Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 16:03 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

 

Es sind keine zu verpflichtenden Ausschussmitglieder anwesend.

 

Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss. Aufgrund der Beschlussvorlage zur Kitabedarfsplanung haben sich im Vorwege einige Ausschussmitglieder gemeldet und mitgeteilt, dass aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem Kita-Träger, Befangenheit vorliegen könnte. Nach Klärung durch den Bereich Recht ist festzustellen, dass wenn über Belange der Kitas beraten und beschlossen werden, die alle Kitas gleichermaßen betreffen, ist grundsätzlich keine Befangenheit gegeben. Sofern jedoch spezielle Interessen einzelner Kitas berührt werden, muss das Ausschussmitglied von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen werden. Da es sich bei der Kitabedarfsplanung um Planungen für alle Kitas des Lübecker Stadtgebiets handelt, liegt in diesem Fall keine Befangenheit vor.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass drei Anfragen nachträglich eingereicht wurden. Diese wurden unter den TOPs 4.4., 4.5. und 4.6. auf die TO genommen. Eine schriftliche Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

Herr Puhle schlägt vor, dass aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs die TOPs 4.2., 4.2.1., 7.1. und 7.2. gemeinsam beraten werden. Weiterhin könnten auch die TOPs 4.1.3. und 6.3. gemeinsam beraten werden.

 

Der Vorsitzende fragt, ob mündliche Anträge zur Tagesordnung gestellt werden und ob es Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit gibt. Dies ist nicht der Fall. Der nichtöffentliche Teil der Sitzung entfällt somit.

 

Frau Siegenbrink weist auf eine Anfrage hin, die eigentlich in Allris eingestellt werden sollte aber durch das Büro der Bürgerschaft nicht freigegeben wurde. Frau Gladasch erklärt, dass die Anfrage als Antrag eingestellt und deshalb nicht freigegeben werden konnte. Die Anfrage wird aber zur nächsten Sitzung auf die Tagesordnung genommen und so schnell wie möglich schriftlich beantwortet.

 

Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.