Tagesordnung - 14. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"  

Bezeichnung: 14. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Datum: Mo, 10.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Niederschrift Nr. 13 vom 10.02.25 ÖFFENTLICH

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung vom 10.02.2025
SI/2025/792  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Einzelhandelsentwicklung    
Ö 3.1.1  
Enthält Anlagen
Sachstand Immo-Gipfel vom 13.02.2025 (mündlich durch Herrn Krappa)    
Ö 3.2     Chancen und Auswirkungen der Festen Fehmarnbeltquerung    
Ö 3.2.1  
Verschiebung des Sitzungstermins im Juni auf Grund der Fehmarnbelt Days (Der Sitzungstermin wird vom 16.6. auf den 18.06. (Mittwoch) verschoben!)    
Ö 3.2.2  
Enthält Anlagen
Vortrag: Chancen und Auswirkungen der Festen Fehmarnbeltquerung für die Hansestadt Lübeck (mündlich durch Senatorin Pia Steinrücke und Stig Rømer Winther)    
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
Sachstand "Travemünder Woche 2025" (mündlich durch die Akteure der Travemünder Woche)    
Ö 3.4     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.4.1  
Enthält Anlagen
Präsentation "ostseecard" (mündlich durch Herrn Kirchhoff)    
Ö 3.4.2  
Übergang der Stiftungsverwaltung (mündlich durch Frau Steinrücke)    
Ö 3.5  
Antwort auf mündl. Anfrage des AM Alt zur investitionshemmenden Bürokratie
VO/2025/13978  
Ö 3.6  
Neue Anfragen    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Quartalsbericht IV / 2024 der Gesellschaften und Betriebe der Hansestadt Lübeck - Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2025/14006  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Satzung der Hansestadt Lübeck über die Ordnung im Strandgebiet im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde (Strandsatzung)
Enthält Anlagen
VO/2025/13914  
Ö 5.2  
Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Dornbreite
Enthält Anlagen
VO/2025/13933  
Ö 5.3  
Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Niendorfer Straße
Enthält Anlagen
VO/2025/13934  
Ö 5.4  
Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Pohl
Enthält Anlagen
VO/2025/13935  
Ö 5.5  
Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Ebner-Eschenbach-Straße
Enthält Anlagen
VO/2025/13936  
Ö 5.6  
Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Enthält Anlagen
VO/2025/13975  
Ö 5.7  
Kriterienkatalog zur Vergabe von Gewerbegrundstücken in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2024/13776  
Ö 5.8  
Neuregelung von Erbbaurechten für Wohnbebauung (Hierzu ist eine Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.)
VO/2024/13771-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 11 (VO 2023/12072) wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:

Bei erfolgten Erbbaurechtsverlängerungen aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses vom 28.04.2016 und 18.05.2017 (VO/2015/03216 und VO/2017/04955) bleiben bei Übertragung des Erbbaurechtes an einen Dritten die schuldrechtlich vereinbarten Ermäßigungstatbestände soweit erfüllt-, mit den darin enthaltenen Fristen (Stufenregelung) weiterhin bestehen. Zudem erhalten diese Erbbauberechtigten die Möglichkeit, eine neuerliche Erbbaurechtsverlängerung auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO 2023/12072) abzuschließen.“
 

2. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 16 (VO 2023/12072) wird wie folgt ergänzt:

Ein Grundstücksverkauf an Wohnungseigentümergemeinschaften (bis zu 2 Wohneinheiten) kann dann erfolgen, sobald mind. 50 % der Erbbauberechtigten die 15- Jahres-Frist erfüllt haben. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften bis zu 5 Wohneinheiten kann der Grundstücksverkauf erfolgen, sobald mind. 60 % der Erbbauberechtigten die 15-Jahres-Frist erfüllt haben“

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

entfällt
 

   
    10.03.2025 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.8 - zurückgestellt
   

Beschluss:

  1. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 11 (VO 2023/12072) wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:

„Bei erfolgten Erbbaurechtsverlängerungen aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses vom 28.04.2016 und 18.05.2017 (VO/2015/03216 und VO/2017/04955) bleiben bei Übertragung des Erbbaurechtes an einen Dritten die schuldrechtlich vereinbarten Ermäßigungstatbestände –soweit erfüllt-, mit den darin enthaltenen Fristen (Stufenregelung) weiterhin bestehen. Zudem erhalten diese Erbbauberechtigten die Möglichkeit, eine neuerliche Erbbaurechtsverlängerung auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO 2023/12072) abzuschließen.“
 

2. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 16 (VO 2023/12072) wird wie folgt ergänzt:

„Ein Grundstücksverkauf an Wohnungseigentümergemeinschaften (bis zu 2 Wohneinheiten) kann dann erfolgen, sobald mind. 50 % der Erbbauberechtigten die 15- Jahres-Frist erfüllt haben. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften bis zu 5 Wohneinheiten kann der Grundstücksverkauf erfolgen, sobald mind. 60 % der Erbbauberechtigten die 15-Jahres-Frist erfüllt haben“

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Vorlage auf

die nächste Sitzung zu vertagen.

