Auszug - Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG) Bestandserhebung 2019/20 Maßnahmenplanung 2020/21 ff.  

14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
TOP: Ö 6.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 05.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2020/08597 Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG)
Bestandserhebung 2019/20
Maßnahmenplanung 2020/21 ff.
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherAktenzeichen:51.16.02.00
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Heidig, Renate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Heidig stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die Kita-Bedarfsplanung vor. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

 

Die Kreis- und Stadtelternvertretung haben eine Stellungnahme mit Fragen zur Bedarfsplanung übersandt, auf die Frau Heidig eingeht. Die Stellungnahme ist der Niederschrift angefügt.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Schulte-Ostermann zur Verbindlichkeit der Anmeldung im Kita-Portal erklärt Herr Jürgensen, dass die Anmeldung im Portal rechtsverbindlich sein sollte. Er werde sich dazu nochmal mit den Juristen des Sozialministeriums austauschen, damit künftig eine rechtsverbindliche Anmeldung erfolge.

 

Frau Heidig berichtet von der Sprachförderung, die zukünftig über die Standardqualitätskostenpauschale auf alle Träger gleichmäßig verteilt werde.

 

Herr Jürgensen informiert über das Thema Inklusion. Kinder mit einer Beeinträchtigung sollen Zugang zu allen Kitas haben. Die Kündigung von Kindern mit Beeinträchtigung sei alleine durch die Kita nicht möglich. Die Verwaltung sei im laufenden Dialog mit der Eingliederungshilfe zur Regelung von offenen Angelegenheiten.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Schulte-Ostermann zum Ganztag in einer Förderschule erklärt Frau Heidig, dass dieses Thema bereits auf der Agenda des Prozesses „Aufwachsen in Lübeck 2.0“ stünde.

 

Frau Heidig geht nochmal auf die Jahresöffnungstage der Kitas ein. Die Öffnungszeiten werden entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses angepasst.

 

Da die Stellungnahme sehr umfangreich war und nur wenige Tage vor der Sitzung bei der Verwaltung einging, schlägt Herr Puhle vor, dass künftig vor der Ausschusssitzung, in der die Kita-Bedarfsplanung vorgestellt werde, ein Termin mit der Elternvertretung und der Verwaltung gemacht werde, der zur Klärung der offenen Fragen diene.

 

Herr Müller (Die Linke) meldet sich aufgrund einer Nachfrage. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Herrn Müller widerspricht.

Der Ausschuss widerspricht dem nicht.

Herr Müller spricht sich dafür aus ein Monitoring einzuführen und fragt nach den Möglichkeiten die Versorgungsquote bei den U3-Plätzen auf 50 oder 61 % zu erhöhen. Frau Heidig erklärt, dass regelmäßig zur Entwicklung des bedarfsgerechten Angebots berichtet werde. Ziel sei es ein bedarfsdeckendes Angebot zu erreichen. Die Erschließung von Baugebieten und der Bau von neuen Kitas nehme viel Zeit in Anspruch und sei nicht allein von der Jugendhilfeplanung beeinflussbar.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Kerlin zu den Baugebieten verweist Frau Heidig auf Seite 11 Ihrer Vorlage.

 

Frau Eitel dankt Frau Heidig für die Erstellung dieser umfassenden und guten Bedarfsplanung. Sie gibt zum Thema Inklusion zu bedenken, dass es misslich sei, wenn Eltern von Kindern mit Behinderung mit zwei Fachbereichen der Hansestadt Lübeck zu tun hätten.

Frau Jansen weist darauf hin, dass die U3-Bedarfe entstehen würden, wenn mehr Krippenplätze vorgehalten würden.

Frau Hildebrand macht deutlich, dass Lübecker Kinder gut betreut seien und die Umsetzungsdauer von neuen Maßnahmen im Jugendhilfeausschuss nicht geändert werden könne.

 

Frau Heidig bittet darum, die Vorlage mit der Änderung zur Abstimmung zu stellen, dass die Maßnahme auf Seite 15 bezüglich der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald auf Wunsch des Trägers entfalle.

 

Herr Puhle lässt über die geänderte Vorlage abstimmen.

 


Beschluss:

1. Die in der Anlage Maßnahmenplanung zur Begründung dargestellten Maßnahmen (ab S. 13) werden in den Bedarfsplan i. S. des KiTaG aufgenommen.

 

2. Der gesamtstädtische Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von  426.027,07 Euro für die Umsetzung der Maßnahmenplanung  wird zur Kenntnis genommen.
 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kita_Bedarfsplanung JHA 2020 (109 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich KEV SEV Stellungnahme Fragen-JHPL 2020_2021 (532 KB)