Tagesordnung - 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat  

Bezeichnung: 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 19.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Jahresbericht 2023 Ringstedtenhof

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.02.2024
SI/2024/642  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1     Mitteilungen der Vorsitzenden    
Ö 3.1.1  
Wechsel der Tagungsorte    
Ö 3.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 3.2.1  
Kommunaler Präventionsrat (Frau Lange, Geschäftsführung KPR wird anwesend sein)    
Ö 3.2.2  
Masterplan Klimaschutz und Kommunale Wärmeplanung    
Ö 3.2.3  
Enthält Anlagen
Gründachpotentialkataster    
Ö 3.2.4  
Sachstand Bürgerservicebüros    
Ö 3.2.5  
Enthält Anlagen
Information zur Luftqualität in Lübeck    
Ö 3.2.6  
Wahlen beim Stadtfeuerwehrverband    
Ö 3.2.7  
Sachstand Aufforstungsfläche Niendorf    
Ö 3.3     Beantwortung von Anfragen    
Ö 3.3.1  
Anfrage von AM Katja Mentz (GAL): Lübecker Ausländerbehörde
VO/2024/12984  
Ö 3.3.2  
Anfrage AM Kimberly D'Amico (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Lübecker Ausländerbehörde
VO/2024/12984-01  
Ö 3.3.3  
Mdl. Beantwortung zur Anfrage AM Mählenhoff: Brandgefahr durch Totholz am Brodtener Ufer    
Ö 3.4     Neue Anfragen    
Ö 3.4.1  
Anfrage des AM Katja Mentz (GAL): Bezahlkarten für Asylbewerber*innen
VO/2024/13092  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Solarenergie in Lübeck - Orientierungsrahmen zur Ansiedlung großer Freiflächenanlagen (Zwischenbericht)
Enthält Anlagen
VO/2023/12854  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
131. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Geniner Ufer/ Welsbachstraße, abschließender Beschluss und Bebauungsplan 02.14.00 - Geniner Ufer/ Welsbachstraße - Satzungsbeschluss (Vorlage liegt nun vor und wird hiermit nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2024/13013  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 131. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Entwurf des Bebauungsplans 02.14.00 Geniner Ufer/ Welsbachstraße abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 131. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.14.00 Geniner Ufer/ Welsbachstraße in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 131. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

   
    18.03.2024 - Bauausschuss
    Ö 3.4 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 131. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Entwurf des Bebauungsplans 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 131. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 131. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6. A. Im städtebaulichen Vertrag wird auf Sicherungselemente gegen eine Zweitwohnsitznahme
verzichtet

B. Im Erschließungsvertrag wird eine Verpflichtung zur Durchführung/Finanzierung erforderlicher Bodensanierung auf einem im Eigentum der HL befindlichen Flächen zu Lasten oder auf Kosten des Vorhabenträgers verzichtet, allenfalls soll eine wirtschaftliche Beteiligung zu einer bestimmten wirtschaftlichen Obergrenze verhandelt werden.

 

 

Der Vorsitzende lässt über Punkt 1-5 des Beschlussvorschlags abstimmen.

Für den Antrag: 15

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, zu Punkt 1-5 gemäß dem Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Der Vorsitzende lässt über den ergänzten Punkt 6 des Beschlussvorschlags abstimmen.

Für den Antrag: 9

Gegen den Antrag: 6

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich, zu dem ergänzten Punkt 6 gemäß dem Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


 

   
    19.03.2024 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 131. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Entwurf des Bebauungsplans 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 131. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 131. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

1 Fehlstimme AM D‘Amico bei der Abstimmung nicht im Raum.
 

   
    26.03.2024 - Hauptausschuss
    Ö 5.11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 131. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Entwurf des Bebauungsplans 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 131. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 131. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6.    A. Im städtebaulichen Vertrag wird auf Sicherungselemente gegen eine Zweitwohnsitznahme verzichtet

 

B. Im Erschließungsvertrag wird eine Verpflichtung zur Durchführung/Finanzierung erforderlicher Bodensanierung auf einem im Eigentum der HL befindlichen Flächen zu Lasten oder auf Kosten des Vorhabenträgers verzichtet, allenfalls soll eine Wirtschaftliche Beteiligung zu einer bestimmten wirtschaftlichen Obergrenze verhandelt werden.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft in geänderter Fassung des Bauausschusses

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

6

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

die Annahme der Beschlussvorlage in der Fassung des Bauausschusses.
 

   
    28.03.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.8 - zurückgezogen
   

 

 

Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Antrag BM Lothar Möller betr. Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende in der Hansestadt Lübeck (Überwiesen an USO und Sozialausschuss (federf.) mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2024/12970  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Dringlichkeitsantrag von AM Katja Mentz (GAL): Fachgerechte Entsorgung des Mülls auf dem ehemaligen Kleingartengeländes Neuhof und Umgebung
VO/2024/12992  
Ö 8     Polizeibeirat    
Ö 8.1  
Verabschiedung Polizeidirektor Norbert Trabs    
Ö 8.2  
Vorstellung des neuen Polizeidirektors Bernd Olbrich    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.02.2024      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Anmietung Kronsforder Allee 132 als Interimsstandort für die Feuer- und Rettungswache 2      
N 14.2     Neuverpachtung einer Hofstelle mit landwirtschaftlichen Flächen in Lübeck Niendorf      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresbericht 2023 Ringstedtenhof (1424 KB)