| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Anliegen der Jugend |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 3.1.1 |
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Aktueller Stand zu "Aufwachsen in Lübeck 2.0" |
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| Ö 3.1.2 |
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Verfahren zur Beantwortung von Anfragen und Anträgen aus dem letzten Jahr |
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| Ö 3.1.3 |
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Duales Studium Soziale Arbeit bei der Hansestadt Lübeck |
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| Ö 3.1.4 |
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Handlungsleitfaden gem. § 47f GO |
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| Ö 3.2 |
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Anfrage des AM Karin Burakowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Tagesgruppe in Buntekuh |
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VO/2020/09495 |
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| Ö 3.2.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Karin Burakowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Tagesgruppe in Buntekuh
Nr. VO/2020/09495 |
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VO/2020/09589 |
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| Ö 3.3 |
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Fragen der KEV/SEV zu Schließungen aufgrund Covid-19 und Personalsituation |
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VO/2020/09506 |
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| Ö 3.3.1 |
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ANTWORT zur Anfrage VO/2020/09506: Fragen der KEV/SEV zu Schließungen aufgrund Covid-19 und Personalsituation |
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VO/2020/09506-01 |
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| Ö 3.4 |
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Anfrage des AM Andreas Schulze (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Vertretungsregelung in der Kindertagespflege |
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VO/2021/09622 |
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| Ö 3.5 |
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Beantwortung der Anfrage aus dem Jugendhilfeausschuss und dem Hauptausschuss
AM Petereit (SPD) und AM Prieur (CDU) : Dringlichkeitsantrag (Hauptausschuss):
AM Puhle (SPD): Übernahme des Antrages im Jugendhilfeausschuss
Aktuelle Situation deroffenen Kinder- und Jugendarbeit - Aufrechterhaltung der Angebote |
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2020/09466-01-01 |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Jahresbericht 2018 / 2019 der Nachbarschaftsbüros der Hansestadt Lübeck |
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VO/2020/09445 |
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| Ö 4.2 |
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Ganzjährige Aufnahme von Kindern in städtischen Kitas
VO/2018/06750, VO/2018/06759, VO/2019/07206 |
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VO/2020/09327 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Vertretungskonzept für die Lübecker Kindertagespflege |
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VO/2021/09635 |
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| Ö 5.2 |
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Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 10 KiTaG)
Bestandserhebung 2020/21
Maßnahmenplanung 2021/22 ff. |
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VO/2021/09729 |
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| Ö 5.3 |
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Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck |
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VO/2021/09701 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck Beschlussvorschlag: 1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen. 2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren. 3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten – vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen. 4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen. 5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt. 6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht. Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.
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11.03.2021 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 5.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck Beschlussvorschlag: 1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen. 2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren. 3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten – vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen. 4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen. 5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt. 6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht. Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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18.03.2021 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck Beschluss: 1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen. 2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren. 3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten – vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen. 4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen. 5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt. 6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht. Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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23.03.2021 - Hauptausschuss |
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Ö 5.4 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck Beschlussvorschlag: 1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen. 2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren. 3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten – vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen. 4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen. 5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt. 6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht. Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 11 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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25.03.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck Beschlussvorschlag: 1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen. 2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren. 3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten – vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen. 4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen. 5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt. 6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht. Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 41 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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| Ö 5.4 |
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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. hier: DRK Betreuungsdienste Lübeck gGmbH |
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VO/2021/09677 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Fraktion Freie Wähler & GAL: Einrichtung eines Hortes an oder nahe der Grundschule Niederbüssau |
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VO/2021/09659 |
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| Ö 6.2 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Fortsetzung des Projekts ,Großeltern im Quartier' |
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VO/2021/09744 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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Dringlichkeitsantrag des AM Simone Stojan (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ein Messenger für Lübeck - den digitalen Kontakt zu Jugendlichen und Heranwachsenden nicht verlieren |
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VO/2021/09797 |
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| Ö 7.1.1 |
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AT zu VO/2021/09797 Antrag des AM Simone Stojan (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ein Messenger für Lübeck - den digitalen Kontakt zu Jugendlichen und Heranwachsenden nicht verlieren |
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VO/2021/09797-01 |
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| Ö 7.1.2 |
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AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ein Messenger für Lübeck - den digitalen Kontakt zu Jugendlichen und Heranwachsenden nicht verlieren |
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VO/2021/09794 |
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| Ö 7.2 |
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AM Puhle (SPD) und Hildebrand (CDU): Dringlichkeitsantrag: Unterstützung offene Kinder- u. Jugendarbeit |
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VO/2021/09879 |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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