| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 3 |
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Polizeibeirat |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Polizeidirektion |
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| Ö 3.1.1 |
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Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik 2017 |
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| Ö 3.1.2 |
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Fundtiere |
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| Ö 3.1.3 |
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Situation Krähenteich / An der Mauer |
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| Ö 3.2 |
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Beantwortung von Anfragen an den Polizeibeirat |
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| Ö 3.2.1 |
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Anfrage AM Zahn: Bauliche Maßnahmen aufgrund einer terroristischen Gefährdungslage (siehe USO 20.02.2018 TOP 8.2 - Anfrage AM Zahn) |
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VO/2018/05765 |
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| Ö 3.3 |
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Neue Anfragen an den Polizeibeirat |
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| Ö 4 |
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Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 20.02.2018 |
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SI/2018/242 |
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| Ö 5 |
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Mitteilungen |
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| Ö 5.1 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
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| Ö 5.1.1 |
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Management und Bestandsregulierung der Stadttauben |
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| Ö 5.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 5.2.1 |
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Jahresbericht 2017 Jugend-Naturschutz-Hof Ringstedtenhof |
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| Ö 5.2.2 |
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Stellungnahme Lärmschutz MAZ |
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| Ö 5.2.3 |
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Abholschalter |
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| Ö 5.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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| Ö 5.3.1 |
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Geschwindigkeitsüberschreitungen Straße am Schellbruch (siehe USO 20.02.2018 TOP 8.3 - Anfrage AM Zahn) |
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| Ö 5.3.2 |
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Tauben in der Stadt (Artikel LN 20.02.2018) (siehe USO 20.02.2018 TOP 8.5 - Anfrage AM Mählenhoff) |
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| Ö 5.4 |
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Überweisungen aus der Bürgerschaft |
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| Ö 5.4.1 |
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Parksituation im Umfeld des Lübecker Campus
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Interfraktioneller Antrag der Fraktionen GAL und BfL
VO/2018/05694
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VO/2018/05879 |
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| Ö 5.4.2 |
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Parkraumbewirtschaftung (Anwohnerparkrecht) in den Wohngebieten um UKSH / FH und um den Hauptbahnhof
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Interfraktioneller Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis90/DieGrünen
VO/2018/05839 |
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VO/2018/05880 |
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| Ö 5.4.3 |
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Parkraumbewirtschaftung (Anwohnerparkrecht)
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Antrag der BfL-Fraktion
VO/2018/05842 |
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VO/2018/05881 |
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| Ö 6 |
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Anträge |
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| Ö 6.1 |
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AM Matthias Braun (GAL): Dringlichkeitsantrag - Artenvorkommen in dem Gebäude Yorckstraße 23-25 vor Abriss prüfen (siehe USO 20.02.2018 TOP 5.5 - keine Dringlichkeit erhalten) |
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VO/2018/05836 |
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| Ö 6.2 |
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AM Hans-Jürgen Schubert: Taubenmanagement für Lübecks Stadttauben einführen |
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VO/2018/05892 |
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| Ö 7 |
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Vorlagen |
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| Ö 7.1 |
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123. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schönböckener Straße 102 ? 104 / Hagenskoppel
abschließender Beschluss
Bebauungsplan 23.26.00 ? Schönböckener Straße 102 ? 104 / Ha-genskoppel - Satzungsbeschluss (5.610) |
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VO/2018/05827 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen. |
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19.03.2018 - Bauausschuss |
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Ö 2.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
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20.03.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltung einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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20.03.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 5.20 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig (bei 1 Enthaltung) gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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22.03.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.13 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen 39 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen. Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem Allris zur Verfügung gestellt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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| Ö 7.2 |
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117. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Am Ährenfeld - abschließender Beschluss,
Bebauungsplan 07.44.00 - Am Ährenfeld - Satzungsbeschluss (5.610) |
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VO/2018/05845 |
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| Ö 8 |
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Berichte und Antworten |
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| Ö 8.1 |
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Änderung der Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Wakenitz und Falkenhusen" im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck vom 13. Juli 1970 in der Fassung vom 09. März 2016 |
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VO/2018/05796 |
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| Ö 9 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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| Ö 9.1 |
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Anfrage AM Herr Müller ? Sachstand Feuerwehrhaus FF Groß Steinrade |
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| Ö 9.2 |
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Anfrage AM Frau Mählenhoff ? Prüfung weiterer Hundefreilaufflächen und -strecken
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| Ö 9.3 |
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Anfrage AM Frau Mählenhoff ? Kfz - Aufbereitungsbetriebe |
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| Ö 9.4 |
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Anfrage AM Frau Menorca ? Hundefreilaufflächen in St. Lorenz Nord |
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| Ö 9.5 |
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Anfrage AM Wegner ? Errichtung von Leuchttafeln in Wohngebieten zur Vermeidung von Geschwindigkeitsüberschreitungen |
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| Ö 9.6 |
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Verschiedenes AM Otte ? Verkauf von Streusalz |
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| Ö 9.7 |
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Verschiedenes AM Frau Mählenhoff - Katastrophenschutzübung |
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| Ö 9.8 |
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Verschiedenes AM Herr Zahn ? Ausleihe von iPads für die Ausschusssitzungen |
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| N 10 |
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Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 20.02.2018 |
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| N 11 |
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Mitteilungen |
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| N 11.1 |
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Personalsituation Stadtteilbüros |
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| N 12 |
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Vorlagen |
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| N 13 |
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Berichte und Antworten |
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| N 14 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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| N 14.1 |
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Anfrage AM Frau Mählenhoff: Verkauf von Grundstücksflächen in Niendorf-Moorgarten VO/2018/05837 |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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