Tagesordnung - 17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023)  

Bezeichnung: 17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
Gremium: Schul- und Sportausschuss
Datum: Do, 18.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschriften    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.08.2020    
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.09.2020
SI/2020/728  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.1.1  
Bericht Volkshochschule    
Ö 3.1.2  
Bericht Lübecker Schwimmbäder    
Ö 3.2  
Anfragen    
Ö 3.2.1  
Anfrage von AM Hauke Wegner (CDU) und AM Dagmar Hildebrand (CDU): Sanierungsstau an Schulstandorten
VO/2020/09489  
Ö 3.2.2  
Anfrage des AM Sonja Schroeter zu Störungen von Video-/Telefonkonferenzen im Online-Unterricht
VO/2021/09683  
Ö 3.2.3  
Anfrage des AM Andreas Schulze (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Stand Wasserspendeautomaten an Schulen und Kitas & Evaluationsbericht
VO/2021/09770  
Ö 3.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 3.3.1  
Sitzungstermine für den Schul- und Sportausschuss für das Jahr 2021
Enthält Anlagen
VO/2020/09442  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Bericht zu VO/2020/09337 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Unabhängigen, DIE LINKE, FDP: Dringlichkeitsantrag Prüfung der Notwendigkeit weiterer Gymnasien
VO/2020/09337-01  
Ö 4.2  
Bildungsbericht hier: Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2020/21
Enthält Anlagen
VO/2020/09450  
Ö 4.3  
Kommunaler Masterplan "Bildung für Neuzugewanderte" der Hansestadt Lübeck im Rahmen des BMBF-Programms "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte"
Enthält Anlagen
VO/2021/09629  
Ö 4.4  
Bericht Schulsozialarbeit in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2021/09633  
Ö 4.5  
Möglichkeiten der Förderung beruflicher Perspektiven für Spitzensportler:innen
2019/07813-01-01  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1.210.000,00 ? zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2020
Enthält Anlagen
VO/2020/09588  
Ö 5.2  
Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2021/09701  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird 

als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.

 

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden

    Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen

    sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren.

 

3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten

Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen.

 

4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen,

die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen.

 

5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt.

 

6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle

    zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht.

    Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen

    Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.

 


 

   
    11.03.2021 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5.3 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird 

als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.

 

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden

    Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen

    sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren.

 

3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten

Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen.

 

4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen,

die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen.

 

5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt.

 

6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle

    zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht.

    Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen

    Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 5.3 Kommunales Integrationskonzept (1651 KB)    
   
    18.03.2021 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck

 

Beschluss:

 

1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird 

als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.

 

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden

    Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen

    sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren.

 

3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten

Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen.

 

4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen,

die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen.

 

5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt.

 

6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle

    zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht.

    Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen

    Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    23.03.2021 - Hauptausschuss
    Ö 5.4 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird 

als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.

 

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden

    Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen

    sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren.

 

3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten

Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen.

 

4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen,

die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen.

 

5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt.

 

6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle

    zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht.

    Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen

    Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    25.03.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.3 - unverändert beschlossen
   

 

Beschluss:

Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird 

als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.

 

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden

    Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen

    sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren.

 

3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten

Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen.

 

4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen,

die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen.

 

5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt.

 

6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle

    zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht.

    Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen

    Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

41

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

Ö 5.3  
Änderung der Sportförderrichtlinien der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2020/09612  
Ö 5.4  
Öffentliches "Mixed-Use-Konzept" für das Karstadt-Gebäude (Haus Süd, zuletzt Karstadt-Sports)
Enthält Anlagen
VO/2021/09711  
Ö 5.5  
Travemünder Woche 2021
Enthält Anlagen
VO/2021/09842  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Die Unabhängigen: Einrichtung einer Mensa in der betreuten Grundschule Niederbüssau
VO/2021/09621  
Ö 6.2  
Freie Wähler & GAL: Beschaffung von digitalen Endgeräten für alle Schüler*innen mit Bedarf
VO/2021/09663  
Ö 6.3  
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bildungschancen erhöhen, Eltern entlasten
VO/2021/09746  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Haltermann (SPD): Ergänzungsantrag zur Vorlage VO/2020/09268 Anfrage von AM Dagmar Hildebrand (CDU) und Hauke Wegner (CDU): Notwendigkeit weiterer Gymnasien
VO/2020/09312  
Ö 7.2  
Dringlichkeitsantrag des AM Thomas Rathcke (FDP): Bericht über die Situation in der Grundschule Niederbüssau
VO/2020/09599  
Ö 7.3  
Antrag des AM Helmut Nölck (Die Unabhängigen): Einrichtung einer Mensa in der betreuten Grundschule Niederbüssau
VO/2021/09623  
Ö 7.4  
AM André Kleyer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ein Messenger für Lübeck - den digitalen Kontakt zu Jugendlichen und Heranwachsenden nicht verlieren
VO/2021/09796  
Ö 7.5  
Antrag des AM André Kleyer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Organisation von Leihgeräten für Homeschooling
VO/2021/09856  
Ö 7.5.1  
Überweisungsantrag aus dem Hauptausschuss: Antrag des AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Organisation von Leihgeräten für Homeschooling
VO/2021/09837  
Ö 7.5.2  
Überweisungsantrag aus dem Hauptausschuss: Antrag von BM Antje Jansen (GAL) zu VO/2021/09837 Organisation von Leihgeräten für Homeschooling
VO/2021/09860  
Ö 7.6  
Antrag des AM André Kleyer & AM Andreas Schulze (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Schwimmunterricht bei Öffnung von Schwimmbädern priorisieren
VO/2021/09857  
Ö 7.7  
AM Kristina Aberle: Digitale Endgeräte im Distanzunterricht
VO/2021/09865  
Ö 7.8  
AM Puhle (SPD) und AM Hildebrand (CDU): Dringlichkeitsantrag: Instandhaltung der Naturrasen-Plätze für Vereine auf Nicht-städtischen Anlagen
VO/2021/09886  
Ö 7.9  
Dringlichkeitsantrag: Runder Tisch Hausmeisterdienste    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschriften      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.08.2020      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.09.2020      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse