Auszug - Umsetzung des 50-Euro-Zuschusses  

35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.1.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 16:03 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs wird der Tagesordnungspunkt zusammen mit dem TOP 6.3. beraten.

 

Herr Beesel berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation (als Anlage beigefügt) über die Umsetzung des 50-Euro-Zuschusses.

Der Vorsitzende erklärt, dass er die Formulierung für den Antrag an die Bürgerschaft übernehmen würde.

Auf eine Nachfrage von Frau Friede zum Verfahren bei Elternteilen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder antwortet Frau Junghans. Da die geschilderte Problematik nicht abschließend gelöst werden kann, wird Frau Friede direkt mit Frau Junghans Kontakt aufnehmen und die Frage außerhalb der Ausschusssitzung klären.

 

Herr Wagner fragt nach einer Konkretisierung des Moratoriumsbeschlusses. Es entsteht eine Diskussion über den inhaltlichen und den zeitlichen Umfang des Moratoriums. Es sprechen Herr Kerlin, Herr Wagner, Herr Beesel, Herr Puhle, Frau Frank, Herr Zimmermann, Frau Siegenbring, Frau Jansen und Herr Bernet.

Der Vorsitzende schlägt vor, dass die Verwaltung alle Informationen, inklusive der kurzfristig übersandten rechtlichen Einschätzung, aufbereitet und eine entsprechende Formulierung für die nächste Bürgerschaftssitzung entwickelt. Der Ausschuss widerspricht dem nicht.

 

Herr Puhle stellt folgenden Antrag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, zur Konkretisierung der VO 2022/10755-06-01-04 (Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Bericht zum Antrag: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck / Verpflegungsbeiträge) folgendes zu beschließen:

  • Der Zuschuss von 50 € wird nur für Kinder gezahlt, welche Mittagsverpflegung erhalten, die mehr als 50 € kostet.
  • Die Verwaltung stimmt mit den freien Kitaträgern ein möglichst unbürokratisches Verfahren ab, damit die Verpflegungsbeiträge um 50 € pro Monat abgesenkt werden können.
  • In der Kindertagespflege wird der Zuschuss auf Antrag an die Eltern ausgezahlt, wenn Kosten von 50 € oder mehr entstehen.
  • Der Zuschuss wird ab dem 01.01.2023 gezahlt.

 

Der Vorsitzende lässt über die Dringlichkeit seines Antrages abstimmen:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Tagesordnung wird im Rahmen der Dringlichkeit um den Antrag des AM Puhle erweitert.

Der Vorsitzende lässt über seinen Antrag abstimmen:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

4

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Antrag zu beschließen.


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 4.1.3 JHA 50-EURO-Zuschuss-Verpflegung (490 KB)