TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 3 |
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Anliegen der Jugend |
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Ö 4 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 4.1.1 |
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Interessenbekundungsverfahren Ganztag - offene Arbeit |
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Ö 4.1.2 |
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Satzung des Jugendamtes |
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Ö 4.1.3 |
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Umsetzung des 50-Euro-Zuschusses |
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Ö 4.1.4 |
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örtliche / räumliche Veränderung Kinderschutzzentrum |
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Ö 4.2 |
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Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten |
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VO/2022/11534 |
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Ö 4.2.1 |
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Beantwortung der Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten |
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VO/2022/11534-01 |
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Ö 4.3 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas |
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VO/2022/11761 |
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Ö 4.3.1 |
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Beantwortung der Anfrage von AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas |
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VO/2022/11761-01 |
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Ö 4.4 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): Sachstand zum Zuschuss der Hansestadt Lübeck für die Verpflegungskosten in Kindertagesstätten |
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VO/2023/11959 |
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Ö 4.5 |
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AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Kosten der verbesserten Sozialstaffel |
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VO/2023/11983 |
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Ö 4.6 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): Förderprogramm "Sprachkita" |
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VO/2023/11996 |
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Ö 5 |
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Berichte |
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Ö 5.1 |
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mdl. Bericht: Sachstand zur Qualitätsentwicklung im Pflegekinderwesen |
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Ö 5.2 |
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Kampagne für Fachkräfte in der Jugendhilfe |
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VO/2022/11729 |
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Ö 5.3 |
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Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung in Lübeck als Ergebnis der AG 78 |
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VO/2023/11911 |
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Ö 6 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 6.1 |
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Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung
(Bedarfsplan i.S.v. § 10 KiTaG)
Bestandserhebung 31.12.2022
Maßnahmenplanung 2023/24 ff. |
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VO/2023/11841 |
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Ö 6.2 |
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Vertretungskonzept für die Lübecker Kindertagespflege |
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VO/2023/11854 |
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Ö 6.3 |
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Vorgehen zur Erarbeitung einer Satzung zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung |
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VO/2023/11893 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag - Zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung leitet die Verwaltung unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess ein. Ziel dieses Prozesses ist es, eine Möglichkeit einer Vereinheitlichung der Kostenbeteiligung von Eltern für die Verpflegung für alle Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck zu erarbeiten.
- Bestandteile des Auftrages an die externe Begleitung des Prozesses sind:
- Recherche und Systematisierung von Modellen der Erhebung von Zuzahlungen zur Betreuungsleistung und Verpflegung (Benchmark mit anderen Kommunen)
- Prüfung der Effizienz und Effektivität von möglichen Handlungsstrategien vor dem Hintergrund von Bundesrecht und Schleswig-Holsteinischer Landesgesetzgebung sowie mit den Zielen, eine Verwaltungsvereinfachung und Optimierung des Mitteleinsatzes zu erreichen
- Organisation, Moderation und Dokumentation eines Beteiligungsprozesses für Familien, Träger, operative Verwaltung und politische Mandatsträger
- Entwicklung von auf Modellen, Handlungsstrategien und Beteiligungsprozessen basierenden Empfehlungen/Optionen inklusive Kostenfolgenabschätzung verbunden mit einer Beurteilung, welche Handlungsoptionen in der Hansestadt Lübeck konsensfähig sind.
- Angesichts der aufwändigen Vergabeverfahren sowie der durch die Bürgerschaftswahl verzögerten Entscheidungsabläufe kann ein solcher Entwicklungsprozess nicht innerhalb des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Das in der Bürgerschaft am 26.01.2023 beschlossene „Moratorium“ (VO 2/10755-06-01-04) wird daher bis zum 31.12.2024 verlängert. Eine Neuregelung der Zuzahlungen für die Betreuungsleistung und Verpflegung in der Kindertagesförderung würde dann zeitgleich mit dem nach KiTaG S.H. am 01.01.2025 anzuwendenden Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) in Kraft treten.
- Die voraussichtlichen Kosten für ein neues Beitragsmodell sind im Haushalt 2025 zu ordnen.
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02.03.2023 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung leitet die Verwaltung unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess ein. Ziel dieses Prozesses ist es, eine Möglichkeit einer Vereinheitlichung der Kostenbeteiligung von Eltern für die Verpflegung für alle Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck zu erarbeiten.
- Bestandteile des Auftrages an die externe Begleitung des Prozesses sind:
- Recherche und Systematisierung von Modellen der Erhebung von Zuzahlungen zur Betreuungsleistung und Verpflegung (Benchmark mit anderen Kommunen)
- Prüfung der Effizienz und Effektivität von möglichen Handlungsstrategien vor dem Hintergrund von Bundesrecht und Schleswig-Holsteinischer Landesgesetzgebung sowie mit den Zielen, eine Verwaltungsvereinfachung und Optimierung des Mitteleinsatzes zu erreichen
- Organisation, Moderation und Dokumentation eines Beteiligungsprozesses für Familien, Träger, operative Verwaltung und politische Mandatsträger
- Entwicklung von auf Modellen, Handlungsstrategien und Beteiligungsprozessen basierenden Empfehlungen/Optionen inklusive Kostenfolgenabschätzung verbunden mit einer Beurteilung, welche Handlungsoptionen in der Hansestadt Lübeck konsensfähig sind.
