Tagesordnung - 35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

Bezeichnung: 35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 02.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 16:03 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4.1.1  
Interessenbekundungsverfahren Ganztag - offene Arbeit    
Ö 4.1.2  
Enthält Anlagen
Satzung des Jugendamtes    
Ö 4.1.3  
Enthält Anlagen
Umsetzung des 50-Euro-Zuschusses    
Ö 4.1.4  
örtliche / räumliche Veränderung Kinderschutzzentrum    
Ö 4.2  
Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten
VO/2022/11534  
Ö 4.2.1  
Beantwortung der Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten
Enthält Anlagen
VO/2022/11534-01  
Ö 4.3  
AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas
VO/2022/11761  
Ö 4.3.1  
Beantwortung der Anfrage von AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas
VO/2022/11761-01  
Ö 4.4  
AM Jens Zimmermann (CDU): Sachstand zum Zuschuss der Hansestadt Lübeck für die Verpflegungskosten in Kindertagesstätten
VO/2023/11959  
Ö 4.5  
AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Kosten der verbesserten Sozialstaffel
VO/2023/11983  
Ö 4.6  
AM Jens Zimmermann (CDU): Förderprogramm "Sprachkita"
VO/2023/11996  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
mdl. Bericht: Sachstand zur Qualitätsentwicklung im Pflegekinderwesen    
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Kampagne für Fachkräfte in der Jugendhilfe
Enthält Anlagen
VO/2022/11729  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung in Lübeck als Ergebnis der AG 78
Enthält Anlagen
VO/2023/11911  
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KiTaG) Bestandserhebung 31.12.2022 Maßnahmenplanung 2023/24 ff.
Enthält Anlagen
VO/2023/11841  
Ö 6.2  
Vertretungskonzept für die Lübecker Kindertagespflege
Enthält Anlagen
VO/2023/11854  
Ö 6.3  
Vorgehen zur Erarbeitung einer Satzung zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung
Enthält Anlagen
VO/2023/11893  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

  1. Zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung leitet die Verwaltung unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess ein. Ziel dieses Prozesses ist es, eine glichkeit einer Vereinheitlichung der Kostenbeteiligung von Eltern für die Verpflegungr alle Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck zu erarbeiten.

 

  1. Bestandteile des Auftrages an die externe Begleitung des Prozesses sind:
  • Recherche und Systematisierung von Modellen der Erhebung von Zuzahlungen zur Betreuungsleistung und Verpflegung (Benchmark mit anderen Kommunen)
  • Prüfung der Effizienz und Effektivität von möglichen Handlungsstrategien vor dem Hintergrund von Bundesrecht und Schleswig-Holsteinischer Landesgesetzgebung sowie mit den Zielen, eine Verwaltungsvereinfachung und Optimierung des Mitteleinsatzes zu erreichen
  • Organisation, Moderation und Dokumentation eines Beteiligungsprozesses für Familien, Träger, operative Verwaltung und politische Mandatsträger
  • Entwicklung von auf Modellen, Handlungsstrategien und Beteiligungsprozessen basierenden Empfehlungen/Optionen inklusive Kostenfolgenabschätzung verbunden mit einer Beurteilung, welche Handlungsoptionen in der Hansestadt Lübeck konsensfähig sind.

 

  1. Angesichts der aufwändigen Vergabeverfahren sowie der durch die Bürgerschaftswahl verzögerten Entscheidungsabläufe kann ein solcher Entwicklungsprozess nicht innerhalb des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Das in der Bürgerschaft am 26.01.2023 beschlossene „Moratorium“ (VO 2/10755-06-01-04) wird daher bis zum 31.12.2024 verlängert. Eine Neuregelung der Zuzahlungen für die Betreuungsleistung und Verpflegung in der Kindertagesförderung würde dann zeitgleich mit dem nach KiTaG S.H. am 01.01.2025 anzuwendenden Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) in Kraft treten.

 

  1. Die voraussichtlichen Kostenr ein neues Beitragsmodell sind im Haushalt 2025 zu ordnen.

 

 

   
    02.03.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.3 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  • Zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung leitet die Verwaltung unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess ein. Ziel dieses Prozesses ist es, eine Möglichkeit einer Vereinheitlichung der Kostenbeteiligung von Eltern für die Verpflegung für alle Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck zu erarbeiten.

 

  • Bestandteile des Auftrages an die externe Begleitung des Prozesses sind:
  1. Recherche und Systematisierung von Modellen der Erhebung von Zuzahlungen zur Betreuungsleistung und Verpflegung (Benchmark mit anderen Kommunen)
  2. Prüfung der Effizienz und Effektivität von möglichen Handlungsstrategien vor dem Hintergrund von Bundesrecht und Schleswig-Holsteinischer Landesgesetzgebung sowie mit den Zielen, eine Verwaltungsvereinfachung und Optimierung des Mitteleinsatzes zu erreichen
  3. Organisation, Moderation und Dokumentation eines Beteiligungsprozesses für Familien, Träger, operative Verwaltung und politische Mandatsträger
  4. Entwicklung von auf Modellen, Handlungsstrategien und Beteiligungsprozessen basierenden Empfehlungen/Optionen inklusive Kostenfolgenabschätzung verbunden mit einer Beurteilung, welche Handlungsoptionen in der Hansestadt Lübeck konsensfähig sind.

