Tagesordnung - 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018-2023)  

Bezeichnung: 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 05.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift    
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1  
Anfrage AM Hildebrand (CDU): Jugendtreff Schlutup
VO/2020/08750  
Ö 4.2  
Anfrage AM Hildebrand (CDU): Jugendangebote in Travemünde
VO/2020/08739  
Ö 4.3  
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 4.4     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4.4.1  
aktueller Stand zur KiTa-Reform    
Ö 5     Berichte    
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG) Bestandserhebung 2019/20 Maßnahmenplanung 2020/21 ff.
Enthält Anlagen
VO/2020/08597  
Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: AT zu VO/2019/07599 "Verwendung der kommunalen Fördergelder aus der Kita Reform des Landes"
VO/2019/07599-01  
Ö 7.2  
FDP - Änderungsantrag zu VO/2019/07599-01 Bündnis 90/DIE GRÜNEN: AT zu VO/2019/07599 "Verwendung der kommunalen Fördergelder aus der KiTa Reform des Landes"
VO/2019/07856  
Ö 7.3  
Fraktion Freie Wähler und GAL, Fraktion Die Linke: Inklusion sicherstellen - Überarbeitung der Entgeltordnung städtischer Kitas
VO/2019/08376  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Hiermit beantragen wir, dass:

 

1. im Zuge der anstehenden Überarbeitung der städtischen Entgeltordnung im Jahr 2020 diese die Inklusionverpflichtungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und des SGB VIII sowie die Vorgaben der §§ 117f des neuen SGB IX (wirksam ab 01.01.2020) bzgl. des Gesamt-/Teilhabeplanverfahrens erfüllt. Hierbei sind die einschlägigen Vorgaben der juristischen Kommentierung von jurisPK-SGB VIII / Rixen insbesondere zu § 22a Rn. 17 und 19 und die Erläuterungen des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in der Stellungnahme zum neuen KitaG bzgl. des SGV IX zu beachten und sicherzustellen;

 

2. in dem Falle einer nicht möglichen inklusiven Betreuung eines Kindes mit Behinderung in einer bestimmten Regelkita unter städtischer Trägerschaft eine inklusive Betreuung des betroffenen Kindes in einer anderen Regelkita vom Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt wird und hierbei

 

3. die einschlägigen Vorgaben für alternativ vorgeschlagene Regelkitas eingehalten werden, z.B. zulässige Entfernung einer Kita vom Wohnort des Kindes, Sicherstellung des von den Eltern angemeldeten subjektiven Betreuungsumfanges in der alternativen Kita u.ä.;

 

4. die Verwaltung, Fachbereich 4 bis zum 30.5.2020 ein Konzept erstellt, wie zukünftig Inklusion als Regelfall in allen städtischen Kitas für alle betreute Kinder 0-14 Jahre sichergestellt werden kann (inkl. Erarbeitung der dafür notwendigen Struktur- und Prozess- und Ergebnisqualität). Hierfür können - sofern vorhanden - andere Träger und/oder Kommunen, in denen Inklusion vollumfänglich in Kindertageseinrichtungen erfolgreich umgesetzt wird, als Vorbild genommen werden.

 

   
    28.11.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.36 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   

 

 

   
    06.02.2020 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   
   
    05.03.2020 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

Hiermit beantragen wir, dass:

 

1. im Zuge der anstehenden Überarbeitung der städtischen Entgeltordnung im Jahr 2020 diese die Inklusionverpflichtungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und des SGB VIII sowie die Vorgaben der §§ 117f des neuen SGB IX (wirksam ab 01.01.2020) bzgl. des Gesamt-/Teilhabeplanverfahrens erfüllt. Hierbei sind die einschlägigen Vorgaben der juristischen Kommentierung von jurisPK-SGB VIII / Rixen insbesondere zu § 22a Rn. 17 und 19 und die Erläuterungen des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in der Stellungnahme zum neuen KitaG bzgl. des SGV IX zu beachten und sicherzustellen;

 

2. in dem Falle einer nicht möglichen inklusiven Betreuung eines Kindes mit Behinderung in einer bestimmten Regelkita unter städtischer Trägerschaft eine inklusive Betreuung des betroffenen Kindes in einer anderen Regelkita vom Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt wird und hierbei

 

3. die einschlägigen Vorgaben für alternativ vorgeschlagene Regelkitas eingehalten werden, z.B. zulässige Entfernung einer Kita vom Wohnort des Kindes, Sicherstellung des von den Eltern angemeldeten subjektiven Betreuungsumfanges in der alternativen Kita u.ä.;

 

4. die Verwaltung, Fachbereich 4 bis zum 30.5.2020 ein Konzept erstellt, wie zukünftig Inklusion als Regelfall in allen städtischen Kitas für alle betreute Kinder 0-14 Jahre sichergestellt werden kann (inkl. Erarbeitung der dafür notwendigen Struktur- und Prozess- und Ergebnisqualität). Hierfür können - sofern vorhanden - andere Träger und/oder Kommunen, in denen Inklusion vollumfänglich in Kindertageseinrichtungen erfolgreich umgesetzt wird, als Vorbild genommen werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x

Der Jugendhilfeausschuss hat den Antrag einstimmig ohne Votum passieren lassen und gibt keine Empfehlung an die Bürgerschaft.

 

   
    25.06.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.4 - geändert beschlossen
   

Beschluss über den Antrag in geänderter Fassung (Text gestrichen):

 

Hiermit beantragen wir, dass:

 

1. im Zuge der anstehenden Überarbeitung der städtischen Entgeltordnung im Jahr 2020 diese die Inklusionverpflichtungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und des SGB VIII sowie die Vorgaben der §§ 117f des neuen SGB IX (wirksam ab 01.01.2020) bzgl. des Gesamt-/Teilhabeplanverfahrens erfüllt. Hierbei sind die einschlägigen Vorgaben der juristischen Kommentierung von jurisPK-SGB VIII / Rixen insbesondere zu § 22a Rn. 17 und 19 und die Erläuterungen des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in der Stellungnahme zum neuen KitaG bzgl. des SGV IX zu beachten und sicherzustellen;

 

2. in dem Falle einer nicht möglichen inklusiven Betreuung eines Kindes mit Behinderung in einer bestimmten Regelkita unter städtischer Trägerschaft eine inklusive Betreuung des betroffenen Kindes in einer anderen Regelkita vom Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt wird und hierbei

 

3. die einschlägigen Vorgaben für alternativ vorgeschlagene Regelkitas eingehalten werden, z.B. zulässige Entfernung einer Kita vom Wohnort des Kindes, Sicherstellung des von den Eltern angemeldeten subjektiven Betreuungsumfanges in der alternativen Kita u.ä.;

 

4. die Verwaltung, Fachbereich 4 bis zum 30.5.2020 ein Konzept erstellt, wie zukünftig Inklusion als Regelfall in allen städtischen Kitas für alle betreute Kinder 0-14 Jahre sichergestellt werden kann (inkl. Erarbeitung der dafür notwendigen Struktur- und Prozess- und Ergebnisqualität). Hierfür können - sofern vorhanden - andere Träger und/oder Kommunen, in denen Inklusion vollumfänglich in Kindertageseinrichtungen erfolgreich umgesetzt wird, als Vorbild genommen werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

42

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
Änderungsantrag des AM Claudia Petereit (Die Unabhängigen) zu: Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen
Enthält Anlagen
VO/2019/07679-01  
Ö 9  
Verschiedenes