Vorab wird darauf hingewiesen, dass eine klare Abgrenzung zwischen der Klimaleitstelle inner-halb der kommunalen Verwaltung und einer möglichen Energie- und Klimaagentur für Bürger:innen wichtig ist, um Zuständigkeiten und Aufgaben transparent zu gestalten.
Die Klimaleitstelle ist eine Stabsstelle im Bereich 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der Hansestadt Lübeck. Sie ist eine Steuerungsinstanz, gibt die strategische Richtung vor und koordiniert die folgenden Themenfelder innerhalb der Verwaltung:
A) Klimaschutz: Vermeidung von Treibhausgasemissionen, um die Erderwärmung zu verlangsamen und das Ausmaß der künftigen klimatischen Veränderungen abzumildern. Beispiel: Ausbau erneuerbarer Energien
B) Klimafolgenanpassung: zielt darauf ab, die Stadt robuster gegenüber den bereits eingetretenen und unvermeidbar stärker werdenden Klimafolgen zu gestalten, zukünftige Schäden zu minimieren und die hohe Lebensqualität in Lübeck zu erhalten. Beispiel: Starkregenvorsorge
C) Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik: koordiniert Aufgaben zu Fairem Handel und Nachhaltigkeit in der Hansestadt, erarbeitet das erste entwicklungspolitische Handlungskonzept für Lübeck, konzipiert die Verankerung nachhaltiger Beschaffung in der Stadtverwaltung, moderiert das Projekt Faire Hanse im Städteverbund die HANSE, unterstützt Bildungsaktivitäten zum Globalen Lernen und zu nachhaltiger Entwicklung (BNE) und vernetzt zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Ländern des Globalen Südens.
D) Fördermittelmanagement: stadtweite Koordination und Beratung zu Themen der Stabsstelle (Klima-schutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit) im Hinblick auf Fördermittel.
Zielgruppen der Klimaleitstelle sind dabei die Stadtgesellschaft, Verwaltungsinternen Fachbereiche, die Verwaltungsspitze, Politik, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, sowie externe Partner auf Landes- und Bundesebene, sowie interkommunale Netzwerke.
Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind inzwischen Kommunale Gemeinschaftsaufgaben und in verschiedensten Gesetzen als zwingende Aufgaben der Kommunen aufgeführt (z.B. Klimaanpassungsgesetz 2024; Energiewende- und Klimaschutzgesetz 2025). Zudem gibt es in vielen Fachgesetzen entsprechende An-forderungen (z.B. Baugesetzbuch; Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz S-H...). Dieses Aufgabenspektrum ist in den letzten Jahren enorm angewachsen und betrifft auch den gesamten Bereich UNV sowie die anderen Bereiche und Gesellschaften der Hansestadt.
Zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung wurden durch die Bürgerschaft mit dem Klimanotstandsbeschluss und dem Beschluss zur Klimaneutralität 2035 Ziele vorgegeben.
Zur Ausfüllung wurden Grundlagenkonzepte beschlossen, die umgesetzt und betreut werden (Masterplan Klimaschutz (MAKS VO/2023/11957); Klimaanpassungskonzept (KLAK VO/2020/09071) sowie zahlreiche den Klimaschutz betreffende Beschlüsse.
Die wichtige Aufgabe zur Erreichung der Klimaneutralität - die individuelle Beratung von Bürgerinnen und Bürgern - könnte über die Einrichtung einer Klima- und Energieagentur initiiert werden.
Eine Klima- und Energieagentur ist eine operative Schnittstelle nach außen zu Bürger:innen, Unternehmen, Handwerk, Immobilienbesitzer:innen, Energieberatungsstellen und Unternehmensverbänden. Sie übernimmt die zielgruppengerechte Beratung und Informationsvermittlung zu Klimaschutz und Klimaanpassung und macht die Themen dabei greifbar und alltagsnah. Dafür werden Veranstaltungen, Kampagnen und Schulungsangebote organisiert.
In der Anlage werden die Aufgaben den Themenfeldern zugeordnet.