Vorlage - VO/2020/09589  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Karin Burakowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Tagesgruppe in Buntekuh
Nr. VO/2020/09495
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:4.510 - Familienhilfen/Jugendamt Bearbeiter/-in: Scharrenberg, Petra
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
04.02.2021    F Ä L L T A U S!!!!!! Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)      
04.03.2021    VERSCHOBEN AUF DEN 11.03.2021 - 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)      
11.03.2021 
21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage AM Karin Burakowski vom 03.11.2020 im Jugendhilfeausschuss – Nr. VO/2020/09495

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung

 

Allgemeine Vorbemerkungen der Hilfe zur Erziehung (HzE) in der Tagesgruppe,

§ 32 SGB VIII

 

In der Hansestadt Lübeck gibt es aktuell acht Tagesgruppen, die über das Stadtgebiet verteilt sind, vorgehalten werden insgesamt 66 Plätze. 

 

Erziehung in einer Tagesgruppe auf Grundlage des § 32 SGB VIII ist eine hochschwellige Hilfe, die als teilstationäres An­ge­bot zwischen den ambulanten und den stationären Hilfen für Kinder und Jugend­liche angesiedelt ist. Sie soll als flexibles und bedarfsgerechtes Angebot die pädagogischen und thera­peu­tischen Möglichkeiten einer stationären Einrichtung mit den Vorteilen einer ambulanten Hilfe, das heißt, Orientierung an der Lebenswelt des Kindes und Verbleib in seiner Familie, verbinden. Im Hilfeplan sind Notwendigkeit und Eignung sowie Zielsetzung der Hilfe dokumentiert und werden regelmäßig fortgeschrieben.

 

Die pädagogische Arbeit in der Tagesgruppe ist entsprechend anspruchsvoll, mit den Leistungen für das Kind, den jungen Menschen, ist eine intensive Elternarbeit verknüpft, so dass Heimunterbringung vermieden werden kann. Die Zufriedenheit der Fachkräfte und anderer Akteure (z.B. Lehrkräfte, Kinder- und Jugendlichentherapeuten) mit dieser Hilfeform ist entsprechend vorhanden.

 

Auf Grundlage einer Empfehlung des Jugendhilfeausschusses im Jahre 2016 wurden die Leistungen der Freien Träger pauschal vergütet, mithin alle 66 Plätze durchgängig finanziell wie folgt gefördert:

 

 

 

Tagesgruppe

Träger

Plätze

Pauschale

pro Jahr in Euro

Pauschale

pro Platz in Euro

Innenstadt

Buntekuh

Marli

Kücknitz

AWO

9

9

9

6

  908.393,86

27.527,09

St. Lorenz

KinderWege/Vorwerker Diakonie

9

  251.274,05

27.919,34

Moisling

VSE

8

  204.017,61

25.502,20

St. Jürgen

KinderWege

8

  220.206,79

27.525,85

Talent

Bauspielplatz Roter Hahn

7 (+1*)

  227.402,29

32.486,04

Gesamt

 

66

1.811.294,60

 

* Einzelfallabrechnung

 

Aufgrund der besonderen Finanzierungsform erfolgen regelmäßige Auswertungen der Tagesgruppenauslastung. Im Ergebnis werden seit Jahren Schwankungen in der Belegung festgestellt. Mit der jüngsten Auswertung im Februar 2020 - für das Berichtsjahr 2019 - lagen lediglich zwei Tagesgruppen in 2019 mit ihrer durchschnittlichen Auslastung bei über 90%, bei den übrigen wurde allgemein eine rückläufige Belegung sichtbar.

 

Auffällig war hier besonders die Auslastung der Tagesgruppe Buntekuh, hier waren durchschnittlich nur 6,5 von 9 Plätzen belegt. Im Februar 2020 waren am Auswertungsstichtag lediglich 6 Plätze von 9 belegt.

 

Ein Blick auf die landesweite Entwicklung bei der Erziehung in einer Tagesgruppe zeigt nach einer Auswertung durch die Jugendhilfeplanung einen Rückgang von knapp 10% seit 2008, wogegen die übrigen Hilfen zur Erziehung insgesamt im gleichen Zeitraum eine Zunahme der Hilfen um 50% zu verzeichnen hatten.

 

Dieses vorangestellt, führt zur Beantwortung der Fragen des AM Burakowski wie folgt:

 

 

Anfrage:

 

Der ambulanten Tagesgruppe der AWO Buntekuh wurde seitens des Jugendamtes der Vertrag zum 01.01.2021 gekündigt. Zurzeit werden dort 7 Kinder betreut. Drei Kinder stehen auf der Warteliste. Das Projekt fällt Einsparungen zum Opfer. Es werden Gelder für ebenso dringend benötigte Hilfen wie Familienhebammen umgeschichtet.

