| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschriften |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.08.2020 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.09.2020 |
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SI/2020/728 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 3.1.1 |
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Bericht Volkshochschule |
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| Ö 3.1.2 |
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Bericht Lübecker Schwimmbäder |
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| Ö 3.2 |
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Anfragen |
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| Ö 3.2.1 |
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Anfrage von AM Hauke Wegner (CDU) und AM Dagmar Hildebrand (CDU): Sanierungsstau an Schulstandorten |
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VO/2020/09489 |
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| Ö 3.2.2 |
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Anfrage des AM Sonja Schroeter zu Störungen von Video-/Telefonkonferenzen im Online-Unterricht |
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VO/2021/09683 |
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| Ö 3.2.3 |
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Anfrage des AM Andreas Schulze (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Stand Wasserspendeautomaten an Schulen und Kitas & Evaluationsbericht |
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VO/2021/09770 |
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| Ö 3.3 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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| Ö 3.3.1 |
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Sitzungstermine für den Schul- und Sportausschuss für das Jahr 2021 |
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VO/2020/09442 |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Bericht zu VO/2020/09337 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Unabhängigen, DIE LINKE, FDP: Dringlichkeitsantrag Prüfung der Notwendigkeit weiterer Gymnasien |
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VO/2020/09337-01 |
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| Ö 4.2 |
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Bildungsbericht
hier: Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2020/21 |
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VO/2020/09450 |
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| Ö 4.3 |
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Kommunaler Masterplan "Bildung für Neuzugewanderte" der Hansestadt Lübeck im Rahmen des BMBF-Programms "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte" |
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VO/2021/09629 |
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| Ö 4.4 |
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Bericht Schulsozialarbeit in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2021/09633 |
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| Ö 4.5 |
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Möglichkeiten der Förderung beruflicher Perspektiven für Spitzensportler:innen |
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2019/07813-01-01 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1.210.000,00 ? zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2020 |
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VO/2020/09588 |
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| Ö 5.2 |
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Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck |
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VO/2021/09701 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck Beschlussvorschlag: 1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen. 2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren. 3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten – vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen. 4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen. 5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt. 6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht. Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.
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11.03.2021 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 5.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck Beschlussvorschlag: 1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen. 2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren. 3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten – vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen. 4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen. 5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt. 6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht. Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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18.03.2021 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck Beschluss: 1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen. 2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren. 3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten – vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen. 4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen. 5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt. 6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht. Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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23.03.2021 - Hauptausschuss |
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Ö 5.4 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck Beschlussvorschlag: 1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen. 2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren. 3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten – vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen. 4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen. 5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt. 6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht. Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 11 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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25.03.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck Beschlussvorschlag: 1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen. 2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren. 3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten – vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen. 4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen. 5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt. 6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht. Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 41 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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| Ö 5.3 |
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Änderung der Sportförderrichtlinien der Hansestadt Lübeck |
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VO/2020/09612 |
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| Ö 5.4 |
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Öffentliches "Mixed-Use-Konzept" für das Karstadt-Gebäude (Haus Süd, zuletzt Karstadt-Sports) |
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VO/2021/09711 |
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| Ö 5.5 |
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Travemünder Woche 2021 |
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VO/2021/09842 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Die Unabhängigen: Einrichtung einer Mensa in der betreuten Grundschule Niederbüssau |
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VO/2021/09621 |
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| Ö 6.2 |
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Freie Wähler & GAL: Beschaffung von digitalen Endgeräten für alle Schüler*innen mit Bedarf |
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VO/2021/09663 |
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| Ö 6.3 |
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bildungschancen erhöhen, Eltern entlasten |
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VO/2021/09746 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Haltermann (SPD): Ergänzungsantrag zur Vorlage VO/2020/09268 Anfrage von AM Dagmar Hildebrand (CDU) und Hauke Wegner (CDU): Notwendigkeit weiterer Gymnasien |
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VO/2020/09312 |
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| Ö 7.2 |
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Dringlichkeitsantrag des AM Thomas Rathcke (FDP): Bericht über die Situation in der Grundschule Niederbüssau |
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VO/2020/09599 |
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| Ö 7.3 |
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Antrag des AM Helmut Nölck (Die Unabhängigen): Einrichtung einer Mensa in der betreuten Grundschule Niederbüssau |
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VO/2021/09623 |
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| Ö 7.4 |
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AM André Kleyer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ein Messenger für Lübeck - den digitalen Kontakt zu Jugendlichen und Heranwachsenden nicht verlieren |
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VO/2021/09796 |
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| Ö 7.5 |
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Antrag des AM André Kleyer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Organisation von Leihgeräten für Homeschooling |
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VO/2021/09856 |
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| Ö 7.5.1 |
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Überweisungsantrag aus dem Hauptausschuss: Antrag des AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Organisation von Leihgeräten für Homeschooling |
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VO/2021/09837 |
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| Ö 7.5.2 |
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Überweisungsantrag aus dem Hauptausschuss: Antrag von BM Antje Jansen (GAL) zu VO/2021/09837 Organisation von Leihgeräten für Homeschooling |
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VO/2021/09860 |
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| Ö 7.6 |
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Antrag des AM André Kleyer & AM Andreas Schulze (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Schwimmunterricht bei Öffnung von Schwimmbädern priorisieren |
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VO/2021/09857 |
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| Ö 7.7 |
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AM Kristina Aberle: Digitale Endgeräte im Distanzunterricht |
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VO/2021/09865 |
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| Ö 7.8 |
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AM Puhle (SPD) und AM Hildebrand (CDU): Dringlichkeitsantrag: Instandhaltung der Naturrasen-Plätze für Vereine auf Nicht-städtischen Anlagen |
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VO/2021/09886 |
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| Ö 7.9 |
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Dringlichkeitsantrag: Runder Tisch Hausmeisterdienste |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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|
Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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|
Genehmigung der Niederschriften |
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| N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.08.2020 |
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| N 10.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.09.2020 |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12 |
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|
Berichte |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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