 

Anfrage:

Seit 2023 werden an der Akademie der Feuerwehr Lübeck jährlich bis zu 50 Feuerwehrfrauen- und -männer ausgebildet. Die Auszubildenden kommen aus ganz Schleswig-Holstein zur Absolvierung einer Feuerwehrgrundausbildung nach Lübeck.

 

Als Wohlfühlfaktor während dieser schwierigen Ausbildung kann ein Strandbesuch beitragen. Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Ordnung im Strandgebiet im Kurort und Seeheilbad Travemünde (Strandsatzung), ermöglicht Auszubildenden einen kostenfeien Zugang zu den Lübecker Stränden.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Fallen auch die Auszubildenden der Feuerwehrakademie für den Ausbildungszeitraum unter diese Regelung?

 

  1. Wie weisen sich die Auszubildenden gegenüber einer Kontrolle als Lehrgangsteilnehmende aus?

 

Antwort:

Zu 1. – Anwendbarkeit der Befreiung auf Auszubildende der Feuerwehrakademie Lübeck

Nach § 14, Satz 1, Buchstabe f. der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde (Kurabgabesatzung) sind Auszubildende, die an Lehrgängen oder Berufsschulunterricht in Lübecker Bildungseinrichtungen teilnehmen mit entsprechendem Nachweis von der Strandbenutzungsgebühr befreit. Diese Regelung spiegelt sich auch im § 2, Absatz 2, buchstage g) der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Ordnung im Strandgebiet im Stadtteil Kurort  und Seeheilbad Travemünde (Strandsatzung) wider.

 

Die Feuerwehrakademie Lübeck führt die feuerwehrtechnische Grundausbildung sowohl für Anwärter:innen der Hansestadt Lübeck als auch für entsandte Kräfte anderer schleswig-holsteinischer Feuerwehren (z. B. Neumünster, Norderstedt, Fehmarn) durch. Diese Personen stehen während ihres Vorbereitungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Beamtenverhältnis auf Wiederruf. Der Status ist durch eine Ernennungsurkunde dokumentiert.

 

Auch wenn Anwärter im Vorbereitungsdienst formal nicht als Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes gelten, erfüllen sie aufgrund der Struktur, Zielrichtung und Form des Dienstverhältnisses die Voraussetzungen der o. g. Befreiung in vergleichbarer Weise. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines geregelten Curriculums an einer städtischen Bildungseinrichtung (Feuerwehrakademie Lübeck) und dient damit dem Erwerb der Laufbahnbefähigung für den feuerwehrtechnischen Dienst. Damit die eine gleichwertige Anwendung der Regelung sachlich gerechtfertigt. Der Befreiungstatbestand gilt somit auch für die o. g. Anwärter:innen.

 

Zu 2. – Nachweis der Ausbildungszugehörigkeit bei Strandbesuchen

Die Anwärter:innen der Feuerwehrakademie Lübeck verfügen zwar über einen Dienstausweis, dieser enthält jedoch keinen expliziten Hinweis auf den Anwärterstatus. Mit der Feuerwehrakademie wurde seitens des Kurbetriebes daher vereinbar, auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungsdienst (mit Name, Vorname, Zeitraum der Ausbildung, Unterschrift, Stempel) auszustellen, die bei Strandbesuchen des Seebades Travemünde als Nachweis für die Befreiung mitgeführt werden muss.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt die Antwort zur Kenntnis.