 

  • Angesichts der aufwändigen Vergabeverfahren sowie der durch die Bürgerschaftswahl verzögerten Entscheidungsabläufe kann ein solcher Entwicklungsprozess nicht innerhalb des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Das in der Bürgerschaft am 26.01.2023 beschlossene „Moratorium“ (VO 2/10755-06-01-04) wird daher bis zum 31.12.2024 verlängert. Eine Neuregelung der Zuzahlungen für die Betreuungsleistung und Verpflegung in der Kindertagesförderung würde dann zeitgleich mit dem nach KiTaG S.H. am 01.01.2025 anzuwendenden Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) in Kraft treten.

 

  • Die voraussichtlichen Kosten für ein neues Beitragsmodell sind im Haushalt 2025 zu ordnen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

5

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

   
    28.03.2023 - Hauptausschuss
    Ö 5.10 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  • Zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung leitet die Verwaltung unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess ein. Ziel dieses Prozesses ist es, eine Möglichkeit einer Vereinheitlichung der Kostenbeteiligung von Eltern für die Verpflegung für alle Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck zu erarbeiten.

 

  • Bestandteile des Auftrages an die externe Begleitung des Prozesses sind:
  1. Recherche und Systematisierung von Modellen der Erhebung von Zuzahlungen zur Betreuungsleistung und Verpflegung (Benchmark mit anderen Kommunen)
  2. Prüfung der Effizienz und Effektivität von möglichen Handlungsstrategien vor dem Hintergrund von Bundesrecht und Schleswig-Holsteinischer Landesgesetzgebung sowie mit den Zielen, eine Verwaltungsvereinfachung und Optimierung des Mitteleinsatzes zu erreichen
  3. Organisation, Moderation und Dokumentation eines Beteiligungsprozesses für Familien, Träger, operative Verwaltung und politische Mandatsträger
  4. Entwicklung von auf Modellen, Handlungsstrategien und Beteiligungsprozessen basierenden Empfehlungen/Optionen inklusive Kostenfolgenabschätzung verbunden mit einer Beurteilung, welche Handlungsoptionen in der Hansestadt Lübeck konsensfähig sind.

 

  • Angesichts der aufwändigen Vergabeverfahren sowie der durch die Bürgerschaftswahl verzögerten Entscheidungsabläufe kann ein solcher Entwicklungsprozess nicht innerhalb des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Das in der Bürgerschaft am 26.01.2023 beschlossene „Moratorium“ (VO 2/10755-06-01-04) wird daher bis zum 31.12.2024 verlängert. Eine Neuregelung der Zuzahlungen für die Betreuungsleistung und Verpflegung in der Kindertagesförderung würde dann zeitgleich mit dem nach KiTaG S.H. am 01.01.2025 anzuwendenden Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) in Kraft treten.

 

  • Die voraussichtlichen Kosten für ein neues Beitragsmodell sind im Haushalt 2025 zu ordnen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    30.03.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.13 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  • Zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung leitet die Verwaltung unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess ein. Ziel dieses Prozesses ist es, eine Möglichkeit einer Vereinheitlichung der Kostenbeteiligung von Eltern für die Verpflegung für alle Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck zu erarbeiten.

 

  • Bestandteile des Auftrages an die externe Begleitung des Prozesses sind:
  1. Recherche und Systematisierung von Modellen der Erhebung von Zuzahlungen zur Betreuungsleistung und Verpflegung (Benchmark mit anderen Kommunen)
  2. Prüfung der Effizienz und Effektivität von möglichen Handlungsstrategien vor dem Hintergrund von Bundesrecht und Schleswig-Holsteinischer Landesgesetzgebung sowie mit den Zielen, eine Verwaltungsvereinfachung und Optimierung des Mitteleinsatzes zu erreichen
  3. Organisation, Moderation und Dokumentation eines Beteiligungsprozesses für Familien, Träger, operative Verwaltung und politische Mandatsträger
  4. Entwicklung von auf Modellen, Handlungsstrategien und Beteiligungsprozessen basierenden Empfehlungen/Optionen inklusive Kostenfolgenabschätzung verbunden mit einer Beurteilung, welche Handlungsoptionen in der Hansestadt Lübeck konsensfähig sind.

 

  • Angesichts der aufwändigen Vergabeverfahren sowie der durch die Bürgerschaftswahl verzögerten Entscheidungsabläufe kann ein solcher Entwicklungsprozess nicht innerhalb des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Das in der Bürgerschaft am 26.01.2023 beschlossene „Moratorium“ (VO 2/10755-06-01-04) wird daher bis zum 31.12.2024 verlängert. Eine Neuregelung der Zuzahlungen für die Betreuungsleistung und Verpflegung in der Kindertagesförderung würde dann zeitgleich mit dem nach KiTaG S.H. am 01.01.2025 anzuwendenden Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) in Kraft treten.

 

  • Die voraussichtlichen Kosten für ein neues Beitragsmodell sind im Haushalt 2025 zu ordnen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem ALLRIS

 zur Verfügung gestellt.
 

Ö 7     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
DIE LINKE: Sofortmaßnahmen Kindertagespflege (Mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft)
VO/2022/11749  
Ö 7.2  
Freie Wähler & GAL: Antrag zu VO/2022/11299-04 Haushalt 2023: Kindertagespflegepersonen erhalten auf Antrag erhöhte Kosten erstatten
2022/11299-04-01  
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils