Tagesordnung - 35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

Bezeichnung: 35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 02.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 16:03 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4.1.1  
Interessenbekundungsverfahren Ganztag - offene Arbeit    
Ö 4.1.2  
Enthält Anlagen
Satzung des Jugendamtes    
Ö 4.1.3  
Enthält Anlagen
Umsetzung des 50-Euro-Zuschusses    
Ö 4.1.4  
örtliche / räumliche Veränderung Kinderschutzzentrum    
Ö 4.2  
Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten
VO/2022/11534  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen.

Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf.

Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern.

 

Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger?

 

Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können? 

 

Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen? 

 

Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird?

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 

   
    06.10.2022 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4.5 - zurückgestellt
   

Anfrage:

Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen.

Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf.

Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern.

 

Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger?

 

Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können? 

 

Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen? 

 

Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird?

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    02.02.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4.2.1 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen.

Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf.

Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern.

 

Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger?

 

Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können? 

 

Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen? 

 

Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird?

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    02.03.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:

Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen.

Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf.

Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern.

 

Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger?

 

Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können? 

 

Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen? 

 

Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird?

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 4.2.1  
Beantwortung der Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten
Enthält Anlagen
VO/2022/11534-01  
Ö 4.3  
AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas
VO/2022/11761  
Ö 4.3.1  
Beantwortung der Anfrage von AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas
VO/2022/11761-01  
Ö 4.4  
AM Jens Zimmermann (CDU): Sachstand zum Zuschuss der Hansestadt Lübeck für die Verpflegungskosten in Kindertagesstätten
VO/2023/11959  
Ö 4.5  
AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Kosten der verbesserten Sozialstaffel
VO/2023/11983  
Ö 4.6  
AM Jens Zimmermann (CDU): Förderprogramm "Sprachkita"
VO/2023/11996  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
mdl. Bericht: Sachstand zur Qualitätsentwicklung im Pflegekinderwesen    
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Kampagne für Fachkräfte in der Jugendhilfe
Enthält Anlagen
VO/2022/11729  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung in Lübeck als Ergebnis der AG 78
Enthält Anlagen
VO/2023/11911  
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KiTaG) Bestandserhebung 31.12.2022 Maßnahmenplanung 2023/24 ff.
Enthält Anlagen
VO/2023/11841  
Ö 6.2  
Vertretungskonzept für die Lübecker Kindertagespflege
Enthält Anlagen
VO/2023/11854  
Ö 6.3  
Vorgehen zur Erarbeitung einer Satzung zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung
Enthält Anlagen
VO/2023/11893  
Ö 7     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
DIE LINKE: Sofortmaßnahmen Kindertagespflege (Mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft)
VO/2022/11749  
Ö 7.2  
Freie Wähler & GAL: Antrag zu VO/2022/11299-04 Haushalt 2023: Kindertagespflegepersonen erhalten auf Antrag erhöhte Kosten erstatten
2022/11299-04-01  
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils