Vorlage - VO/2018/05796  

Betreff: Änderung der Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Wakenitz und Falkenhusen" im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck vom 13. Juli 1970 in der Fassung vom 09. März 2016
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Breitrück, Klaus
Beratungsfolge:
Senat
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
20.03.2018 
41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
20.03.2018 
74. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
22.03.2018 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage A
Anlage C (12.02.2018) Kepler Quartier_allris
Anlage B
Anlage D

Beschlussvorschlag

Das Landschaftsschutzgebiet „Wakenitz und Falkenhusen“ soll durch die vorstehend genannte Stadtverordnung geändert werden, damit auf einer Teilfläche des Sportplatzes der ehemaligen Johannes-Keppler-Schule ein Wohngebiet ausgewiesen werden kann. Dafür ist eine insgesamt ca. 5.864 m² große Fläche aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet zu entlassen. Die südwestlich angrenzende Grünfläche, der sogenannte „Rodelberg“, soll mit einer Größe von 6.618 m² in das Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden.

 

 


Begründung

siehe Anlagen

 


Anlagen

Anlage A Begründung

Anlage B Erläuterungstext des Landschaftsplanungsbüro PROKOM vom 03.11.2017

Anlage C Verordnungstext

Anlage D Übersichtskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage A (61 KB)    
Anlage 3 2 öffentlich Anlage C (12.02.2018) Kepler Quartier_allris (49 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Anlage B (4801 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage D (1601 KB)