Auszug - Solarenergie in Lübeck - Orientierungsrahmen zur Ansiedlung großer Freiflächenanlagen (Zwischenbericht)  

5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 19.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12854 Solarenergie in Lübeck - Orientierungsrahmen zur Ansiedlung großer Freiflächenanlagen (Zwischenbericht)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Weiß, Dietmar
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Weiß erläutert, der Anlass für den Zwischenbericht seien verschiedene Anfragen zu bestimmten Projekten gewesen. Es sprechen hierzu AM Müller, Petersohn, Schüler, Röttger, Zahn und Senator Hinsen. Herr Schulz vom Naturschutzbeirat weist auf den fehlenden Bezug zum biologischen Klimaschutz hin.Der Beirat befürworte den Orientierungsrahmen. Die Anmerkungen des Naturschutzbeirates werden als Anlage hinzugefügt.

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Beschluss:


In den vergangenen Monaten sind vermehrt Anfragen von Projektentwicklungsgesellschaften bei der Verwaltung eingegangen, die im Lübecker Stadtgebiet großflächige PV-Anlagen im baulichen Außenbereich errichten möchten. Der Bericht soll die planerischen Möglichkeiten, aber auch die Restriktionen bei der Ansiedlung derartiger Anlagen beleuchten. Angesichts der sich stetig wandelnden Rechtsnormen im Bereich der Erneuerbaren Energien stellt dieser Bericht kein Konzept dar, sondern soll der Politik einen Überblick verschaffen, wo die Hansestadt Lübeck beim wichtigen Thema Solarenergie derzeit steht.

 

Anfragen des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige –Volt Partei) in der Sitzung der Bürgerschaft vom 29.02.2024 (VO/2024/13005)

  1. „Wird für die Hansestadt Lübeck ein Rahmenkonzept für Solarenergie-Freiflächenanlagen nach den Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein erarbeitet?
  2. Nach welchen Kriterien sind Grundlage für Prioritätensetzungen zur Einleitung notwendiger Bauleitpläne
  3. Welche Flächengrößen von Solarenergie-Freiflächenanlagen werden insgesamt für das Stadtgebiet?
  4. Welche Flächengrößen von Solarenergie-Freiflächenanlagen sind als sogenannte privilegierte Vorhaben nach § 35 BauGB entlang der Autobahnen und zweigleisigen Schienenwege genehmigungsfähig?
  5. Welche Flächengrößen sollen darüber hinaus im Rahmen der Bauleitplanung als Solarenergie-Freiflächenanlagen überplant werden?“

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 



 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 4.1 Anmerkungen Naturschutzbeirat zum Orientierungsrahmen FreiflächenPV (54 KB)