Vorlage - VO/2025/13936  

Betreff: Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Ebner-Eschenbach-Straße
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:LJ 1492
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
10.03.2025 
14. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.03.2025 
30. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.03.2025 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages
Anlage 3_Berechnungsbogen
Anlage 4 - Lageplan
Anlage 5 - Lageplan mit Luftbild
Anlage 6_Öffentlichkeit

Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2048 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Frau Helga Grigull belastete Grundstück in Lübeck, Ebner-Eschenbach-Straße 50 ist vorzeitig mit der zukünftigen Erbbauberechtigten, Frau Nicole Repp um 45 Jahre zu verlängern.

 

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 01.01.2024) von 178.808,00 EUR (= 3.576,16 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 darstellt.


3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
    Kosten einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge sind von der zukünftigen Erbbauberechtigten zu tragen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zusimmung

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder/Jugendliche durch den Abschluss des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Die zukünftige Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 6), dass sie eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünscht.

 

 


Begründung

Mit Schreiben vom 20.12.2024 wurde die zukünftige Erbbauberechtigte gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 über die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich des auslaufenden Erbbaurechts informiert.

 

Die zukünftige Erbbauberechtigte erklärte am 10.01.2025 dass sie das Erbbaurecht um 45 Jahre und unter Anwendung des vorgenannten Bürgerschaftsbeschlusses verlängern will. Der Erbbaurechtskaufvertrag und der Erbbaurechtsverlängerungsvertrag sollen in einem Notartermin beurkundet werden.

 

Unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist der Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gem. den Eckpunkten der Anlage 2 zu schließen.

 


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Eckpunkte des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages

Anlage 3 Berechnungsbogen

Anlage 4 Lageplan mit Luftbild

Anlage 5 Lageplan

Anlage 6 Öffentlichkeit
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (106 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2 - Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages (40 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Anlage 3_Berechnungsbogen (38 KB)    
Anlage 5 4 öffentlich Anlage 4 - Lageplan (1532 KB)    
Anlage 6 5 öffentlich Anlage 5 - Lageplan mit Luftbild (2713 KB)    
Anlage 3 6 öffentlich Anlage 6_Öffentlichkeit (236 KB)