 

Dazu bitte ich die um Beantwortung der folgenden Fragen, nach Möglichkeit mündlich in der Sitzung am 12. November 2020, mit schriftlicher Nachreichung ggf. offener Fragen:

 

Frage 1

 

Wo werden die Kinder künftig betreut, die derzeit in der o.g. Gruppe sind. Gibt es bereits Ersatzplätze in pädagogisch gleichwertigen Einrichtungen? Wenn ja, wo?

 

Antwort:

 

Aktuell werden neun Kinder in der Tagesgruppe (TG) Buntekuh betreut.

Bei

-          vier Fällen endet die Maßnahme wie vorgesehen gemäß Hilfeplanung zum
Jahresende 2020,

-          weiteren vier Fällen ist ein Wechsel der Hilfeart vorzunehmen, da die TG nicht (mehr) die geeignete Maßnahme ist,

-          einem Kind besteht weiterhin Bedarf für die Betreuung in einer TG. Hier erfolgt ein Wechsel in eine andere TG.

Eine Warteliste ist nicht vorhanden. Weder führt der Bereich eine Warteliste, noch sind dem Träger der Tagesgruppe AWO Kinder gemeldet, die nicht entsprechend versorgt sind. Die AWO hat dieses auf ausdrückliche Nachfrage bestätigt.

 

 

Frage 2:

 

Wurden die Familien seitens des Jugendamtes auf die Veränderungen vorbereitet? Wann wurde ein Einrichtungswechsel in den Hilfeplänen der Kinder aufgenommen und neue Zielvereinbarungen getroffen?

 

Antwort:

 

Die Tagesgruppe ist – wie erläutert – eine hochschwellige Hilfeform mit einer fundierten Hilfeplanung. Im Rahmen dieser Hilfeplanung erfolgen regelmäßig Gespräche mit den betroffenen Familien. Die Familien, die unter die ersten beiden Spiegelstriche fallen, sind in einem längeren Prozess eng begleitet und über die Veränderungen informiert worden, die unabhängig von der Schließung der Tagesgruppe erfolgen.

Die Familie des Kindes, welches aufgrund der Schließung der Tagesgruppe in eine andere Tagesgruppe wechseln muss, wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Jugendamt und dem Träger über den Wechsel informiert.

 

2019 wurde eine zusätzliche Tagesgruppe von den Trägern Kinderwege und Vorwerker Diakonie gegründet. Die Begründung dafür war: „Die Gruppe war nötig geworden nachdem der Bereich Familienhilfen/Jugendamt der Hansestadt Lübeck einen zunehmenden Bedarf festgestellt hatte.“

 

 

Frage 3:

 

Inwiefern hat sich der Bedarf seitdem verändert?

 

Antwort:

 

Durch die Einrichtung der Tagesgruppe St. Lorenz ab August 2019 konnte dem Bedarf Rechnung getragen werden, der sich seit langer Zeit in den Stadtteilen St. Lorenz Nord und Süd abzeichnete. Eine Auswertung zum Februar 2020 bestätigte diesen Bedarf und zeigte, dass mit 20 betreuten Kindern aus St. Lorenz knapp 30% aller Tagesgruppenplätze belegt wurden. Diese Kinder verteilten sich auf die TG St. Lorenz (9), TG Innenstadt (7) und

Buntekuh (2) sowie zwei Maßnahmen in der TG Talent.

Zum gleichen Zeitpunkt verzeichnete die Tagesgruppe Buntekuh, wie eingangs erläutert, eine unterdurchschnittliche Auslastung, was auf die geografische Lage der Tagesgruppe zurückgeführt wird.

 

Die Versorgung eines Kindes mit einem Tagesgruppenplatz macht nur Sinn, wenn die Tagesgruppe in der Nähe des Schulstandortes erreicht werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund werden sich alle betroffenen Akteuren (Jugendhilfe, Schule, KEH, freie Träger) mit der Frage auseinandersetzen, ob und inwieweit sich die Leistungen der Tagesgruppen und andere Leistungen (u.a. Soziale Gruppen, sonstige Gruppenarbeit, Ganztag an Schule) passgenauer verknüpfen und ergänzen.

 

 

 

 

 

Frage 4

 

Wurden auch andere Verträge mit Einrichtungen der Familienhilfen gekündigt?

 

Antwort:


Nein.

 

 

Frage 5

 

Welche Mittel würden benötigt, um die Einrichtung weiter zu unterhalten?

 

Antwort:

 

Die Tagesgruppenplätze der AWO, insgesamt 33 Plätze, wurden in einer Summe verhandelt. Ein Platz kostet jährlich ~ 27.500,00 Euro. Danach kostet die TG Buntekuh bei 9 Plätzen knapp 248.000 Euro.

 

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