Vorlage - VO/2018/06229  

Betreff: Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von ? 5.000,00 für den Einbau von Vorsatzfenstern im Burgtorturm sowie im Zöllnerhaus
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Lindner, Dietmar
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
10.09.2018 
2. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.09.2018 
5. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.09.2018 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von € 5.000,00 für den Einbau von Vorsatzfenstern im Burgtorturm sowie dem Zöllnerhaus wird angenommen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmend

4.491 – Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Der Burgtorturm und das Zöllnerhaus sind über den Wohnungsverwaltungsvertrag durch die Grundstücksgesellschaft TRAVE vermietet worden. Neben der Wohnnutzung betreibt der Mieter dort eine Schlagzeugschule. Im Burgtorturm sollen nun zur Wärmeisolierung und zum Schallschutz Vorsatzfenster eingebaut werden. Der Bereich Archäologie und Denkmalpflege unterstützt diese Baumaßnahme.

Der Mieter hat sich im Vorwege bei verschiedenen Stiftungen informiert, ob die Baumaßnahme gefördert werden würde. Die Possehl-Stiftung hat sich bereit erklärt, sich mit einer Spende in Höhe von € 5.000,00 zu beteiligen.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 5.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 745.725,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 5.000,00 Euro zuständig.

 

 

 


Anlagen

./.