Vorlage - VO/2019/07856  

Betreff: FDP - Änderungsantrag zu VO/2019/07599-01 Bündnis 90/DIE GRÜNEN: AT zu VO/2019/07599 "Verwendung der kommunalen Fördergelder aus der KiTa Reform des Landes"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
06.02.2020 
13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zurückgestellt   
05.03.2020 
14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018-2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die KiTa-Reform 2020 der schleswig-holsteinischen Landesregierung stellt den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung zur Verfügung.

 

Diese Mittel werden zur Entlastung und Stärkung der Eltern, Verbesserung der Qualität  und zur Entlastung der Kommunen eingesetzt.

 

Daher werden diese Mittel in vollem Umfang, d.h. insbesondere auch der zweckungebundene Teil, für die Ausfinanzierung der Kinderbetreuung in Kindertagespflege, Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Lübeck verwendet.

 

Bis zum Inkrafttreten der Reform im Jahr 2020 steigen die Elternbeiträge nicht. Ab Inkrafttreten der Reform und mindestens bis Ende 2022 werden die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Lübeck höchstens so festgesetzt, dass das wegfallende Krippengeld von 100 Euro ab 2020 kompensiert wird und damit in Lübeck kein Elternteil durch die Reform finanziell schlechter gestellt wird.

 

Über diesen Betrag hinausgendende weitere Beitragssenkungen werden angestrebt, können aber erst nach Vorliegen der detailierten finanziellen Zuweisungen und zu finanzierenden Ausgaben entschieden werden. Für die Festsetzung der Elternbeiträge sind dabei neben den eigentlichen Elternbeiträgen, die vorgegebene Geschwisterermässigung und eine ausgewogene Sozialstaffel* als Gesamtpaket zu berücksichtigen, um insbesondere Familien mit geringem Einkommen stärker zu entlasten. Diese drei Teilbereiche der Beiträge und deren Höhe werden daher notwendigerweise zusammen festgelegt.

 

Zudem werden die derzeitigen Standards in der Kinderbetreuung in Lübeck, dort wo sie über den neuen gesetzlichen Vorgaben liegen, mindestens beibehalten. Darunter fallen insbesondere aktuell gültige Regelungen der Schliesszeitenregelungen sowie der Geschwisterermässigungen für die Schulkindbetreuung in Horten und  Grundschulen.

 

Damit die Betreuungsqualität nachhaltig gesichert und verbessert werden kann, sind insbesondere die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen zu verbessern. Aufgrund einer zur Zeit großen Fluktuation und dem Ausscheiden aus dem Beruf von Fachkräften werden Maßnahmen, insbesondere bei Gesundheitsschutz und -förderung ergriffen, um die Berufe in der Kinderbetreuung attraktiver zu machen und Ausfallzeiten und Erkrankungen zu reduzieren.

 

*angelehnt an die Anwendung im Kreis Stormarn (https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/2/22/RichtlinieSozialstaffelKitaBetreuung.pdf)

 

 


Begründung

Erfolgt mündlich

 

 


Anlagen