Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 20.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Allgemeiner Teil    
Ö 1.1  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.2  
Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung    
Ö 1.3     Niederschriften, öffentlich
SI/2017/005  
Ö 1.3.1  
Niederschriften öffentlich vom 20.02.2017    
Ö 1.3.2  
Niederschriften öffentlich vom 06.03.2017    
Ö 2     Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren    
Ö 2.1  
Bebauungsplan 03.02.01 ? Fackenburger Allee / Stadtgraben TB II (1. Änderung) Aufstellungsbeschluss (5.610) ( Vertagt am 06.03.2017 Unterlagen liegen bereits vor)
Enthält Anlagen
VO/2017/04623  
Ö 3     Sonstige Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 50.000,00 ? für Veranstaltungen und die Organisation des Jubiläumsjahres 30 Jahre UNESCO-Welterbe "Lübecker Altstadt" (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2017/04630  
Ö 3.2  
Baumpflegemaßnahmen 2017 (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2017/04703  
Ö 3.3  
Änderung der Öffnungszeiten und der Bedingungen zur Öffnung der Eric-Warburg-Brücke (5.660)
VO/2017/04713  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Die Bedingungen für die Öffnungszeiten der Eric-Warburg-Brücke werden wie folgt festgelegt:

  • Die Berufsschifffahrt mit Ausnahme der Fahrgastschiffe im Liniendienst hat Vorrang vor dem Straßenverkehr. Sie erhält jederzeit eine Öffnung, wenn sie sich mit einem Vorlauf von zwei Stunden anmeldet.
  • Fahrgastschiffe im Liniendienst, die aufgrund ihrer Bauhöhe eine Öffnung der Eric-Warburg-Brücke erfordern, haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten. Fahrgastschiffe, die bereits einen Liniendienst anbieten, haben Bestandsschutz.
  • Schiffe, die nicht gewerblich betrieben werden, wie z.B. die Traditionssegler des Museumshafens zu Lübeck e.V., das Feuerschiff oder Lisa von Lübeck haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten.
  • Für die Freizeitschifffahrt werden Optionen für folgende Öffnungen angeboten.

-           In den Sommermonate (vom 01.04. – 31.10.) bestehen vier Optionen je Tag:
morgens, mittags, nachmittags und abends,

-           In den Wintermonate (vom 01.11. – 31.03.) bestehen zwei Optionen je Tag:
morgens und nachmittags nach telefonischer Anmeldung zwei Stunden vor der gewünschten Öffnung beim Brückenwärter.

-           Die genauen Zeiten werden vom Baulastträger in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Wasser- und Schifffahrtsamt und dem Hafenamt festgelegt und über das Wasser- und Schifffahrtsamt der Schifffahrt mitgeteilt.

  • Besondere maritime Veranstaltungen, wie z.B. ein Koggentreffen, können einen Sonderstatus erlangen. Hierfür sind gesonderte Öffnungen bei dem Baulastträger zu beantragen und unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde genehmigen zu lassen.

 

 

 

 

   
    20.03.2017 - Bauausschuss
    Ö 3.3 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bedingungen für die Öffnungszeiten der Eric-Warburg-Brücke werden wie folgt festgelegt:

  • Die Berufsschifffahrt mit Ausnahme der Fahrgastschiffe im Liniendienst hat Vorrang vor dem Straßenverkehr. Sie erhält jederzeit eine Öffnung, wenn sie sich mit einem Vorlauf von zwei Stunden anmeldet.
  • Fahrgastschiffe im Liniendienst, die aufgrund ihrer Bauhöhe eine Öffnung der Eric-Warburg-Brücke erfordern, haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten. Fahrgastschiffe, die bereits einen Liniendienst anbieten, haben Bestandsschutz.
  • Schiffe, die nicht gewerblich betrieben werden, wie z.B. die Traditionssegler des Museumshafens zu Lübeck e.V., das Feuerschiff oder Lisa von Lübeck haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten.
  • Für die Freizeitschifffahrt werden Optionen für folgende Öffnungen angeboten.

-           In den Sommermonate (vom 01.04. – 31.10.) bestehen vier Optionen je Tag:
morgens, mittags, nachmittags und abends,

-           In den Wintermonate (vom 01.11. – 31.03.) bestehen zwei Optionen je Tag:
morgens und nachmittags nach telefonischer Anmeldung zwei Stunden vor der gewünschten Öffnung beim Brückenwärter.

-           Die genauen Zeiten werden vom Baulastträger in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Wasser- und Schifffahrtsamt und dem Hafenamt festgelegt und über das Wasser- und Schifffahrtsamt der Schifffahrt mitgeteilt.

  • Besondere maritime Veranstaltungen, wie z.B. ein Koggentreffen, können einen Sonderstatus erlangen. Hierfür sind gesonderte Öffnungen bei dem Baulastträger zu beantragen und unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde genehmigen zu lassen.

 

   
    28.03.2017 - Hauptausschuss
    Ö 5.9 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bedingungen für die Öffnungszeiten der Eric-Warburg-Brücke werden wie folgt festgelegt:

  • Die Berufsschifffahrt mit Ausnahme der Fahrgastschiffe im Liniendienst hat Vorrang vor dem Straßenverkehr. Sie erhält jederzeit eine Öffnung, wenn sie sich mit einem Vorlauf von zwei Stunden anmeldet.
  • Fahrgastschiffe im Liniendienst, die aufgrund ihrer Bauhöhe eine Öffnung der Eric-Warburg-Brücke erfordern, haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten. Fahrgastschiffe, die bereits einen Liniendienst anbieten, haben Bestandsschutz.
  • Schiffe, die nicht gewerblich betrieben werden, wie z.B. die Traditionssegler des Museumshafens zu Lübeck e.V., das Feuerschiff oder Lisa von Lübeck haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten.
  • Für die Freizeitschifffahrt werden Optionen für folgende Öffnungen angeboten.

-           In den Sommermonate (vom 01.04. – 31.10.) bestehen vier Optionen je Tag:
morgens, mittags, nachmittags und abends,

-           In den Wintermonate (vom 01.11. – 31.03.) bestehen zwei Optionen je Tag:
morgens und nachmittags nach telefonischer Anmeldung zwei Stunden vor der gewünschten Öffnung beim Brückenwärter.

-           Die genauen Zeiten werden vom Baulastträger in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Wasser- und Schifffahrtsamt und dem Hafenamt festgelegt und über das Wasser- und Schifffahrtsamt der Schifffahrt mitgeteilt.

  • Besondere maritime Veranstaltungen, wie z.B. ein Koggentreffen, können einen Sonderstatus erlangen. Hierfür sind gesonderte Öffnungen bei dem Baulastträger zu beantragen und unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde genehmigen zu lassen.

 

 

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

   
    30.03.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.5 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Bedingungen für die Öffnungszeiten der Eric-Warburg-Brücke werden wie folgt festgelegt:

  • Die Berufsschifffahrt mit Ausnahme der Fahrgastschiffe im Liniendienst hat Vorrang vor dem Straßenverkehr. Sie erhält jederzeit eine Öffnung, wenn sie sich mit einem Vorlauf von zwei Stunden anmeldet.
  • Fahrgastschiffe im Liniendienst, die aufgrund ihrer Bauhöhe eine Öffnung der Eric-Warburg-Brücke erfordern, haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten. Fahrgastschiffe, die bereits einen Liniendienst anbieten, haben Bestandsschutz.
  • Schiffe, die nicht gewerblich betrieben werden, wie z.B. die Traditionssegler des Museumshafens zu Lübeck e.V., das Feuerschiff oder Lisa von Lübeck haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten.
  • Für die Freizeitschifffahrt werden Optionen für folgende Öffnungen angeboten.

-           In den Sommermonate (vom 01.04. – 31.10.) bestehen vier Optionen je Tag:
morgens, mittags, nachmittags und abends,

-           In den Wintermonate (vom 01.11. – 31.03.) bestehen zwei Optionen je Tag:
morgens und nachmittags nach telefonischer Anmeldung zwei Stunden vor der gewünschten Öffnung beim Brückenwärter.

-           Die genauen Zeiten werden vom Baulastträger in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Wasser- und Schifffahrtsamt und dem Hafenamt festgelegt und über das Wasser- und Schifffahrtsamt der Schifffahrt mitgeteilt.

  • Besondere maritime Veranstaltungen, wie z.B. ein Koggentreffen, können einen Sonderstatus erlangen. Hierfür sind gesonderte Öffnungen bei dem Baulastträger zu beantragen und unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde genehmigen zu lassen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

 

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.01 Uhr

 

Ö 3.4  
Vorzeitige zweispurige Befahrbarkeit der Possehlbrücke (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2017/04772  
Ö 4     Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.1     Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 4.2     Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.2.1  
Mündliche Mitteilung (5.660 / LBV.SH): Grundhafte Erneuerung A1 - Auswirkungen auf das Verkehrsnetz der Hansestadt Lübeck    
Ö 4.2.2  
Mündliche Mitteilung (5.660): Possehlbrücke - Machbarkeitsstudie    
Ö 4.2.3  
Mündliche Mitteilung (5.651): Bedeutende Projekte 2017 des GMHL    
Ö 4.2.4  
Mündliche Mitteilung (5.610): Grundstück am ZOB    
Ö 4.3     Mitteilung über Beginn der Ausschreibung    
Ö 4.4     Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen    
Ö 4.5     Eilentscheidungen des Bürgermeisters    
Ö 5     Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes    
Ö 5.1  
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.2  
Neue Anfragen    
Ö 5.3  
Anträge    
Ö 5.4  
Verschiedenes    
N 6     Niederschriften, Mitteilungen und Berichte      
N 6.1     Niederschriften, nicht öffentlich      
N 6.1.1     Niederschriften nicht-öffentlich vom 20.02.2017      
N 6.1.2     Niederschriften nicht-öffentlich vom 06.03.2017      
N 6.2     Mitteilungen      
N 6.2.1     Mitteilung über Bauvorhaben (5.610): (Unterlagen werden nachgereicht)      
N 6.3     Berichte      
N 6.4     Eilentscheidungen des Bürgermeisters      
N 7     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000 EUR netto (VOB / VOL)      
N 7.1     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,-- EUR netto      
N 8     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000 EUR netto      
N 8.1     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- EUR netto      
N 9     Sonstige Beschlussvorlagen      
N 9.1     Verkauf von Baugrundstücken in Lübeck, Alfstraße und Braunstraße (Gründungsviertel)      
N 9.2     Soziale Stadt Moisling - Vergabe einer übergeordneten Konzepterstellung für den öffentlichen Grün- und Freiraum      
N 9.3     Projektfreigabe zur Umsetzung von Sanierungsarbeiten an der Burgfeldhalle, Am Gertrudenkirchhof 2, 23568 Lübeck, über 175.000,00 EUR      
N 10     Anfragen, Anregungen und Verschiedenes      
N 10.1     Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 10.2     Neue Anfragen      
N 10.3     Anregungen und Verschiedenes      
N 10.3.1     Verabschiedung Herr Senator Boden      
Ö 11  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse