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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 3 |
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Anliegen der Jugend |
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Ö 4 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 4.1.1 |
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Interessenbekundungsverfahren Ganztag - offene Arbeit |
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Ö 4.1.2 |
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Satzung des Jugendamtes |
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Ö 4.1.3 |
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Umsetzung des 50-Euro-Zuschusses |
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Ö 4.1.4 |
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örtliche / räumliche Veränderung Kinderschutzzentrum |
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Ö 4.2 |
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Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten |
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VO/2022/11534 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen. Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf. Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern. Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger? Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können? Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen? Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird? Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
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06.10.2022 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 4.5 - zurückgestellt |
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Anfrage: Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen. Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf. Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern. Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger? Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können? Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen? Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird? Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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02.02.2023 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 4.2.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen. Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf. Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern. Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger? Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können? Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen? Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird? Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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02.03.2023 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Anfrage: Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen. Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf. Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern. Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger? Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können? Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen? Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird? Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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Ö 4.2.1 |
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Beantwortung der Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten |
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VO/2022/11534-01 |
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Ö 4.3 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas |
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VO/2022/11761 |
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Ö 4.3.1 |
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Beantwortung der Anfrage von AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas |
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VO/2022/11761-01 |
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Ö 4.4 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): Sachstand zum Zuschuss der Hansestadt Lübeck für die Verpflegungskosten in Kindertagesstätten |
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VO/2023/11959 |
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Ö 4.5 |
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AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Kosten der verbesserten Sozialstaffel |
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VO/2023/11983 |
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Ö 4.6 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): Förderprogramm "Sprachkita" |
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VO/2023/11996 |
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Ö 5 |
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Berichte |
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Ö 5.1 |
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mdl. Bericht: Sachstand zur Qualitätsentwicklung im Pflegekinderwesen |
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Ö 5.2 |
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Kampagne für Fachkräfte in der Jugendhilfe |
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VO/2022/11729 |
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Ö 5.3 |
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Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung in Lübeck als Ergebnis der AG 78 |
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VO/2023/11911 |
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Ö 6 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 6.1 |
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Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung
(Bedarfsplan i.S.v. § 10 KiTaG)
Bestandserhebung 31.12.2022
Maßnahmenplanung 2023/24 ff. |
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VO/2023/11841 |
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Ö 6.2 |
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Vertretungskonzept für die Lübecker Kindertagespflege |
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VO/2023/11854 |
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Ö 6.3 |
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Vorgehen zur Erarbeitung einer Satzung zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung |
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VO/2023/11893 |
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Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 7.1 |
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DIE LINKE: Sofortmaßnahmen Kindertagespflege (Mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft) |
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VO/2022/11749 |
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Ö 7.2 |
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Freie Wähler & GAL: Antrag zu VO/2022/11299-04 Haushalt 2023: Kindertagespflegepersonen erhalten auf Antrag erhöhte Kosten erstatten |
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2022/11299-04-01 |
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Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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