(15 Ja-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

   
    25.03.2025 - Hauptausschuss
    Ö 5.4 - zurückgestellt
   

Beschluss:

  1. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 11 (VO 2023/12072) wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:

„Bei erfolgten Erbbaurechtsverlängerungen aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses vom 28.04.2016 und 18.05.2017 (VO/2015/03216 und VO/2017/04955) bleiben bei Übertragung des Erbbaurechtes an einen Dritten die schuldrechtlich vereinbarten Ermäßigungstatbestände –soweit erfüllt-, mit den darin enthaltenen Fristen (Stufenregelung) weiterhin bestehen. Zudem erhalten diese Erbbauberechtigten die Möglichkeit, eine neuerliche Erbbaurechtsverlängerung auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO 2023/12072) abzuschließen.“
 

2. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 16 (VO 2023/12072) wird wie folgt ergänzt:

„Ein Grundstücksverkauf an Wohnungseigentümergemeinschaften (bis zu 2 Wohneinheiten) kann dann erfolgen, sobald mind. 50 % der Erbbauberechtigten die 15- Jahres-Frist erfüllt haben. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften bis zu 5 Wohneinheiten kann der Grundstücksverkauf erfolgen, sobald mind. 60 % der Erbbauberechtigten die 15-Jahres-Frist erfüllt haben“
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die

Vertagung der Beratung der Beschlussvorlage.
 

   
    27.03.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.4 - zurückgestellt
   

 

 

   
    12.05.2025 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.3 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 11 (VO 2023/12072) wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:

„Bei erfolgten Erbbaurechtsverlängerungen aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses vom 28.04.2016 und 18.05.2017 (VO/2015/03216 und VO/2017/04955) bleiben bei Übertragung des Erbbaurechtes an einen Dritten die schuldrechtlich vereinbarten Ermäßigungstatbestände –soweit erfüllt-, mit den darin enthaltenen Fristen (Stufenregelung) weiterhin bestehen. Zudem erhalten diese Erbbauberechtigten die Möglichkeit, eine neuerliche Erbbaurechtsverlängerung auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO 2023/12072) abzuschließen.“
 

2. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 16 (VO 2023/12072) wird wie folgt ergänzt:

„Ein Grundstücksverkauf an Wohnungseigentümergemeinschaften (bis zu 2 Wohneinheiten) kann dann erfolgen, sobald mind. 50 % der Erbbauberechtigten die 15- Jahres-Frist erfüllt haben. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften bis zu 5 Wohneinheiten kann der Grundstücksverkauf erfolgen, sobald mind. 60 % der Erbbauberechtigten die 15-Jahres-Frist erfüllt haben“

 

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(13 Ja-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

   
    20.05.2025 - Hauptausschuss
    Ö 5.10 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 11 (VO 2023/12072) wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:

„Bei erfolgten Erbbaurechtsverlängerungen aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses vom 28.04.2016 und 18.05.2017 (VO/2015/03216 und VO/2017/04955) bleiben bei Übertragung des Erbbaurechtes an einen Dritten die schuldrechtlich vereinbarten Ermäßigungstatbestände –soweit erfüllt-, mit den darin enthaltenen Fristen (Stufenregelung) weiterhin bestehen. Zudem erhalten diese Erbbauberechtigten die Möglichkeit, eine neuerliche Erbbaurechtsverlängerung auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO 2023/12072) abzuschließen.“
 

2. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 16 (VO 2023/12072) wird wie folgt ergänzt:

„Ein Grundstücksverkauf an Wohnungseigentümergemeinschaften (bis zu 2 Wohneinheiten) kann dann erfolgen, sobald mind. 50 % der Erbbauberechtigten die 15- Jahres-Frist erfüllt haben. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften bis zu 5 Wohneinheiten kann der Grundstücksverkauf erfolgen, sobald mind. 60 % der Erbbauberechtigten die 15-Jahres-Frist erfüllt haben“


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.
 

   
    22.05.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.3 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 11 (VO 2023/12072) wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:

„Bei erfolgten Erbbaurechtsverlängerungen aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses vom 28.04.2016 und 18.05.2017 (VO/2015/03216 und VO/2017/04955) bleiben bei Übertragung des Erbbaurechtes an einen Dritten die schuldrechtlich vereinbarten Ermäßigungstatbestände –soweit erfüllt-, mit den darin enthaltenen Fristen (Stufenregelung) weiterhin bestehen. Zudem erhalten diese Erbbauberechtigten die Möglichkeit, eine neuerliche Erbbaurechtsverlängerung auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO 2023/12072) abzuschließen.“
 

2. Der Beschluss vom 30.03.2023 zu Punkt 16 (VO 2023/12072) wird wie folgt ergänzt:

„Ein Grundstücksverkauf an Wohnungseigentümergemeinschaften (bis zu 2 Wohneinheiten) kann dann erfolgen, sobald mind. 50 % der Erbbauberechtigten die 15- Jahres-Frist erfüllt haben. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften bis zu 5 Wohneinheiten kann der Grundstücksverkauf erfolgen, sobald mind. 60 % der Erbbauberechtigten die 15-Jahres-Frist erfüllt haben“

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 


 

Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7  
Fraktion21: Ergängzungsantrag zum Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan - Kriterien für die Vergabe städtischer Gewerbe- und Industrieflächen (Aus der Bürgerschaft überwiesen an den Bau- und Wirtschaftsausschuss/KBT mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft. Zurückgestellt in der 37. Sitzung des WiA & KBT-A am 13.02.2023. Hierzu liegt eine Beschlussvorlage unter TOP 5.7. vor.)
VO/2021/10558-12  
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung vom 10.02.2025      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Einzelhandelsentwicklung      
N 12.2     Mitteilungen der Verwaltung      
N 12.2.1     Sachstand Immobilie Parkallee (mündlich durch Frau Csösz)      
N 12.3     Neue Anfragen      
N 13     Berichte (Es liegt nichts vor.)      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Fehlingstraße      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Niederschrift Nr. 13 vom 10.02.25 ÖFFENTLICH (323 KB)