Vorlage - VO/2025/14251-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage: AM Frank Zahn zum unsachgemäßen Umgang mit "Gelben Säcken".
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2025/14251
Federführend:3.030 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Benz, Nicholas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
15.07.2025 
15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag/Anlaß/Antrag:

 

Im Rahmen des Dualen Systems Deutschland werden in Lübeck „Gelbe Säcke“ durch die Firma Veolia Umweltservice Nord GmbH eingesammelt und verwertet.

 

Leider werden immer wieder „Gelbe Säcke“ nicht zeitgerecht zur Abholung bereitgestellt. Dieses führt dazu, dass Krähen und andere Tiere sowie Wind und Sturm diese am Strassenrand bereitgestellten Säcke beschädigen und die gesammelten Kunststoffe, Metalle und Verbundmaterialien die Umwelt verschmutzen (z.B. auch in der Mühlenstrasse).

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 - 1. Wie oft wird bei der Ordnungsbehörde Klage über den o.a. Sachverhalt eingereicht?

 

Antwort zu Frage 1: Beschwerden wurden bislang nur vereinzelt und sporadisch an das Ordnungsamt herangetragen. Diese Beschwerden beziehen sich regelmäßig auf ein möglicherweise verfrühtes Abstellen der Gelben Säcke.

 

 

- 2. Wieviele Beschwerden oder Anzeigen hat der KOD bzw. das Ordnungsamt über die unsachgerechte Bereitstellung von „Gelben Säcken“ in 2024 verfolgt und geahndet?

 

Antwort zu Frage 2: Entsprechende Zahlen werden statistisch nicht erfasst.

 

 

- 3. Welche Ahndungsoptionen hat das Ordnungsamt bzw. Polizei bei festgestellten Verstößen?

 

Antwort zu Frage 3: Nach Kenntnis des Ordnungsamtes sollen Gelbe Säcke am Abholtag bis spätestens 06:00 Uhr an die Straße gestellt werden. Eine gesetzliche Vorgabe hierzu besteht jedoch nicht. Die Abfallwirtschaftssatzung der Hansestadt Lübeck findet nach Mitteilung der EBL auf Gelbe Säcke keine Anwendung, da hier keine Zuständigkeit besteht (§ 17 KrWG). Eine Ahndung als unzulässige Abfallablagerung setzt zudem die Ermittlung des Täters voraus. Dies gestaltet sich bei Abfällen, die im Rahmen des gelben Sacks gesammelt werden, grundsätzlich sehr schwierig. Es handelt sich bei den gesammelten Abfällen in der Regel um Verpackungen von Lebensmitteln und Verpackungsmaterial, z.B. Styropor. Lediglich in einem sehr geringen Umfang werden heutzutage im Versandhandel Plastiktüten zum Versand genutzt, welche dann auch mit Adressetiketten ausgestattet sind. Der KOD untersucht festgestellte Abfallablagerungen dahingehend, ob Adressetiketten feststellbar sind und ermittelt dann gegen die darauf genannten Personen. Jedoch ist diesen in der Regel der Tatvorwurf nicht unmittelbar vorzuhalten, da die falsche Befüllung von Abfallsäcken oder das zu frühe Rausstellen auch durch andere Personen erfolgen kann oder auch die Abfalleigenschaft der festgestellten Versandtüten erst zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten ist, in dem der ursprüngliche Adressat nicht mehr die tatsächliche Sachherrschaft über diese ausgeübt hat.

 

 


Begründung

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2025/14251   Anfrage: AM Frank Zahn zum unsachgemäßen Umgang mit "Gelben Säcken".   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Anfrage
VO/2025/14251-01   Antwort auf Anfrage: AM Frank Zahn zum unsachgemäßen Umgang mit "Gelben Säcken".   3.030 - Fachbereichs-Controlling   Antwort auf Anfrage öffentlich