Tagesordnung - 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)  

Bezeichnung: 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 11.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
Anlagen:
Anlage zu TOP 5.2 Stellungnahme KEV SEV

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2  
Anliegen der Jugend    
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.1.1  
Aktueller Stand zu "Aufwachsen in Lübeck 2.0"    
Ö 3.1.2  
Verfahren zur Beantwortung von Anfragen und Anträgen aus dem letzten Jahr    
Ö 3.1.3  
Duales Studium Soziale Arbeit bei der Hansestadt Lübeck    
Ö 3.1.4  
Handlungsleitfaden gem. § 47f GO    
Ö 3.2  
Anfrage des AM Karin Burakowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Tagesgruppe in Buntekuh
VO/2020/09495  
Ö 3.2.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Karin Burakowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Tagesgruppe in Buntekuh Nr. VO/2020/09495
VO/2020/09589  
Ö 3.3  
Fragen der KEV/SEV zu Schließungen aufgrund Covid-19 und Personalsituation
VO/2020/09506  
Ö 3.3.1  
ANTWORT zur Anfrage VO/2020/09506: Fragen der KEV/SEV zu Schließungen aufgrund Covid-19 und Personalsituation
VO/2020/09506-01  
Ö 3.4  
Anfrage des AM Andreas Schulze (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Vertretungsregelung in der Kindertagespflege
VO/2021/09622  
Ö 3.5  
Beantwortung der Anfrage aus dem Jugendhilfeausschuss und dem Hauptausschuss AM Petereit (SPD) und AM Prieur (CDU) : Dringlichkeitsantrag (Hauptausschuss): AM Puhle (SPD): Übernahme des Antrages im Jugendhilfeausschuss Aktuelle Situation deroffenen Kinder- und Jugendarbeit - Aufrechterhaltung der Angebote
Enthält Anlagen
2020/09466-01-01  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Jahresbericht 2018 / 2019 der Nachbarschaftsbüros der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2020/09445  
Ö 4.2  
Ganzjährige Aufnahme von Kindern in städtischen Kitas VO/2018/06750, VO/2018/06759, VO/2019/07206
VO/2020/09327  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Vertretungskonzept für die Lübecker Kindertagespflege
Enthält Anlagen
VO/2021/09635  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 10 KiTaG) Bestandserhebung 2020/21 Maßnahmenplanung 2021/22 ff.
Enthält Anlagen
VO/2021/09729  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2021/09701  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird 

als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.

 

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden

    Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen

    sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren.

 

3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten

Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen.

 

4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen,

die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen.

 

5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt.

 

6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle

    zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht.

    Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen

    Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.

 


 

   
    11.03.2021 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5.3 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird 

als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.

 

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden

    Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen

    sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren.

 

3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten

Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen.

 

4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen,

die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen.

 

5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt.

 

6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle

    zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht.

    Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen

    Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 5.3 Kommunales Integrationskonzept (1651 KB)    
   
    18.03.2021 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck

 

Beschluss:

 

1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird 

als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.

 

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden

    Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen

    sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren.

 

3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten

Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen.

 

4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen,

die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen.

 

5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt.

 

6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle

    zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht.

    Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen

    Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    23.03.2021 - Hauptausschuss
    Ö 5.4 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird 

als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.

 

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden

    Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen

    sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren.

 

3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten

Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen.

 

4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen,

die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen.

 

5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt.

 

6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle

    zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht.

    Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen

    Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    25.03.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.3 - unverändert beschlossen
   

 

Beschluss:

Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird 

als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.

 

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden

    Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen

    sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren.

 

3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten

Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen.

 

4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen,

die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen.

 

5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt.

 

6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle

    zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht.

    Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen

    Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

41

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

Ö 5.4  
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. hier: DRK Betreuungsdienste Lübeck gGmbH
VO/2021/09677  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Fraktion Freie Wähler & GAL: Einrichtung eines Hortes an oder nahe der Grundschule Niederbüssau
VO/2021/09659  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Fortsetzung des Projekts ,Großeltern im Quartier'
VO/2021/09744  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Dringlichkeitsantrag des AM Simone Stojan (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ein Messenger für Lübeck - den digitalen Kontakt zu Jugendlichen und Heranwachsenden nicht verlieren
VO/2021/09797  
Ö 7.1.1  
AT zu VO/2021/09797 Antrag des AM Simone Stojan (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ein Messenger für Lübeck - den digitalen Kontakt zu Jugendlichen und Heranwachsenden nicht verlieren
VO/2021/09797-01  
Ö 7.1.2  
AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ein Messenger für Lübeck - den digitalen Kontakt zu Jugendlichen und Heranwachsenden nicht verlieren
VO/2021/09794  
Ö 7.2  
AM Puhle (SPD) und Hildebrand (CDU): Dringlichkeitsantrag: Unterstützung offene Kinder- u. Jugendarbeit
Enthält Anlagen
VO/2021/09879  
Ö 8  
Verschiedenes    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zu TOP 5.2 Stellungnahme KEV SEV (332 KB)