Vorlage - VO/2019/07679-01
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Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag zu Punkt 1 wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Die Satzung zur sozialen Staffelung von Elternbeitragen in Lübeck (Anlage 1) wird unter der Maßgabe beschlossen, dass §4 Satz 2 wie folgt formuliert wird:
„Von dem die Einkommensgrenze übersteigenden Betrag ist ein Anteil von 30 v.H. als Elternbeitrag zu zahlen.“
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.08.2019 in Kraft.
Der Beschlussvorschlag wird um einen Punkt 3 erweitert:
Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss nach der Sommerpause den Entwurf für einen Satzungsentwurf vorzulegen, der sich in der Systematik beispielsweise an den Staffelungen der Städte Herne (Anhang 1) und Münster (Anhang 2) orientiert.
Begründung
Der von der Verwaltung vorgelegte Satzungsentwurf belastet die Bezieher*innen von Einkommen, die knapp über der Grenze der Beitragsfreiheit liegen, sehr stark. Diese soziale Schieflage wollen wir beseitigen.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass eine Familie, deren Monatseinkommen 320 Euro über der Grenze der Beitragsfreiheit liegt, für einen Ganztagskitaplatz (10 Stunden) den Höchstsatz von 253 Euro bezahlen muss.
Eine Familie, deren Einkommen die Grenze der Beitragsfreiheit um 1000, 2000 oder 5000 Euro überschreitet, zahlt exakt den gleichen Höchstsatz. Das ist aus unserer Sicht zutiefst unsozial.
Kurzfristig ist dies abzumildern, in dem nur 30 Prozent des die Einkommensgrenze übersteigenden Beitrages eingesetzt werden muss. Dann müsste die Familie mit einem Einkommen 320 Euro über der Grenze nur 96 Euro für den Kitaplatz zahlen. Erst bei einem Überschreiten der Einkommensgrenze von etwa 760 Euro wäre der Höchstsatz von 253 Euro fällig. Die Landeshauptstadt Kiel schreibt in ihrer Satzung in §8 Satz (5) einen Satz von 45 Prozent fest (vgl. Anhang 3). Auch dies ist schon deutlich sozialer als der Verwaltungsvorschlag.
Diese Regelung ist aus unserer Sicht nicht ideal, sollte aber ein Zwischenschritt darstellen, auf den wir uns fraktionsübergreifend bis zur Bürgerschaftssitzung einigen können.
Deshalb beantragen wir weiter, den Bürgermeister mit der Erarbeitung einer echten sozialen Staffelung zu beauftragen, wie sie beispielsweise in Herne oder Münster üblich ist.
Diese neue Staffel sollte dann im Herbst/Winter beraten und beschlossen werden und zum 1. August 2020 in Kraft treten.
Anlagen
Anhang 1: Beitragsstaffel Stadt Herne
Anhang 2: Beitragsstaffel Stadt Münster
Anhang 3: Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anhang 1 Beitragstaffel Stadt Herne (53 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anhang 2 Beitragsstaffel Stadt Münster (52 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anhanh 3 Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel (46 KB) |