Vorlage - VO/2025/14252  

Betreff: Anfrage: AM Frank Zahn zur Strandnutzung durch Auszubildende der Feuerwehrakademie
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
13.05.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung im Museum für Natur und Umwelt zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Seit 2023 werden an der Akademie der Feuerwehr Lübeck jährlich bis zu 50 Feuerwehrfrauen- und -männer ausgebildet. Die Auszubildenden kommen aus ganz Schleswig-Holstein zur Absolvierung einer Feuerwehrgrundausbildung nach Lübeck.

Als Wohlfühlfaktor während dieser schwierigen Ausbildung kann ein Strandbesuch beitragen.

Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Ordnung im Strandgebiet im Kurort und Seeheil-bad Travemünde (Strandsatzung), ermöglicht Auszubildenden einen kostenfeien Zugang zu den Lübecker Stränden.

 

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Fallen auch die Auszubildenden der Feuerwehrakademie für den Ausbildungszeitraum unter diese Regelung?

2. Wie weisen sich die Auszubildenden gegenüber einer Kontrolle als Lehrgangsteilnehmende aus?

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2025/14252   Anfrage: AM Frank Zahn zur Strandnutzung durch Auszubildende der Feuerwehrakademie   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Anfrage
VO/2025/14252-01   Antwort auf die Anfrage des AM Frank Zahn: Strandnutzung durch Auszubildende der Feuerwehrakademie   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Antwort auf Anfrage öffentlich