Vorlage - VO/2020/09327  

Betreff: Ganzjährige Aufnahme von Kindern in städtischen Kitas
VO/2018/06750, VO/2018/06759, VO/2019/07206
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen Bearbeiter/-in: Neumann, Ulrike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
04.02.2021    F Ä L L T A U S!!!!!! Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)      
04.03.2021    VERSCHOBEN AUF DEN 11.03.2021 - 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)      
11.03.2021 
21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.02.2021 
22. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
25.03.2021 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antrag der Fraktionen. FREIE WÄHLER & GAL und FDP: Austauschantrag zu VO/2018/6750 [FREIE WÄHLER & GAL: Ganzjährige Aufnahme von Kinder in städtischen Kitas ermöglichen VO/2017/06759:

„Die Hansestadt Lübeck entwirft bis vor der Sommerpause 2020 ein Konzept, um in den städtischen Kitas eine ganzjährige Aufnahme von Kindern einzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll die Verwaltung eine zeitliche Abfolge für eine mögliche Umsetzung erstellen.

Der zusätzliche Personalbedarf und die damit verbundenen Kosten sollen beziffert werden. Die Hansestadt Lübeck kann hierfür erfolgreiche Beispiele aus anderen Städten zum Vergleich heranziehen“

 

 


Begründung

Die ganzjährige Aufnahme der Kinder in Kindertageseinrichtungen ist grundsätzlich gegeben und entspricht § 18, Abs. 4 Kita-Reform-Gesetz.

 

Durch den Übergang der Vorschulkinder in die Grundschule wird regelmäßig ein Großteil der Plätze im Sommer eines Jahres frei. Durchschnittlich wechseln 1/3 der Elementarkinder aller Kitas in die Schule, sodass aktuell rd. 1800 Plätze in allen Kitas neu vergeben werden.

 

Gem. § 18 Abs.5 des Kita-Reform-Gesetzes legt der Einrichtungsträger Aufnahmekriterien fest. Für die städtischen Kitas wurde entschieden, dass die Aufnahmekriterien im jeweiligen Beirat der Kita beschlossen werden. Eine Veröffentlichung ist über den Kitplaner vorgesehen. 

 

Entsprechend der Aufnahmekriterien erfolgt die Wiederbelegung der frei gewordenen Plätze über die Warteliste aus der Kita-Datenbank unmittelbar. Das Freihalten von Plätzen für den Fall, dass Kinder aus der Standortgemeinde nachgemeldet werden, ist gem. § 18, Abs.5 Kita-Reform-Gesetz nicht zulässig.

 

Nach den Neuaufnahmen im Sommer sind die Kitas in der Regel wieder voll belegt. Die durchschnittliche Auslastung über alle Lübecker Kitas liegt bei ca. 98% (Stichtag 31.12.2018).

Durch Umzüge innerhalb von Lübeck, Wegzüge aus Lübeck oder Wechsel in eine andere Einrichtung werden auch im Laufe des Jahres Kitaplätze frei, die umgehend anhand der festgelegten Aufnahmekriterien wieder vergeben werden.

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgt die Bedarfsermittlung der Betreuungsangebote. Für eine ganzjährige Aufnahme von Kindern in größerem Umfang und zum Wunschtermin der Eltern wäre ein weit größeres Angebot an Plätzen erforderlich. Das Ziel für den weiteren Ausbau im Rahmen der Kitabedarfsplanung ist festgelegt, weitere Kindertageseinrichtungen sind in Planung oder befinden sich bereits im Bau. Bei der angestrebten Erhöhung der Plätze wird auch die über das Jahr verfügbare Kapazität an Plätzen sukzessive erhöht, sodass zunehmend Plätze ganzjährig vergeben werden können.

 

Die Recherche bei anderen Großstädten hat auch keine andere Vorgehensweise gezeigt, da die Platzvergabe immer im Zusammenhang mit dem Schuleintritt und der Versorgungsquote steht. Nur wenn die Versorgungsquote den Bedarf zu über 100% abdeckt, kann eine Aufnahme zum Wunschtermin erfolgen. Wobei auch in dem Fall nicht zwingend eine Aufnahme in der Wunsch-Kita erfolgen kann und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nur eingeschränkt Berücksichtigung finden kann.

 

Die Landes-Finanzierung der Kitas erfolgt auf der Datengrundlage der Kita-Datenbank (Kitaplaner/Kitaportal). Freie Plätze fließen nicht in die Finanzierung ein und es kommt zu Einnahmeverlusten. Daher ist ein Freihalten von Plätzen für einen späteren Wechsel im Kita-Jahr für ein Krippenkind in den Elementarbereich nicht möglich. Vielmehr sieht §17 Abs.2 des Kita-Reform-Gesetz ausdrücklich vor, dass Kinder, die im Verlaufe eines Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kindergartenjahres in einer Krippengruppe gefördert werden können. Eltern müssen ab dem Folgemonat des 3. Geburtstages nur noch das geringere Betreuungsentgelt für den Elementarbereich bezahlen.

 

 

Der zusätzliche Personalbedarf und die damit verbundenen Kosten können nicht beziffert werden. Dies steht im Zusammenhang mit der Jugendhilfeplanung und dem Ausbau der Platzangebote. Ohne Erweiterungen oder Neubauten von Kindertageseinrichtungen können keine zusätzlichen Kinder aufgenommen werden und selbst wenn dies innerhalb der nächsten Jahre gelingen sollte, ist auch der Fachkräftemangel nicht außer Acht zu lassen.

 

Unter Abwägung der hier aufgezeigten Ergebnisse sieht der städtische Träger weiterhin keine Möglichkeit der Umsetzung der garantierten ganzjährigen Aufnahme.

 


Anlagen

keine