Vorlage - VO/2017/04772  

Betreff: Vorzeitige zweispurige Befahrbarkeit der Possehlbrücke (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Vorberatung
20.03.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
28.03.2017 
60. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen - Vorzeitige zweispurige Befahrbarkeit der Possehlbrücke

Beschlussvorschlag

Das Projekt „Vorzeitige zweispurige Befahrbarkeit der Possehlbrücke“ wird freigegeben

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Haushalt und Steuerung

Ergebnis:

 

zustimmend

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Für Kinder und Jugendliche ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Begründung für die Dringlichkeit:

Am 16.01.2017 wurde durch den Bauausschuss beschlossen, eine zweispurige Umfahrung der Baustelle Possehlbrücke zu prüfen. Das Ergebnis ist, eine Umfahrung ist nicht möglich, wohl aber eine zweispurige Befahrung nach Fertigstellung des ersten Fahrbahnteilstücks. Dies muss aber, um im laufenden Baubetrieb berücksichtigt zu werden, kurzfristig geplant und beauftragt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Am 09.01.2017 fand ein Runder Tisch mit Vertretern des Gewerbevereins „Wir in Genin“ statt, bei dem eine Machbarkeitsstudie für eine zweispurige Umfahrung der Baustelle der Possehlbrücke im unmittelbaren Bereich empfohlen wurde. Hierauf hat der Bauausschuss am 16.01.2017 beschlossen, dass diese Machbarkeitsstudie durchgeführt werden soll.

Am 10.03.2017 stellte das beauftragte Ing.-Büro fünf Varianten vor:

 

  1. Unterbrechung des Bauverfahrens auf der Ostseite nach Herstellung der Widerlager, Auflegen einer zweispurigen Behelfsbrücke, Weiterbau der endgültigen Brücke auf der Westseite.

Aus technischen Gründen verworfen.

  1. Auflegen einer zweispurigen Behelfsbrücke auf den alten westlichen Überbau, nach Fertigstellung des östlichen Überbaus verschieben der B.-Brücke hier her und Neubau des westlichen Überbaus.

Aus technischen Gründen verworfen.

  1. Einrichtung eines zweispurigen Verkehrs auf dem neuen Überbau Ost mit einer Beschränkung auf PKW wegen der Fahrzeuggewichte und -breiten. Für die Fußgänger wird ein Gehweg auf einer provisorischen Konsole eingerichtet.

     geschätzte Kosten: ca. 450.000 EUR, Umsetzung bis Ende 2017,
dieser Vorschlag ist der Favorit.

  1. Einspurige Behelfsbrücke auf der Westseite und einspuriges Fahren auf dem neuen Überbau Ost, ohne Breiten- und Gewichtsbeschränkung

geschätzte Kosten: ca. 2.500.000 EUR, Umsetzung frühestens Ende
    2017

  1. Einspurige Behelfsbrücke auf der Ostseite, und einspuriges Fahren auf dem neuen Überbau Ost, ohne Breiten- und Gewichtsbeschränkung.

geschätzte Kosten: ca. 2.100.000 EUR, Umsetzung frühestens Ende
    2017

Die favorisierte Lösung hat den Nachteil, dass LKW nicht im Begegnungsverkehr möglich sind. Deswegen wird eine generelle Fahrzeugbreitenbeschränkung auf 2,3 m vorgesehen, für die Feuerwehr ist mit Sonderrechten die Überfahrt möglich. Diese Lösung ist mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.

Die eindeutigen Vorteile der Lösung sind die terminliche Umsetzbarkeit und die Kostenersparnis gegenüber den anderen beiden möglichen Lösungen. Durch die Öffnung für PKW in beide Richtungen wird eine deutliche Entlastung der jetzigen Umleitungsstrecken erreicht, die den dort verbleibenden LKW ebenso zugutekommt.

Neben der Entlastung des Verkehrs ist damit eine Entlastung der gesamtstätischen Situation hinsichtlich weiterer Baumaßnahmen erreicht, die damit mit größerer Terminsicherheit weiter geplant und umgesetzt werden können, wie z. B. der Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke.

 

Um diese Lösung noch umzusetzen ist eine sofortige Planung erforderlich, um die notwendigen Verstärkungen und Befestigungselemente in der Brückenplatte noch herstellen zu können ohne die gesamte Baumaßnahme noch weiter zu verzögern. Hierin ist auch die Dringlichkeit der Vorlage begründet.


 

Die zusätzlichen Kosten von ca. 450.000 EUR können in diesem Jahr durch die laufende Baumaßnahme der Possehlbrücke aufgenommen werden. Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme müssen diese voraussichtlich im Haushalt 2018 zusätzlich geordnet werden.

 

 

 


Anlagen

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen - Vorzeitige zweispurige Befahrbarkeit der Possehlbrücke (8 KB)