Tagesordnung - 35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

Bezeichnung: 35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 02.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 16:03 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4.1.1  
Interessenbekundungsverfahren Ganztag - offene Arbeit    
Ö 4.1.2  
Enthält Anlagen
Satzung des Jugendamtes    
Ö 4.1.3  
Enthält Anlagen
Umsetzung des 50-Euro-Zuschusses    
Ö 4.1.4  
örtliche / räumliche Veränderung Kinderschutzzentrum    
Ö 4.2  
Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten
VO/2022/11534  
Ö 4.2.1  
Beantwortung der Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten
Enthält Anlagen
VO/2022/11534-01  
Ö 4.3  
AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas
VO/2022/11761  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Durch verschiedene Gesetzesänderungen, so z.B. die Erweiterung der Wohngeld-Berechtigten, wird sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse bzw. vollständige Übernahme der Kita-Kosten / Verpflegungskosten erhöhen. Diese Finanzierung stellt einen gesetzlichen Anspruch dar.

 

Die Kriterien, die zuordnen, welche Berechtigung zum Erhalt staatlicher Hilfe entscheidet, ergeben in den Randgebieten soziale Härten.

 

Von der Verwaltung erbitte ich die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Durch den o.a. Sachverhalt verändert sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse (z.B. Erweiterung Wohngeld).

 

  1. Bis zu welcher Bemessungsgrenze werden Teil- bzw. Vollfinanzierung geleistet?
  2. Ab welcher Bemessungsgrenze wird keine Finanzierung gewährt?
  3. Gibt es besondere Härtefälle, die auf Grund ungünstiger Konstellation von Voraussetzungen keine zusätzliche Förderung erhalten?

 

  1. Setzt man voraus, dass der städtische Verpflegungskostenzuschuss vollständig in diejenigen Gruppen fließen, die unter 1b. fallen – wie viele Haushalte könnten damit versorgt werden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

   
    23.01.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:


Durch verschiedene Gesetzesänderungen, so z.B. die Erweiterung der Wohngeld-Berechtigten, wird sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse bzw. vollständige Übernahme der Kita-Kosten / Verpflegungskosten erhöhen. Diese Finanzierung stellt einen gesetzlichen Anspruch dar.

 

Die Kriterien, die zuordnen, welche Berechtigung zum Erhalt staatlicher Hilfe entscheidet, ergeben in den Randgebieten soziale Härten.

 

Von der Verwaltung erbitte ich die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Durch den o.a. Sachverhalt verändert sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse (z.B. Erweiterung Wohngeld).

 

  1. Bis zu welcher Bemessungsgrenze werden Teil- bzw. Vollfinanzierung geleistet?
  2. Ab welcher Bemessungsgrenze wird keine Finanzierung gewährt?
  3. Gibt es besondere Härtefälle, die auf Grund ungünstiger Konstellation von Voraussetzungen keine zusätzliche Förderung erhalten?

 

  1. Setzt man voraus, dass der städtische Verpflegungskostenzuschuss vollständig in diejenigen Gruppen fließen, die unter 1b. fallen wie viele Haushalte könnten damit versorgt werden?


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    02.03.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:


Durch verschiedene Gesetzesänderungen, so z.B. die Erweiterung der Wohngeld-Berechtigten, wird sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse bzw. vollständige Übernahme der Kita-Kosten / Verpflegungskosten erhöhen. Diese Finanzierung stellt einen gesetzlichen Anspruch dar.

 

Die Kriterien, die zuordnen, welche Berechtigung zum Erhalt staatlicher Hilfe entscheidet, ergeben in den Randgebieten soziale Härten.

 

Von der Verwaltung erbitte ich die Beantwortung folgender Fragen:

 

  • Durch den o.a. Sachverhalt verändert sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse (z.B. Erweiterung Wohngeld).

 

  1. Bis zu welcher Bemessungsgrenze werden Teil- bzw. Vollfinanzierung geleistet?
  2. Ab welcher Bemessungsgrenze wird keine Finanzierung gewährt?
  3. Gibt es besondere Härtefälle, die auf Grund ungünstiger Konstellation von Voraussetzungen keine zusätzliche Förderung erhalten?

 

  • Setzt man voraus, dass der städtische Verpflegungskostenzuschuss vollständig in diejenigen Gruppen fließen, die unter 1b. fallen – wie viele Haushalte könnten damit versorgt werden?


 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 4.3.1  
Beantwortung der Anfrage von AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas
VO/2022/11761-01  
Ö 4.4  
AM Jens Zimmermann (CDU): Sachstand zum Zuschuss der Hansestadt Lübeck für die Verpflegungskosten in Kindertagesstätten
VO/2023/11959  
Ö 4.5  
AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Kosten der verbesserten Sozialstaffel
VO/2023/11983  
Ö 4.6  
AM Jens Zimmermann (CDU): Förderprogramm "Sprachkita"
VO/2023/11996  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
mdl. Bericht: Sachstand zur Qualitätsentwicklung im Pflegekinderwesen    
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Kampagne für Fachkräfte in der Jugendhilfe
Enthält Anlagen
VO/2022/11729  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung in Lübeck als Ergebnis der AG 78
Enthält Anlagen
VO/2023/11911  
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KiTaG) Bestandserhebung 31.12.2022 Maßnahmenplanung 2023/24 ff.
Enthält Anlagen
VO/2023/11841  
Ö 6.2  
Vertretungskonzept für die Lübecker Kindertagespflege
Enthält Anlagen
VO/2023/11854  
Ö 6.3  
Vorgehen zur Erarbeitung einer Satzung zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung
Enthält Anlagen
VO/2023/11893  
Ö 7     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
DIE LINKE: Sofortmaßnahmen Kindertagespflege (Mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft)
VO/2022/11749  
Ö 7.2  
Freie Wähler & GAL: Antrag zu VO/2022/11299-04 Haushalt 2023: Kindertagespflegepersonen erhalten auf Antrag erhöhte Kosten erstatten
2022/11299-04-01  
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils