Vorlage - VO/2025/13914  

Betreff: Satzung der Hansestadt Lübeck über die Ordnung im Strandgebiet im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde (Strandsatzung)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Ehrich, Jan
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
10.03.2025 
14. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
18.03.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.03.2025 
30. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.03.2025 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage I - Satzungstext Neuerlass Strandsatzung
Anlage II - Synopse und Begründung im Einzelnen
Anlage 1 - Lageplan Kurstrand
Anlage 2 - Lageplan Strand am Brodtener Ufer
Anlage 3 - Lageplan Priwallstrand

Beschlussvorschlag

Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Ordnung im Strandgebiet im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde (Strandsatzung) wird in der Fassung der Anlage I beschlossen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

3.320 Ordnungsamt

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind vom Neuerlass

der Satzung nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

-

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

-

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

-

 


Begründung

Die bisher bestehende Satzung mit ihrer letzten Änderung aus dem Jahr 2019 ist durch die Verwaltung auf Grund von drei Handlungsfeldern anzupassen und zu ergänzen:

 

  1. Es sind Änderungen am Regelwerk der Satzung auf Grund der erfolgten Evaluierung des Maßnahmenplans für den Umgang mit Tagesgästen an stark frequentierten Tagen durch die Verwaltung (VO/2023/12005) und des hierzu erfolgten Beschlusses der Bürgerschaft vom 30.05.2024 (VO/2023/12005-04) erforderlich geworden. Hierbei geht es u. a. um eine Herausnahme der bisherigen Ausnahme vom Verbot des Grillens und des offenen Feuers im Bereich des Brodtener Ufers und der Anpassung des Gültigkeitszeitraumes der Satzung.

 

  1. Die Formulierung der Satzung wird an mehreren Stellen mit der zum 01.01.2024 geänderten Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde harmonisiert, um gleichlautende Formulierungen in beiden Satzungen zu erreichen. Beide Satzungen knüpfen hier an den entsprechenden Positionen an einander an.

 

  1. Abschließend werden eine Konkretisierung und Ergänzung der Ermächtigungsgrundlage auf die aktuellen gesetzlichen Normen sowie verschiedene allgemeine Anpassungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen, u. a. zur Beschreibung der räumlichen Geltungsbereiche, zu diesen werden der Satzung Lagepläne beigefügt. Die Liegewiese (Grünstrand) ist kein Meeresstrand im Sinne des Gesetztes und darf daher nicht in den Geltungsbereich der Strandsatzung aufgenommen werden. Die Verwaltung wird für die Kurgrünanlagen des Seebades ein gesondertes Satzungsrecht schaffen. Bisher werden die dortigen Regelungen durch Hausrecht des Kurbetriebes definiert und durchgesetzt.

 

Die Begründung zu den einzelnen Änderungen an der Satzung aus den oben genannten Handlungsfeldern erfolgt zur besseren Übersicht in der Anlage II in tabellarischer Form.

 

Auf Grund vieler kleinteiliger Änderungen erfolgt ein Neuerlass anstatt einer Änderung.

 


Anlagen

I   Satzungstext Neuerlass Strandsatzung

II  Synopse und Begründung im Einzelnen

III Lagepläne (Anlagen 1, 2 und 3 der Satzung)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage I - Satzungstext Neuerlass Strandsatzung (364 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage II - Synopse und Begründung im Einzelnen (188 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 1 - Lageplan Kurstrand (1474 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 2 - Lageplan Strand am Brodtener Ufer (865 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 3 - Lageplan Priwallstrand (992 KB)