TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 1.1 |
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Verpflichtung von nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitgliedern |
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Ö 1.2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 1.3 |
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Anträge und Beschlüsse zur Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Niederschrift Nr. 1 vom 02.07.2018 - öffentlicher Teil |
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SI/2018/198 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 3.2.1 |
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Aktuelle Übersicht zum Bearbeitungsstand bei den B-Plänen (mündlich durch Stadtplanung und Bauordnung (5.610)) |
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Ö 3.2.2 |
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Saisonverlauf (Events, Strandsaison, Grünstrand etc.) (mündlich durch LTM GmbH und KBT (2.830)) |
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Ö 3.3 |
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Neue Anfragen |
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Ö 3.3.1 |
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Anfrage des AM Claus Schaafberg (Bündnis 90 / Die Grünen) - "Verkauf zweier Grundstücke in dem Wochenendhausgebiet Priwall von der Stadt HL an privat" |
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VO/2018/06198 |
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Ö 3.3.2 |
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AM Schaffenberg (SPD): unbekannte Liegenschaft Marlistraße |
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VO/2018/06315 |
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Ö 3.3.3 |
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Anfrage von AM Heike Wiechmann: Zweite Zufahrt nach Travemünde |
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VO/2018/06394 |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Quartalsbericht II / 2018 der Gesellschaften und Betriebe der Hansestadt Lübeck - Kurbetrieb Travemünde |
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VO/2018/06312 |
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Ö 4.2 |
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Zwischenbericht zum Wechsel vom Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) in den Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV-Tarif) - gerechterer ÖPNV-Tarif für Lübeck |
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VO/2018/06308 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von ? 5.000,00 für den Einbau von Vorsatzfenstern im Burgtorturm sowie im Zöllnerhaus |
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VO/2018/06229 |
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Ö 5.2 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 82.500,00 ? für das Weihnachtswunderland im Jahr 2018 |
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VO/2018/06243 |
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Ö 5.3 |
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Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen-
Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
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VO/2018/06073 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
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04.09.2018 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.4 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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06.09.2018 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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10.09.2018 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.7 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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10.09.2018 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.3 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Beschlussvorlage auf die nächste Sitzung zu vertagen. (12 Ja-Stimmen)
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13.09.2018 - Werkausschuss EBL |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft entsprechend der Vorlage zu beschließen.
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17.09.2018 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.
- Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
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18.09.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 13-Jastimmen, 1-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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20.09.2018 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 14 Ja-Stimmen einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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25.09.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 5.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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27.09.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.9 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen. - Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen. Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt. - Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme (Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)
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Ö 5.4 |
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4. Regionaler Nahverkehrsplan der Hansestadt Lübeck (4. RNVP) |
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VO/2018/06248 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 6.1 |
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grün+alternativ+links (GAL): Änderungsantrag zu VO/2018/05901 »CDU - Erbbaurechte: Verwaltung erarbeitet eine rechtssichere Vorlage«
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22.03.2018 - TOP 5.14.1
Änderungsantrag der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) - VO/2018/05930 (zurückgestellt in der 1. Sitzung des WiA & KBT-A am 02.07.2018) |
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VO/2018/06054 |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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AM Prieur, AM Krause (CDU): Vorderreihe als verkehrsberuhigten Bereich (zurückgestellt in der 1. Sitzung des WiA & KBT-A am 02.07.2018) |
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VO/2018/06122 |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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N 9 |
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Niederschrift Nr. 1 vom 02.07.2018 - nicht öffentlicher Teil |
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N 10 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 10.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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N 10.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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N 10.3 |
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Neue Anfragen |
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N 11 |
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Beschlussvorlagen |
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N 11.1 |
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Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Aldermannweg |
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N 11.2 |
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Verkauf eines Baugrundstücks in der Fischstraße (Gründungsviertel) |
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N 12 |
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Verschiedenes |
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Ö 13 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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