- Angesichts der aufwändigen Vergabeverfahren sowie der durch die Bürgerschaftswahl verzögerten Entscheidungsabläufe kann ein solcher Entwicklungsprozess nicht innerhalb des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Das in der Bürgerschaft am 26.01.2023 beschlossene „Moratorium“ (VO 2/10755-06-01-04) wird daher bis zum 31.12.2024 verlängert. Eine Neuregelung der Zuzahlungen für die Betreuungsleistung und Verpflegung in der Kindertagesförderung würde dann zeitgleich mit dem nach KiTaG S.H. am 01.01.2025 anzuwendenden Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) in Kraft treten.
- Die voraussichtlichen Kosten für ein neues Beitragsmodell sind im Haushalt 2025 zu ordnen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen | 5 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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28.03.2023 - Hauptausschuss |
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Ö 5.10 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung leitet die Verwaltung unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess ein. Ziel dieses Prozesses ist es, eine Möglichkeit einer Vereinheitlichung der Kostenbeteiligung von Eltern für die Verpflegung für alle Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck zu erarbeiten.
- Bestandteile des Auftrages an die externe Begleitung des Prozesses sind:
- Recherche und Systematisierung von Modellen der Erhebung von Zuzahlungen zur Betreuungsleistung und Verpflegung (Benchmark mit anderen Kommunen)
- Prüfung der Effizienz und Effektivität von möglichen Handlungsstrategien vor dem Hintergrund von Bundesrecht und Schleswig-Holsteinischer Landesgesetzgebung sowie mit den Zielen, eine Verwaltungsvereinfachung und Optimierung des Mitteleinsatzes zu erreichen
- Organisation, Moderation und Dokumentation eines Beteiligungsprozesses für Familien, Träger, operative Verwaltung und politische Mandatsträger
- Entwicklung von auf Modellen, Handlungsstrategien und Beteiligungsprozessen basierenden Empfehlungen/Optionen inklusive Kostenfolgenabschätzung verbunden mit einer Beurteilung, welche Handlungsoptionen in der Hansestadt Lübeck konsensfähig sind.
- Angesichts der aufwändigen Vergabeverfahren sowie der durch die Bürgerschaftswahl verzögerten Entscheidungsabläufe kann ein solcher Entwicklungsprozess nicht innerhalb des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Das in der Bürgerschaft am 26.01.2023 beschlossene „Moratorium“ (VO 2/10755-06-01-04) wird daher bis zum 31.12.2024 verlängert. Eine Neuregelung der Zuzahlungen für die Betreuungsleistung und Verpflegung in der Kindertagesförderung würde dann zeitgleich mit dem nach KiTaG S.H. am 01.01.2025 anzuwendenden Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) in Kraft treten.
- Die voraussichtlichen Kosten für ein neues Beitragsmodell sind im Haushalt 2025 zu ordnen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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30.03.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.13 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung leitet die Verwaltung unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess ein. Ziel dieses Prozesses ist es, eine Möglichkeit einer Vereinheitlichung der Kostenbeteiligung von Eltern für die Verpflegung für alle Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck zu erarbeiten.
- Bestandteile des Auftrages an die externe Begleitung des Prozesses sind:
- Recherche und Systematisierung von Modellen der Erhebung von Zuzahlungen zur Betreuungsleistung und Verpflegung (Benchmark mit anderen Kommunen)
- Prüfung der Effizienz und Effektivität von möglichen Handlungsstrategien vor dem Hintergrund von Bundesrecht und Schleswig-Holsteinischer Landesgesetzgebung sowie mit den Zielen, eine Verwaltungsvereinfachung und Optimierung des Mitteleinsatzes zu erreichen
- Organisation, Moderation und Dokumentation eines Beteiligungsprozesses für Familien, Träger, operative Verwaltung und politische Mandatsträger
- Entwicklung von auf Modellen, Handlungsstrategien und Beteiligungsprozessen basierenden Empfehlungen/Optionen inklusive Kostenfolgenabschätzung verbunden mit einer Beurteilung, welche Handlungsoptionen in der Hansestadt Lübeck konsensfähig sind.
- Angesichts der aufwändigen Vergabeverfahren sowie der durch die Bürgerschaftswahl verzögerten Entscheidungsabläufe kann ein solcher Entwicklungsprozess nicht innerhalb des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Das in der Bürgerschaft am 26.01.2023 beschlossene „Moratorium“ (VO 2/10755-06-01-04) wird daher bis zum 31.12.2024 verlängert. Eine Neuregelung der Zuzahlungen für die Betreuungsleistung und Verpflegung in der Kindertagesförderung würde dann zeitgleich mit dem nach KiTaG S.H. am 01.01.2025 anzuwendenden Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) in Kraft treten.
- Die voraussichtlichen Kosten für ein neues Beitragsmodell sind im Haushalt 2025 zu ordnen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem ALLRIS zur Verfügung gestellt.
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Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 7.1 |
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DIE LINKE: Sofortmaßnahmen Kindertagespflege (Mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft) |
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VO/2022/11749 |
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Ö 7.2 |
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Freie Wähler & GAL: Antrag zu VO/2022/11299-04 Haushalt 2023: Kindertagespflegepersonen erhalten auf Antrag erhöhte Kosten erstatten |
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2022/11299-04-01 |
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Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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